Annulierung, aus Frust wird Lust?!

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Fuertegestrandeter

Neues Mitglied
05.09.2025
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Hallo zusammen,

ich bin gestern Abend in eine für mich neue Situation gekommen und würd emich sehr über Tips, Erfahrungen von euch freuen.
Mein Rückflug von Fuerteventura nach Zürich mit Edelweiss wurde kurz vor Abflug annuliert. Laut Aussage vom Bodenpersonal wegen technischer Probleme.
Nach 3 Stunden ohne wirkliche Infos haben wir unser Gepäck bekommen und ein Hotel für eine Nacht. In der Zwischenzeit haben die meinsten einen neuen Flug zugewiesen bekomm der bis zu 5 Tage später stattfinden sollte.
Mein neuer Flug soll auch erst am Wochenende und mit Zwischenstopp über Nacht stattfinden.
Da ich nicht unbedingt nächste Woche zurück sein muss möchte ich die Zeit so gut es geht nutzen.
Mein aktueller Stand ist: ab morgen muss ich mich selber um Unterkunft, Verpflegung und Transport kümmern, warte noch auf Bestätigung dieser Aussagen aus dem Chat.
Auch wäre eine Umbuchung des neuen Rückflugs auf einen späteren Direktflug laut Swiss möglich (die kümmern sich um die Flüge und nicht mehr Edelweiss). Anscheinend sogar mit Kostenübernahme bis zum Rückflug. Im Extremfall wäre das eine Woche.
Habt ihr sowas schon mal erlebt/mitbekommen?
So oder so würde mich interessieren was für eine Hotel ich buchen kann/soll. Das aktuell kostet ca 150€/Nacht. Kann ich in diesem Preisrahmen dann suchen oder ist das zu viel?
Zwecks Transport würd emich noch interessieren ob ich auch einen Mietwagen einreichen könnte. Taxikosten vom aktuellen Hotel im Süden zum tendenziell nächsten Hotel im Norden wären 100€+50€ zurück zum Flughafen. Mietwagen würde da sogar günstiger sein und ich wäre mobil😛
Was habt ihr bei Verpflegung schon so eingereicht? 2 Bier am Abend oder gehen auch 5😄

Würde mich über Antworten freuen, gute Nacht und Grüße von den Kanaren
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Bei späterem Rückflug zum Wunschtermin gibt es ziemlich sicher keine Kostenerstattung für irgendwelche Übernachtungen und Verpflegung.

Wenn der Mietwagen ganz offensichtlich die Kosten mindert ist das normalerweise kein Problem.
 
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spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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BER
Geht's denn um einen Wunschtermin, oder um den von der Airline vorgeschlagenen Termin? Erstattet wird immer nur bis zur nächstmöglichen, von der Airline angebotenen, Ersatzbeförderung. Das dann aber eigentlich schon, und zwar recht sicher. Entschädigung kommt dann nochmal oben drauf.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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9.933
FRA / FMO
Geht's denn um einen Wunschtermin, oder um den von der Airline vorgeschlagenen Termin? Erstattet wird immer nur bis zur nächstmöglichen, von der Airline angebotenen, Ersatzbeförderung. Das dann aber eigentlich schon, und zwar recht sicher. Entschädigung kommt dann nochmal oben drauf.
Hier ist nur wichtig, dass es egal ist ob etwas früher fliegt, solange die Airlines es nicht anbietet. Airlines buchen regelmäßig auf Tage später um auch wenn kurzfristiger noch etwas frei ist. Da muss die Airline natürlich zahlen, wenn Sie einen darauf umbucht. Nur wenn man sich aktiv für eine spätere als angeboten Entscheidet muss man selbst zahlen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Nur aufpassen, dass es sein könnte, dass der Gerichtsstand entweder Spaninen oder Schweiz ist. Ist für ne gerichtliche Auseinandersetzung beides nicht so toll. Die schweizer Gerichte urteilen wesentlich weniger kundenfreundlicher und in Spanien mahlen die Mühlen langsam.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Und dann noch die Frage, ob es sich um eine Pauschalreise nach Schweizer Recht handelt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.902
10.785
HAM
Es gibt übrigens am 6.9. noch einige freie Plätze auf der Easyjet nach BSL, falls das eine Option ist. Ich bezweifle, dass bei Vorliegen so vieler Optionen WK freiwillig Hotelrechnungen über hunderte von Eur bezahlen wird.