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Vielen Dank sowas habe ich gesucht.Und weil man dabei durchaus Fehler machen kann, wäre es sicher sinnvoll sich bei einem Profi zumindest zu informieren. Da wäre beispielsweise der auch hier im VFT aktive Mitinsasse @kexbox
Vielen Dank sowas habe ich gesucht.Und weil man dabei durchaus Fehler machen kann, wäre es sicher sinnvoll sich bei einem Profi zumindest zu informieren. Da wäre beispielsweise der auch hier im VFT aktive Mitinsasse @kexbox
Airline am besten schriftlich (mit CC/BCC) zur Ersatzbeförderung (auch mit anderen Airlines) auffordern. Dafür ist es empfehlenswert, gleich ein paar "passende" Verbindungen mit anzugeben und eine nachvollziehbare Frist zu setzen. Sollte das nicht zu einem annehmbaren Angebot der Airline führen, bucht man seine Flüge selbst und holt sich anschließend die entstandenen Kosten bei der Airline zurück. Auch hier setzt man für die Zahlung eine Frist, danach Anwalt...Hallo,
gerade wurden unsere Flüge im Mai nach Malaga einfach kommentarlos storniert und das Geld erstattet. Nach telefonischer Rückfrage bei Condor wurde Malaga aus dem Programm genommen, Sie wissen selber nicht was los ist etc. Wir haben nur ein enges Zeitfenster für diese Reise und benötigen ähnliche Flugzeiten etc. Das ganze wird nun mindestens doppelt so teuer umzubuchen. Können wir diese Mehrkosten an Condor berechnen? Benötigen wir unsere Rechtsschutz oder gibt es Anwälte die sich dem Thema annehmen? Haben wir überhaupt Rechte? Das Hotel wäre zwar kostenlos stornierbar, aber wir möchten diese Reise exakt so antreten wie geplant. Nun stehen wir kurzfristig ohne Flüge da und diese sind nun teuer und zusätzlich viel spätere Flugzeiten. Wir freuen uns über Tipps.
Danke es kommen wohl nur andere Airlines in die Auswahl. Laut Hotline wird Malaga gar nicht mehr angeflogenAirline am besten schriftlich (mit CC/BCC) zur Ersatzbeförderung (auch mit anderen Airlines) auffordern. Dafür ist es empfehlenswert, gleich ein paar "passende" Verbindungen mit anzugeben und eine nachvollziehbare Frist zu setzen. Sollte das nicht zu einem annehmbaren Angebot der Airline führen, bucht man seine Flüge selbst und holt sich anschließend die entstandenen Kosten bei der Airline zurück. Auch hier setzt man für die Zahlung eine Frist, danach Anwalt...
Ich würde mal vermuten, dass es genau um diese Novelle geht.Ich hänge es mal hierhin...
Sonnabend, 18. 01. 2025, 10:30-11:15 SWR Marktcheck u.a.: Fluggastrechte - Warum es für Reisende bald bitter werden kann
Clickbait (Watchbait), oder kommt da eine Änderung auf uns zu? Weiss da jemand schon mehr?
Die geplante Novelle hängt ja jetzt schon einige Jahre in Brüssel fest, und das ist vermutlich auch gut so. Ausser ein paar Klarstellungen wird sie wohl nur Airlineinteressen verbesern...
Fluggastrechte – warum es für Reisende bald bitter werden kann 2024 hatten 2,5 Millionen deutsche Fluggäste Anspruch auf Entschädigung durch Flugverspätungen oder -annullierungen. Doch bei weitem nicht alle haben diese auch erhalten. Immer wieder legen Fluggesellschaften den Reisenden Steine in den Weg – trotz weitreichender Verbraucherrechte. Und genau die will die EU nun zusammenstreichen.
Ich komme zurück auf diesen Fall und danke für den regen Austausch hier im Thread.Bitte mal um Eure Hilfe.
Verspätung am 5.1.25 auf BA2663 FAO-LGW.
Planmäßig Ankunft 21:15
Ankunft lt Airline 0:14
Ihr merkt schon, es fehlt eine Minute an 3 Stunden Ankunftsverspätung ...
Tatsächlich " Open Doors " 00:18
Gibt es eine Quelle wo man diese tatsächliche Verspätung ausgewiesen finden könnte, bezogen auf den konkreten Flug?
