Wer sieht welche Informationen?
Die zu einer Schufa-Auskunft berechtigten Unternehmen sehen nur solche Informationen, die für den gerade abzuschließenden Vertrag relevant sind. Bei der Eröffnung eines Girokontos erfahren sie zum Beispiel, ob der Verbraucher Inhaber einer Kreditkarte ist oder bereits einen Immobilienkredit aufgenommen hat. Außerdem können bestimmte Unternehmen wie Banken oder Leasingunternehmen Informationen zum sogenannten nicht vertragsgerechten Verhalten (A-Auskünfte) einsehen. Nicht vertragsgerechtes Verhalten kann zum Beispiel bedeuten, dass jemand offene Rechnungen nicht begleicht.
Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen sehen nur, ob es bisher zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist (B-Auskünfte). Um Vertragspartner der Schufa zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz.