Mieterstrom als Full Service Provider - was gilt es zu beachten?

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.805
STR
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Hallo zusammen,

wir vermieten ab 01.04. unsere DHH. Diese besitzt eine PV-Anlage. Dessen Strom wollen wir an die Mieter verkaufen.
Da gibt es verschiedene Varianten. Die Mieter möchten keine zwei Verträge, daher würden wir als "Full Service Provider" (Punkt 3 auf dieser Seite: https://www.enbw.com/blog/energiewe...rt-das-versorgungsmodell/#was-ist-mieterstrom) auftreten. Soll heißen die Mieter würden den Strom der PV-Anlage sowie den Reststrom eines normalen Anbieters über uns beziehen.
Ich habe nun online recherchiert und bin etwas verwirrt. Auf der Seite der Bundesnetzagentur ist von umfangreichen vertraglichen Pflichten des Lieferanten die Rede.
Daher habe ich überlegt, das an einen Dienstleister auszulagern. Viele schließen private Vermieter aber direkt aus oder machen es erst ab 2 Wohneinheiten (da es sich drunter vmtl. nicht lohnt).
Also doch selber machen.
Da nun die Frage, wie man den Vertrag aufsetzt.
Meine Vermutung:
1. Vertrag aufsetzen mit Preis pro kWh für PV (ohne Netzentgelt, EEG-Umlage) sowie für Netzbezug (so wie es der Stromanbieter für den Netzbezug auch in seinem Vertrag angibt).
Kündigungsfristen analog zu denen mit unserem Stromanbieter (damit die Mieter den Vertrag nicht "schneller" kündigen können und wir dann mit einem Vertrag mit unserem Anbieter dastehen ohne Abnehmer).
2. Preisanpassungen des Anbieters des Reststroms immer an die Mieter durchreichen
3. Bei Preisreduktionen des Anbieters aufpassen, dass der PV-Tarif die 90%-Regel nicht verletzt
4. Zählerablesung erfolgt (wie sonst auch) durch uns wenn erforderlich

Habt ihr Erfahrung mit Mieterstrom?
Gibt es Fallstricke, die man beachten sollte?

Viele Grüße
mf_2
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.231
1.294
Hört sich sehr komplex an... Lohnt sich das denn überhaupt? Gesetzt die Differenz aus Einspeisevergütung und Strompreis an die Mieter sind 25 ct. Bei einem Verbrauch von 3.000 kWh machst Du 750 € p.a., die Du wahrscheinlich noch versteuern musst.
3. Bei Preisreduktionen des Anbieters aufpassen, dass der PV-Tarif die 90%-Regel nicht verletzt
Wieso Preisreduktionen? Es geht darum, dass Du nicht mehr als 90% des GV-Tarifs nimmst. Erhöht jetzt Dein Anbieter den Strompreis über 90% des GV-Tarifs hast Du das Problem, dass Du teurer einkaufst als an Deinen Mieter verkaufst. Dass GV-Tarife billiger als SV-Tarife waren, gab es durchaus zu Beginn des Ukraine-Krieges.

Gibt es Fallstricke, die man beachten sollte?
Aus der hohlen Hand: Vertragspartner des EVU bist Du. Das ist relevant, wenn der Mieter mal nicht zahlt. Das das alles eichrechtskonform? Was ist, wenn der Mieter die abgenommene Menge anzweifelt. Da müsstest die Verträge des EVU thematisch doppeln. Stell Dir vor, es gibt einen Stromausfall und der Mieter verklagt Dich auf Schadensersatz.

Ggf. mal im EnWG stöbern.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.805
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Hört sich sehr komplex an... Lohnt sich das denn überhaupt? Gesetzt die Differenz aus Einspeisevergütung und Strompreis an die Mieter sind 25 ct. Bei einem Verbrauch von 3.000 kWh machst Du 750 € p.a., die Du wahrscheinlich noch versteuern musst.
Ob es sich lohnt kommt ja auch auf den Verbrauch der Familie an. Selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass es sich nicht lohnt: Was wäre die Alternative? Die PV abschalten? Meine favorisierte Variante (einfach die Kaltmiete von Beginn an teurer machen und die PV-Anlage inkl. Strom bekommt der Mieter "einfach so" dazu und wir haben damit nichts mehr am Hut) geht laut Steuerberater nicht.
Wieso Preisreduktionen? Es geht darum, dass Du nicht mehr als 90% des GV-Tarifs nimmst. Erhöht jetzt Dein Anbieter den Strompreis über 90% des GV-Tarifs hast Du das Problem, dass Du teurer einkaufst als an Deinen Mieter verkaufst. Dass GV-Tarife billiger als SV-Tarife waren, gab es durchaus zu Beginn des Ukraine-Krieges.
Hier meinte ich, dass der Stromversorger den GV-Tarif ja irgendwann mal reduzieren könnte, sodass mein PV-Tarif mit dem Mieter plötzlich über den 90% liegt und das gilt es ja zu vermeiden.
Aus der hohlen Hand: Vertragspartner des EVU bist Du. Das ist relevant, wenn der Mieter mal nicht zahlt. Das das alles eichrechtskonform? Was ist, wenn der Mieter die abgenommene Menge anzweifelt. Da müsstest die Verträge des EVU thematisch doppeln. Stell Dir vor, es gibt einen Stromausfall und der Mieter verklagt Dich auf Schadensersatz.