Das wäre mal ein spannender Fall vor Gericht ob nun die Türöffnung für Sitzplatz 1 zählt oder für Reihe 35.Ich ki
Ich komme zurück auf diesen Fall und danke für den regen Austausch hier im Thread.
BA antwortete zuerst, der Flieger sei 0:11 ( 177 Minuten verspätet) gelandet und es gibt nix.
Nach meinem Einwand, ich habe ein Video der Türöffnung 0:18 ( 183 Minuten verspätet) gibt es doch tatsächlich eine neue Idee der BA:
An update from British Airways
Thank you for writing back to us regarding your claim.
I’d like to inform you that we’ve reviewed the details of your flight and your arrival delay still does not exceed the required 180 minutes even after considering the door opening time. Hence, our position on your claim for compensation remains the same. I’ve included the flight details below:
Flight BA2663 from Faro to London Gatwick.
Scheduled departure date and time: 05 January 2025 18:25 GMT
Actual departure date and time: 05 January 2025 21:22 GMT
Scheduled arrival date and time: 05 January 2025 21:15 GMT
Actual arrival date and time: 06 January 2025 00:11 GMT
Door opening date and time: 06 January 2025 00:14 GMT
Total delay: 179 minutes
Nun meine Frage an Euch nach weiteren Ideen.
Der von OTA empfohlene Provisionspflichtige Dienstleister wäre eine Variante, eine andere wäre die CEDR in UK. Hat jemand Erfahrung mit denen?
Ich kenne es von der SOEP, dass man dort den Videobeweis nicht berücksichtigen würde, weil keine Beweisaufnahme stattfindet.
Bin für jeden sachdienlichen Input dankbar.
Die Türöffnung ist doch für alle gleich? (Also die Abweichungen der Lichtgeschwindigkeit mal nicht berücksichtigt in der persönlichen WahrnehmungDas wäre mal ein spannender Fall vor Gericht ob nun die Türöffnung für Sitzplatz 1 zählt oder für Reihe 35.
Wenn dem so ist (Reihe 1) könnte man argumentieren du hast Extra Reihe 1 gebucht, um möglichst schnell aus dem Flugzeug zu kommen (denn schneller kommt keiner raus).
Wenn du nicht in der C saßt ist das Video natürlich auf 0:18 Uhr datiert weil noch einige Leute vor dir raus sind?
Gemeint ist der Zeitpunkt, wo sich die Tür öffnete.Das wäre mal ein spannender Fall vor Gericht ob nun die Türöffnung für Sitzplatz 1 zählt oder für Reihe 35.
Wenn dem so ist (Reihe 1) könnte man argumentieren du hast Extra Reihe 1 gebucht, um möglichst schnell aus dem Flugzeug zu kommen (denn schneller kommt keiner raus).
Wenn du nicht in der C saßt ist das Video natürlich auf 0:18 Uhr datiert weil noch einige Leute vor dir raus sind?
Stimmt, sorry mein Fehler. Bin davon ausgegangen dass er das Video gemacht hat als er rausging. Aber geht ja explizit um die Türöffnung.Die Türöffnung ist doch für alle gleich? (Also die Abweichungen der Lichtgeschwindigkeit mal nicht berücksichtigt in der persönlichen Wahrnehmung). Du sprichst doch hier über die Zeit des aussteigens die doch bis jetzt überhaupt nicht relevant war, oder?
So meinte ich das in meinem Post #15608.Ihr solltet vielleicht noch bedenken, dass es nicht auf die Türöffnung alleine ankommt, sondern auf den Zeitpunkt zu dem das Aussteigen gestattet wird.
Ja logischerweise fällt das im Normalfall zusammen muss aber nicht, ich kenne selbst einige Szenarien bei denen das nicht zutrifft bzw. von einander abweicht.
Von daher könnte ein Video auch von den hinteren Plätzen dies dokumentieren.
Kollege da hast du aber einen Fehler in deinen Gedanken, es kommt nicht drauf an, dass du aussteigen kannst sondern erstmal die generelle Erlaubnis.Dann wäre es ja (wenn man die Zeit hat) schlau immer die letzte Reihe zu buchen
Bei Bus Ankunft zählt mMn erst der Zeitpunkt wo der Bus ankommt bzw. die Öffnung der Bus-Türe am Terminal.Wobei es durchaus interessante Fälle geben kann die nicht so eindeutig sind, zum Beispiel bekommt bei A3 einen eigenen Bus so könnte man durchaus logisch arugmentieren das man als Y-Pax erst zu einem späteren Zeitpunkt aussteigen darf, aber das vor einen Richter zu bringen wäre mir zu riskant.
