Schenkung nach England, steuerliche/zolltechnische Betrachtung.

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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
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Hallo,
wenn ich unserer Tochter, in England lebend mit deutscher Staatsangehörigkeit, zum runden Geburtstag eine Uhr im Wert von ca. 15000€ schenken möchte, fallen da für Sie bzw. mich irgendwelche Steuern an?
Muss ich bei der Einreise in England irgendwas machen?
Uhr wird noch in Deutschland gekauft. Persönliche Übergabe in England, Einreise per Flugzeug.
Möchte nicht, dass meine Tochter später irgendwelchen Ärger bei Grenzübertritten etc. bekommt.
Habe schon Chat GP gefragt, danach muss ich nur dem deutschen Finanzamt die Schenkung melden, in England nichts, auch keine Zollgebühren?
Traue der Sache aber nicht, vielleicht gibts hier jemanden der sich wirklich auskennt. Danke.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.453
14.719
IAH & HAM
Wenn Deine Tochter nur beschränkt / nicht in Deutschland Steuerpflichtig ist, wovon wenn Sie in den UK lebt auszugehen ist, dann ist die Schenkung für das Deutsche Finanzamt irrelevant. Selbst wenn Deine Tochter in D voll Steuerpflichtig ist ist eine Meldung nicht wirklich notwendig, Sofern Du nicht durch andere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren an die 500,000 Euro Freigrenze herankommst, ist eine Meldung theoretisch zwar vorgeschrieben, aber das Unterlassen weder strafbar noch problematisch.

Du wirst die Uhr in den UK bei der Einreise anmelden muessen und Zoll / Steuern bezahlen. Ueber die Deutsche Botschaft in Lindon kannst Du Die die Ausfuhr bestätigen lassen um Die die Deutsche Mehrwertsteuer erstatten zu lasswn.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
Danke schon mal an alle für die schnellen Antworten.
Habe mir schon gedacht, dass die KI Antwort nicht stimmt, klang zu einfach.
Puh,das mit der deutschen Botschaft in London klingt kompliziert. Reicht da ein formloser Anschrieb mit Rechnung oder gibt es da irgendwelche Vordrucke?
Andere Möglichkeit wäre, ihr Freund kauft die Uhr und ich überweise ihm im vorraus das Geld, klingt einfacher, gibts da irgendwelche Fallstricke, ausser Freund brennt mit Geld/Uhr durch, wovon ich nichtvausgehe😉.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Du wirst die Uhr in den UK bei der Einreise anmelden muessen und Zoll / Steuern bezahlen. Ueber die Deutsche Botschaft in Lindon kannst Du Die die Ausfuhr bestätigen lassen um Die die Deutsche Mehrwertsteuer erstatten zu lasswn.
Die Ausfuhrbescheinigung erstellt der deutsche Zoll am Ausreiseflughafen. Vorher eine Ausfuhranmeldung online erstellen, dann mit Originalrechnung und UHr bei der Ausreise zum Zoll - die bestätigen die Ausfuhr. Mit der Ausfuhrbestätigung gibt es die deutsche MwSt zurück.
Mal spaßeshalber geschaut was die Uhr in England kosten würde?
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
Die Ausfuhrbescheinigung erstellt der deutsche Zoll am Ausreiseflughafen. Vorher eine Ausfuhranmeldung online erstellen, dann mit Originalrechnung und UHr bei der Ausreise zum Zoll - die bestätigen die Ausfuhr. Mit der Ausfuhrbestätigung gibt es die deutsche MwSt zurück.
Mal spaßeshalber geschaut was die Uhr in England kosten würde?
Klingt einfacher, als mit der deutschen Botschaft in England.
Mit der Ausfuhrbestätigung gibts dann automatisch Geld zurück aufs Konto?
Preislich nimmts sich nichts, wäre eine Datejust 31mm Rolesor gelb 12500€ zu 10700 Pfund ( ca. 12200€)
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Klingt einfacher, als mit der deutschen Botschaft in England.
Mit der Ausfuhrbestätigung gibts dann automatisch Geld zurück aufs Konto?
Preislich nimmts sich nichts, wäre eine Datejust 31mm Rolesor gelb 12500€ zu 10700 Pfund ( ca. 12200€)
Nein, muss beim Finanzamt beantragt werden.
Bei der Konstellation würde ich sie in UK kaufen und mir dadurch den ganzen Papierkram ersparen.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
Nein, muss beim Finanzamt beantragt werden.
Bei der Konstellation würde ich sie in UK kaufen und mir dadurch den ganzen Papierkram ersparen.
Wahrscheinlich der einfachste Weg.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Du kannst aber auch einfach pragmatisch gar nichts machen. Es wird sich mit 99.9 Prozent Wahrscheinlichkeit nie jemand dafür interessieren.
Ist schon richtig, wollte aber den off. Weg wählen.
Wie siehts eigentlich aus, wenn ich Ihr die Uhr „offiziell“ in Deutschland schenke und sie dann nach England zurückreist, muss sie dann Einfuhrzoll zahlen.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.257
1.909
KUL (bye bye HAM)
Der brauchbarste und gleichzeitig sauberste Weg waere:

Du schenkst dem Partner von ihr das Geld, dieser kauft in Deutschland die Uhr bei einem gewerblichen Verkaeufer der die MwSt ausweist und der dem Partner auf nach Nachweis der Ausfuhr die MwSt zu 100% erstattet. Dafuer muessen diese Punkte erfuellt sein:

1. es handelt sich um Neuware mit ausgewiesener MwSt, daher kommt nur ein offizieller Konzessionaer in Frage, Wiederverkaeufer arbeiten in der Regel mit Privatankauf und koennen nur den MwSt-Anteil auf ihre Handelsmarge ausweisen
2. Die Ausfuhr muss binnen 90 Tage nach Erwerb erfolgen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.826
4.660
weil sie sie erstmalig einfuehrt?
Sie ist aber entweder bei einem deutschen Staatsbuerger nicht zum dauerhaften Verbleib gedacht oder klassische persönliche Habe. Sie sollte halt bei Einfuhr gebraucht sein und nicht in der Box mit Rechnung. Manchmal ist es vielleicht besser, weniger zu denken und Probleme zu suchen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hatte nicht ein Herr R. aus dem Großstadtgebiet M., von Beruf etwas mit F. damit schlechte Erfahrung gemacht?
Die war evident neu und die dahinterstehende Geschichte war offenbar dem Zoll bekannt.
 
