ANZEIGE
Hallo zusammen,
wir vermieten ab 01.04. unsere DHH. Diese besitzt eine PV-Anlage. Dessen Strom wollen wir an die Mieter verkaufen.
Da gibt es verschiedene Varianten. Die Mieter möchten keine zwei Verträge, daher würden wir als "Full Service Provider" (Punkt 3 auf dieser Seite: https://www.enbw.com/blog/energiewe...rt-das-versorgungsmodell/#was-ist-mieterstrom) auftreten. Soll heißen die Mieter würden den Strom der PV-Anlage sowie den Reststrom eines normalen Anbieters über uns beziehen.
Ich habe nun online recherchiert und bin etwas verwirrt. Auf der Seite der Bundesnetzagentur ist von umfangreichen vertraglichen Pflichten des Lieferanten die Rede.
Daher habe ich überlegt, das an einen Dienstleister auszulagern. Viele schließen private Vermieter aber direkt aus oder machen es erst ab 2 Wohneinheiten (da es sich drunter vmtl. nicht lohnt).
Also doch selber machen.
Da nun die Frage, wie man den Vertrag aufsetzt.
Meine Vermutung:
1. Vertrag aufsetzen mit Preis pro kWh für PV (ohne Netzentgelt, EEG-Umlage) sowie für Netzbezug (so wie es der Stromanbieter für den Netzbezug auch in seinem Vertrag angibt).
Kündigungsfristen analog zu denen mit unserem Stromanbieter (damit die Mieter den Vertrag nicht "schneller" kündigen können und wir dann mit einem Vertrag mit unserem Anbieter dastehen ohne Abnehmer).
2. Preisanpassungen des Anbieters des Reststroms immer an die Mieter durchreichen
3. Bei Preisreduktionen des Anbieters aufpassen, dass der PV-Tarif die 90%-Regel nicht verletzt
4. Zählerablesung erfolgt (wie sonst auch) durch uns wenn erforderlich
Habt ihr Erfahrung mit Mieterstrom?
Gibt es Fallstricke, die man beachten sollte?
Viele Grüße
mf_2
wir vermieten ab 01.04. unsere DHH. Diese besitzt eine PV-Anlage. Dessen Strom wollen wir an die Mieter verkaufen.
Da gibt es verschiedene Varianten. Die Mieter möchten keine zwei Verträge, daher würden wir als "Full Service Provider" (Punkt 3 auf dieser Seite: https://www.enbw.com/blog/energiewe...rt-das-versorgungsmodell/#was-ist-mieterstrom) auftreten. Soll heißen die Mieter würden den Strom der PV-Anlage sowie den Reststrom eines normalen Anbieters über uns beziehen.
Ich habe nun online recherchiert und bin etwas verwirrt. Auf der Seite der Bundesnetzagentur ist von umfangreichen vertraglichen Pflichten des Lieferanten die Rede.
Daher habe ich überlegt, das an einen Dienstleister auszulagern. Viele schließen private Vermieter aber direkt aus oder machen es erst ab 2 Wohneinheiten (da es sich drunter vmtl. nicht lohnt).
Also doch selber machen.
Da nun die Frage, wie man den Vertrag aufsetzt.
Meine Vermutung:
1. Vertrag aufsetzen mit Preis pro kWh für PV (ohne Netzentgelt, EEG-Umlage) sowie für Netzbezug (so wie es der Stromanbieter für den Netzbezug auch in seinem Vertrag angibt).
Kündigungsfristen analog zu denen mit unserem Stromanbieter (damit die Mieter den Vertrag nicht "schneller" kündigen können und wir dann mit einem Vertrag mit unserem Anbieter dastehen ohne Abnehmer).
2. Preisanpassungen des Anbieters des Reststroms immer an die Mieter durchreichen
3. Bei Preisreduktionen des Anbieters aufpassen, dass der PV-Tarif die 90%-Regel nicht verletzt
4. Zählerablesung erfolgt (wie sonst auch) durch uns wenn erforderlich
Habt ihr Erfahrung mit Mieterstrom?
Gibt es Fallstricke, die man beachten sollte?
Viele Grüße
mf_2