Nein es kommt aus dem Ausstieg aus dem Flugzeug an.Bei Bus Ankunft zählt mMn erst der Zeitpunkt wo der Bus ankommt bzw. die Öffnung der Bus-Türe am Terminal.
Im Flugzeug kann ich genau so telefonieren, nach der Landung. Nicht mal auf Toilette gehen kann man dort (wenn der Ausstieg begonnen hat). Geschweigedenn sitzen könnte man im Bus garantiert (da es meist ja nur 20 Sitzplätze gibt) .Nein es kommt aus dem Ausstieg aus dem Flugzeug an.
Das Argument der Richter ist, dass du ja schon im Bus gewisse Möglichkeiten udn Freiheiten hast, ein Argument war zum Beispiel, dass du im Bus im Gegensatz zum Flugzeug telefonieren kannst usw.
Nicht falsch verstehen ich würde der Arugmentation beim Bus durchaus folgen, aber die Rechtsprechung sieht es anders.
Der EuGH hat das schon 2014 entschieden.Im Flugzeug kann ich genau so telefonieren, nach der Landung. Nicht mal auf Toilette gehen kann man dort (wenn der Ausstieg begonnen hat). Geschweigedenn sitzen könnte man im Bus garantiert (da es meist ja nur 20 Sitzplätze gibt) .
Nicht falsch verstehen aber bitte zeig mir mal ein Urteil wo dies so entschieden wurde, dann lass ich mich gerne überzeugen.
Preisfrage:Also habe ich die gesamte Buchung storniert
Ich verstehe dich grundsätzlich, aber ich sehe das eben einfach anders.Der EuGH hat das schon 2014 entschieden.
Hier kannst du es dir selbst anschauen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62013CJ0452
deren Begründung:
Erst wenn den Fluggästen das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist und dafür das Öffnen der Flugzeugtüren angeordnet wird, können sie sich grundsätzlich wieder in gewohnter Weise betätigen, ohne den genannten Einschränkungen zu unterliegen
Natürlich kann man argumentieren, dass es einen Unterschied macht ob man die Fahrgastbrücke nutzt und dann Sekunden später im Terminal steht, oder einen Bus.
Das wäre mir Wurst bei einer Klage, da die Airline wahrscheinlich sowieso in den Vorinstanzen freiwillig zahlt, um nicht ein neues EUGH Urteil zu riskieren.Das Problem besteht eben darin, dass nun ein höchstgerichtliches Urteil vorliegt, welches du nicht so einfach abändern kannst.
Wenn du deine Buchung freiwillig stornierst hast du auch dein Recht auf Entschädigung/Ersatzbeförderung verwirkt.Kann mir jemand bei folgender Situation helfen?
Ticket gekauft am 20. September
Hinflug 1. Oktober
Rückflug 6. Oktober
Am 27. September kam die Nachricht mit einer Flugplanänderung für den Rückflug (12 Stunden später als geplant).
Also habe ich die gesamte Buchung storniert und bin zu Hause geblieben. LH gibt an, dass der Hinflug nicht genutzt wurde und daher kein Anspruch auf Entschädigung für den Rückflug besteht. Ist das richtig?
Die Zeiten wurden aber >14 Tage vor Abflug geändert, da es bei der Verschiebung doch um Rückflug ging?Nicht ganz freiwillig. Email mit Flugplanänderung hat zwei möglichkeiten. Neue Zeiten akzeptieren oder Refund. Bei Schedule Change muss man sich doch nicht am Flughafen melden oder mitfliegen?
Doch nur 10 Tage?Die Zeiten wurden aber >14 Tage vor Abflug geändert, da es bei der Verschiebung doch um Rückflug ging?
Darauf würde ich mich nicht verlassen, denn wird sehr wahrscheinlich anders laufen und der Amtsrichter wird sich an die EuGH Vorgabe halten und den Anspruch ablehnen.Das wäre mir Wurst bei einer Klage, da die Airline wahrscheinlich sowieso in den Vorinstanzen freiwillig zahlt, um nicht ein neues EUGH Urteil zu riskieren.
Da bist du wohl in die, eher von FR bekannte, Falle getappt, so wie es klingt hast du der Auflösung des Vertrags zugestimmt.Neue Zeiten akzeptieren oder Refund.