Gerade bei Zahnreinigungen scheint mir das, was Zahnärzte abrechnen, sehr unterschiedlich zu sein. Ich hatte vor gut zehn Jahren bei einem mir bis dato noch unbekannten Zahnarzt in einer kleineren Stadt am Niederrhein eine Zahnreinigung gehabt. Auf der Rechnung tauchte der Posten "Polieren einer Restauration" (GOZ 2130, 13,45€ mit 2,3fachem Hebensatz) für mehrere Zähne auf. Das hatte den Preis der Zahnreinigung dann auf über 200€ gebracht.
Durchgeführt wurde die Zahnreinigung durch eine Praxismitarbeiterin und ich konnte nicht wahrnehmen, dass sie meine bisherigen Füllungen besonders aufwändig poliert hätte. Im Gegenteil, denn das Polieren war der kürzeste Teil der Zahnreinigung und wurde pauschal von links nach rechts über die gesamte Breite aller Zähne durchgeführt.
Ich hatte daher Kontakt mit dem Zahnarzt aufgenommen und gefragt, ob man bei ihm für die selbe Leistung abhängig von der Anzahl der vorhandenen Füllungen deutlich mehr oder weniger bezahlen müsse. Er antwortete darauf: "Ich darf das so abrechnen."
Er verstand meinen Punkt auch nicht, weil ich die Rechnung doch einfach bei meiner PKV einreichen solle, denn die würde das sicher bezahlen. Ich antwortete, dass ich einerseits einen Selbstbehalt mit meiner PKV vereinbart hätte und andererseits durch meine Beiträge auch solche künstlich erhöhten Rechnungen mitbezahlen müsste.
Nach längerer Diskussion erstellte er mir dann eine neue Rechnung ohne die genannten Posten.
Aufgrund der Art der Diskussion hat dies aber das Vertrauensverhältnis, das man zu einem Arzt haben sollte, erschüttert, sodass ich mir in Folge einen neuen Zahnarzt gesucht habe.
Webseiten und Beiträge wie dieser ("Zahl des Monats: GOZ 130") sind dann vielleicht auch der Grund, warum Arztrechnungen manchmal sehr kreativ oder überteuert daher kommen:
Die GOZ 2130 wird oft erbracht, doch selten dokumentiert und abgerechnet. Aber weshalb eigentlich?
www.dzr.de