Ggf. mal im EnWG stöbern.
Klingt alles eher komplex. Kennt ihr einen Dienstleister, der das auch bei einer einzigen Wohneinheit übernimmt?

Persönliche Erfahrungen sind nach wie vor auch willkommen.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.231
1.294
Ob es sich lohnt kommt ja auch auf den Verbrauch der Familie an. Selbst wenn man zu dem Schluss kommt, dass es sich nicht lohnt: Was wäre die Alternative? Die PV abschalten?
Du bist doch weiterhin Eigentümer der PV-Anlage. Kannst du nicht 100% einspeisen und dafür die Einspeisevergütung kassieren (falls technisch möglich)? Alternativ Verpachtung der Anlage für einen monatlichen Festpreis (Achtung: Ich bin kein (Steuer-)rechtler). Auf einen Vertrag, wo ich auch die Reststrommenge liefern muss, würde ich mich nicht einlassen.
Klingt alles eher komplex. Kennt ihr einen Dienstleister, der das auch bei einer einzigen Wohneinheit übernimmt?
Ich zumindest nicht. Ich will nur aufzeigen, dass ich die Materie relativ komplex und auch noch neu finde. Da müsste schon ordentlich was rumkommen, damit ich das mache.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.805
STR
Der ursprüngliche Plan, alles aus einer Hand anzubieten, wird nicht realisierbar sein.
Daher suche ich nun weitere Möglichkeiten. Ist es einfacher, nur den PV-Strom an den Mieter zu verkaufen und der Mieter schließt für die Lücke einen normalen Stromvertrag mit jemand anderem? Hat damit jemand Erfahrungen?
Wenn ich Musterverträge suche, lande ich immer wieder hier:

Allerdings scheint auf mein Szenario keiner der Verträge genau zu passen.

Hat sonst bisher keiner eine DHH oder ein EFH mit PV-Anlage vermietet? Oder gab es da einfachere Regelungen, wie man mit dem produzierten Strom umgeht?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du bist doch weiterhin Eigentümer der PV-Anlage. Kannst du nicht 100% einspeisen und dafür die Einspeisevergütung kassieren (falls technisch möglich)? Alternativ Verpachtung der Anlage für einen monatlichen Festpreis (Achtung: Ich bin kein (Steuer-)rechtler). Auf einen Vertrag, wo ich auch die Reststrommenge liefern muss, würde ich mich nicht einlassen.

[...]
Damit kenne ich mich leider nicht aus (Verpachtung). Das werde ich den Steuerberater aber mal fragen, danke.
 

alkali

Reguläres Mitglied
26.01.2025
26
12
Was haltet ihr eigentlich von dem Modell, wenn man BKW an die Mieter vermietet? Hatte ich jetzt überlegt und ist ja bürokratisch deutlich easier als Mieterstrom?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Ich habe mich vor ein paar Jahren mit dem Thema befasst, als mein Bruder ein Grundstück geerbt und ein Doppelhaus drauf gebaut hat und ich dachte, ich könne ja für die beiden Mieter eine PV aufs Dach setzen und denen Strom anbieten.

Kurzform: Habe ich aus Gründen der Bürokratie gelassen.

Die sinnvollsten Empfehlung ist wahrscheinlich: Die Anlage direkt oder indirekt (als Teil der Kaltmiete) an den Bewohner zu vermieten.

Alternative Überlegungen:
- Volleinspeisung und der Mieter hat nix davon ist bürokratisch einfach, aber finanziell schade
- Je nach örtlicher Gegebenheit, Platz und Lage vielleicht eine öffentliche Ladesäule aufstellen (und hoffen dass möglichst viel tagsüber geladen wird). Einerseits habe Ladesäulen mit PV-Anbindung evtl. Förderprogramme, andererseits bekommst Du (Ladestrom und THG-Quote) durchaus keinen so schlechten Kurs für den Strom.
- Wenn Du die andere DHH bewohnst, die PV so umbauen dass der Strom in deinem Keller ankommt und Du die Leistung deiner Anlage erhöhst
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.525
4.793
Was haltet ihr eigentlich von dem Modell, wenn man BKW an die Mieter vermietet?
Du meinst Balkonkraftwerke?
So was kostet doch mittlerweile nicht viel mehr als 300 Euro. Kann man vielleicht als Gimmick dazugeben oder nicht, aber explizit mieten wird das keiner.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.020
3.805
STR
Der 01.04. ist ja bald. Welche Variante ist es geworden?
Es ist nun so, dass wir den Mietern den PV-Strom verkaufen und sie selbst für den Reststrom einen Vertrag mit einem "normalen" Energieversorger abschließen. Eine andere Lösung war nicht darstellbar.
 
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Kimsbrand

Erfahrenes Mitglied
28.04.2014
277
88
Es ist nun so, dass wir den Mietern den PV-Strom verkaufen und sie selbst für den Reststrom einen Vertrag mit einem "normalen" Energieversorger abschließen. Eine andere Lösung war nicht darstellbar.

Nur zur Klarstellung: Du redest von der Bereitstellung im Rahmen der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung", wie sie durch das Solarapaket I eingeführt wurde, richtig? Falls ja, wie sind denn so die Erfahrungen, um die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen? Besten Dank!