Leider ist, wie in der Diskussion bei Heise auch richtig angemerkt wird, die Überschrift höchst verfälschend oder sogar grob falsch.
Tatsache ist, dass die Sparkasse dem Kunden 20% des Schadens ersetzen muss, ausschließlich weil sie angeblich ein Login im OLB nur per Nutzername und Passwort ermöglicht und keinen zweiten Faktor dafür verlangt.
Kann jemand bestätigen, dass es Sparkassen gibt, wo dies tatsächlich der Fall ist?
Nach diesem Urteil wird es vermutlich immer weniger solche Banken geben, denn es zeigt, dass solch eine Nachlässigkeit (genauer Non-Compliance), selbst wenn sie vom Kunden z.T. aus Benutzerfreundlichkeitsgründen vehement eingefordert wird, im Zweifelsfall teuer werden kann, selbst wenn der kunde grob fahrlässig gehandelt hat.
Mit dem Argument, im zweiten Faktor für die Freigabe der Überweisung sei nur die IBAN, nicht der Empfängername dringestanden, ist der Kunde zum Glück nicht durchgekommen (aber wer weiß, ob sich hier die Rechtslage/-auslegung nicht im Herbst ändert, zumindest für Echtzeitüberweisungen, wo die Banken ja verpflichtet sein werden, den Empfängernamen auf Plausibilität zu prüfen).
Letztlich zeigt der Fall auch, dass Banken natürlich bei Betrug via OLB nicht einfach so dem Kunden den Schaden ersetzen und dies auch normalerweise nicht müssen (manchmal besteht da wohl eine andere Vorstellung). Wer OLB macht, ist also gut beraten, zumindest ein Minimalverständnis davon zu besitzen, was da überhaupt abgeht, da er sonst früher oder später leichtes Opfer von Social Engineering wird.