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themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
Zusammenfassend:
a) am einfachsten die “pragmatische“ Umsetzung, Risiko eventl. spät kollateral Schäden ( Grenzübertritt/Wiederverkauf)
b) Schwager in Spe. kauft die Uhr in England. Risiko, er verplappert sich.
c) In Deutschland kaufen, und dann der ganze Zollkram. Umständlich.
d) ist mir eben unter der Dusche folgende Idee gekommen, was ist davon zu halten.
Meine Frau kauft die Uhr ganz normal in Deutschland.
Wir setzen ein Schriftstück auf, dass meine Frau unserer Tochter, die Uhr nur leihweise zum Tragen überlässt, aber im Besitz meiner Frau bleibt.
Wäre das die Lösung, damit es keinen Ärger bei Zoll Kontrollen gibt.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Ok, wenn man es einfach will geht es mit dem am Arm tragen am besten. Bei der Ausfuhr aus Deutschland die Uhr tragen, ist dann ein persönlicher Gebrauchsgegenstand.
Vorraussetzung: Papiere und Box bleiben im Land und sind nicht im Koffer - so fliegen die meisten Schmuggler auf.
Täglich reisen tausende besserverdiende Vielflieger mit einer Breitling/Rolex/Junghans am Handgelenk ein und aus. Solange es die einzige Uhr ist und man eben nicht die Originalpapiere und Box mit sich rum schleppt passiert da garnichts.
Die ganze Zollsache wäre nur von Belang wenn die Tochter die Uhr eventuell später mal in UK ganz offiziel verkaufen möchte. Dazu gehört ja heutzutage immer der Original Kaufbeleg.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.257
1.909
KUL (bye bye HAM)
Genug kriminelle Energie vorausgesetzt:

Der Schwiegersohn kauft die Uhr mit ausgewiesener MwSt in DE. Legt sich diese an, weil er eh schlanke Arme hat und auf feminine Uhren steht. Laesst sich airside in DE die Ausfuhr bestaetigen.
Im Flieger gibt er die Uhr an seine Schwiegermutter, diese reist als in Deutschland ansaessiger Person mit der Uhr am Arm nach UK ein. Auf Nachfrage ist es ein persoenlicher Gegenstand. Sie vergisst die Uhr nach dem Haendewaschen, auf der Gaestetoilette im Haus ihrer Tochter.

Die Mutter (oder der Vater), reichen den Ausfuhrbeleg beim Juwelier ein und lassen sie die MwSt auszahlen.
 

daddycoool

Aktives Mitglied
10.03.2017
166
110
Genug kriminelle Energie vorausgesetzt:

Der Schwiegersohn kauft die Uhr mit ausgewiesener MwSt in DE. Legt sich diese an, weil er eh schlanke Arme hat und auf feminine Uhren steht. Laesst sich airside in DE die Ausfuhr bestaetigen.
Im Flieger gibt er die Uhr an seine Schwiegermutter, diese reist als in Deutschland ansaessiger Person mit der Uhr am Arm nach UK ein. Auf Nachfrage ist es ein persoenlicher Gegenstand. Sie vergisst die Uhr nach dem Haendewaschen, auf der Gaestetoilette im Haus ihrer Tochter.

Die Mutter (oder der Vater), reichen den Ausfuhrbeleg beim Juwelier ein und lassen sie die MwSt auszahlen.

Die Ausfuhrbescheinigung setzt unbenutzte Neuware voraus, soweit ich weiß ...
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.453
14.719
IAH & HAM
Andere Möglichkeit wäre, ihr Freund kauft die Uhr und ich überweise ihm im vorraus das Geld, klingt einfacher, gibts da irgendwelche Fallstricke, ausser Freund brennt mit Geld/Uhr durch, wovon ich nichtvausgehe😉.
Viel einfacher, sofern der Preis ungefähr der Gleiche wie in D ist
Die Ausfuhrbescheinigung setzt unbenutzte Neuware voraus, soweit ich weiß ...
Ich meine maximal 3 oder 6 Monate alt. Ich habe die Ausfuhrbescheinigung in D am Flughafen regelmäßig für Kleidung bekommen die ich am Körper getragen habe.
!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ok, wenn man es einfach will geht es mit dem am Arm tragen am besten. Bei der Ausfuhr aus Deutschland die Uhr tragen, ist dann ein persönlicher Gebrauchsgegenstand.
Das funktioniert aber nur wenn man nicht in D gemeldet ist.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.453
14.719
IAH & HAM
Puh,das mit der deutschen Botschaft in London klingt kompliziert. Reicht da ein formloser Anschrieb mit Rechnung oder gibt es da irgendwelche Vordrucke?
Ich habe mich geirrt, da Du in D gemeldet bist, ist das scheinbar leider keine Option:

 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.234
1.304
Was sprach jetzt dagegen, die Uhr einfach in England zu kaufen und der Tochter dort zu schenken?