Noch nicht, noch steht mein nicht erreichbarer Anschlussflug drinWobei ich vermute, dass dir die LX-IT den Gefallen von alleine tun wird. Oder hast du schon ein Angebot zur Umbuchung auf EW bekommen?
Wenn du C gebucht hast dann ja, da EW ja keine anbietet.Werde meinen Swiss-Anschlussflug nach D verpassen. Der nächste wäre mit Eurowings. Könnte man das begründen, den darauf folgenden SWISS-Flug zu wählen und dadurch eine Entschädigung (600€) zu erhalten? Nur der Swiss-Flug wäre über 3 Stunden verspätet am Zielort.
EW hat keine C? - Das wäre mir neu.Wenn du C gebucht hast dann ja, da EW ja keine anbietet.
Auf den meisten Strecken haben sie tatsächlich keine, aber auf ZRH haben sie eine.EW hat keine C? - Das wäre mir neu.
Und wenn ich mir was aussuchen kann ist das schlechter als was vorgetischt zu bekommen, was ich nicht mag?Wobei man vmtl. noch darüber streiten könnte, ob das überhaupt eine vergleichbare C Beförderung ist, da EW ja nur Fraß "A La Carte" anbietet.
Denke nicht, aber in der Praxis, zumindest bei LH, geht die kostenfreie Stornierung dennoch oft durch, weil es keinem auffällt oder die Systeme es nicht richtig identifizieren.Vielleicht doofe Frage, aber ich finde halt leider per Google (KI) nicht wirklich gute Infos dazu.
Eine reine Änderung der Flugnummer mit weiterhin gleichen Flugzeiten etc. fällt nicht uner EU 261 oder so, dass man vllt die Reise stornieren kann oder so?
Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen wartetenWahrscheinlich genau das: Einige Flüge konnten landen, ggf. konnte die Airline auch nicht nachweisen ausreichende Maßnahmen ergriffen zu haben. Möglicherweise wäre eine Umbuchung möglich gewesen.
Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nichtIch könnte mir vorstellen, dass damit argumentiert wurde, dass die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um dich so schnell wie möglich ans Ziel zu bekommen. Wenn es (reine Spekulation natürlich) schneller gewesen wäre, dich per Fähre irgendwo hinzubringen und dich von dort auszufliegen, oder wenn man dich auf eine andere Airline hätte umbuchen können, kann das ausreichen, um die Entschädigung zu rechtfertigen.
Ja rückt Flightright auf Nachfrage raus.Das war an dem Tag aber nur eine Handvoll der geplanten Starts- und Landungen, gefühlt 85% wichen irgendwo hin aus oder machten sogar auf halber Strecke kehrt. Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe. Eine Umbuchung ist aussichtslos gewesen, da hunderte (vielleicht tausende) Passagiere auf ihre Abreise in vollen Maschinen warteten
Ich sehe nicht, wie die Airline hier hätte was ändern können, denn den Wind und die Restriktionen am Flughafen können sie schwer beeinflussen. Per Fähre aus Madeira? Nein ... wirklich nicht
Mir soll's recht sein, aber interessant finde ich die Entscheidung ja schon. Vielleicht bekomme ich von Flightright auch das Urteil und die Begründung, keine Ahnung, ob die das rausrücken.
Die Entscheidung liegt allein beim Kapitän.Die Entscheidung, ob ein Landeversuch unternommen werden darf oder nicht, obliegt ja überwiegend auch dem Tower in sehr eng gesetzten Grenzwerten, wenn ich das richtig verstanden habe.
Die letzte Entscheidung ja. Aber die Entscheidung kann er erst treffen, wenn sich die Windverhältnisse innerhalb der sehr engen Grenzen bewegen und grundsätzlich vom Tower eine Landebahn theoretisch zugewiesen wird.Die Entscheidung liegt allein beim Kapitän.
ATC hat damit wenig zu tun. ATC legt die aktive Runway fest, ja. Aber selbst da kann man unter extremen Bedingungen andere Wünsche äußern.Die letzte Entscheidung ja. Aber die Entscheidung kann er erst treffen, wenn sich die Windverhältnisse innerhalb der sehr engen Grenzen bewegen und grundsätzlich vom Tower eine Landebahn theoretisch zugewiesen wird.
Vielleicht ein Link zu einer ATC Diskussion:Wir reden glaube ich aneinander vorbei. Solange die Windverhältnisse außerhalb fest definierter Grenzen liegen, wird der Tower niemals eine Landefreigabe für Madeira geben. Ist auch so kommuniziert, darauf wollte ich hinaus.
kannst du, wenn du das urteil hast, es hier mit uns teilen?Nach einer erheblichen Flugverspätung (>4h) auf einem Flug zwischen Madeira und München im letzten Sommer, hat das zuständige AG Freising jetzt ein Urteil zu meinen Gunsten gesprochen.
Die Verspätung entstand durch ungünstige Wetterverhältnisse (starker Wind) auf der Insel und nahezu alle Flüge wurden kurzzeitig nach Teneriffa oder Lanzarote umgeleitet, nachdem Porto Santo voll war. Es gelang aber einigen, vermutlich lokalen, Jockeys irgendwie ihre Flüge herunter zu bringen.
Da jegliche Entschädigung vor diesem Hintergrund nach meiner persönlichen Einschätzung aufgrund höherer Gewalt aussichtslos erschien, habe ich einfach mal Flightright in die Spur geschickt. Was hatte ich zu verlieren ... und jetzt ist nach deren Aussagen ein Urteil gesprochen worden, dass mir die Entschädigung zusteht. Ich bin mehr als überrascht, aber auch irgendwie glücklich, da ich ein neues Zugticket buchen musste.
Kann sich jemand einen Reim darauf machen, warum das Gericht so entschieden haben könnte? Ein Urteil liegt mir (noch) nicht vor. Auch die Kostenfestsetzung steht noch aus und kann wohl Wochen/Monate dauern.