EU Fluggastrechte / Annullierung

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.611
37
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Dann gibt's spätestens zur Urteilsverkündung eine entsprechende Zahlung. Die Beweislast liegt bei der Airline.
Das ist schon richtig. Das Problem ist ja nur, dass das Risiko der Klage zunächst beim Fluggast liegt. Wenn die Airline nichts preisgibt, hat sie erstmal einen Wissensvorsprung. Wüsste man mehr über die Gründe der Verspätung oder des Flugausfalls, so könnte man besser einschätzen, ob es sich lohnt zu klagen.
 
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Reaktionen: nugget

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
932
533
CGN
Hallo,

am 29.08.25 wurde 22:15 Uhr LH150 FRA-NUE gecancelt.
Die geplante Maschine (D-AILM) vorher in HAM fliegt von dort als LH9855 nach NUE ohne vorher FRA.
Nach Entschädigungsanspruch schreibt LH: "Die Wetterbedingungen in Frankfurt ließen keine pünktlichen Landungen ankommender Flugzeuge vor."

Hat jemand noch weitere Informationen?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
1.040
920
Hallo,

am 29.08.25 wurde 22:15 Uhr LH150 FRA-NUE gecancelt.
Die geplante Maschine (D-AILM) vorher in HAM fliegt von dort als LH9855 nach NUE ohne vorher FRA.
Nach Entschädigungsanspruch schreibt LH: "Die Wetterbedingungen in Frankfurt ließen keine pünktlichen Landungen ankommender Flugzeuge vor."

Hat jemand noch weitere Informationen?
Soviel ich weiss gab es Gewitter und Starkregen.

Wenn man bei FR24 schaut war die Maschine im Umlauf auch pünktlich in HAM angekommen, und ist dann direkt Leer nach NUE geflogen um zumindest den Morgenflug am nächsten Morgen nach Frankfurt durchführen zu können. Im Grunde weist schon vieles darauf hin, dass LH das so den Umständen entsprechend im Gesamtkontext der ganzen Flugoperation "sinnvoll" entschieden hat.

Heisst aber nicht zwangsläufig dass es keine Kompensation gibt, es gibt ja noch andere Aspekte wie warum gibt es in FRA keine Ersatzmaschine, hätte man den Flug nicht verspäten können (Nachtflugverbot ist ja erst um 23:00 Uhr), wurde auf die frühestmögliche Verbindung umgebucht etc.