EU Fluggastrechte / Annullierung

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red_travels

Reisender
16.09.2016
28.010
18.885
NUE/FMO
www.red-travels.com
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Bei dem hier vorliegenden Fall passt so einiges nicht zusammen. Entweder ist die Berichterstattung unvollständig, oder das Gericht hat da nicht ausreichend nachgefragt. Je mehr ich darüber nachdenke, desto eher hört sich das nach "wir haben verschlafen (uns zu informieren?), den falschen Zug genommen und wollen das auf den Reiseveranstalter abwälzen". Das Urteil erscheint mir hier zwar richtig, aber aus den falschen Gründen.

hast du das Urteil zufällig (am besten ungeschwärzt) gefunden?