Die einen sagen so
Grundsätzlich könne ein Reisender auf die Einhaltung der Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn vertrauen, heißt es in dem Urteil (Az.: 20 C 1695/24).
die anderen so
Diese Zeitplanung von Seiten des Klägers sei bereits bei einem optimalen Anreiseverlauf äußerst knapp kalkuliert und jedenfalls bei der geplanten Anreise mit der für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn für sich genommen grob fahrlässig gewesen. Az: 16 O 43/24
Wenn die Bahnfahrt Teil des Tickets, sollte es unstrittig sein, da der Zug ja vorgegeben ist. Ist aber interessant, dass hier eine identische Konstellation (Zug zum Flug) abhängig vom verkauften Ticket völlig unterschiedlich behandelt werden.
In Mai hatte ich ein LH Ticket mit der erste Strecke QKL nach FRA, der Zug ist ausgefallen und der nächste kam 40 Minuten später, der hatte 30 bis 40 min Verspätung
LH3481 und musste LH456 erreichen
Habe ein Taxi genommen und von der Haustür bis zum Flughafen habe ich 422,80 Euro bezahlt
Habe Claim bei LH beantragt, um die Erstattung, die sagen ich soll mich bei der DB melden, DB haben erstmals wochenlang nicht geantwortet und jetzt sagen die, Lufthansa soll den Betrag erstatten, da mein Vertragspartner
Anwalt beauftragen oder habe keine Chancen?