Wenn ich unser Steuerrecht ernst nehme, müssen die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (nicht: Sonderausgaben) genauso abzugsfähig sein, wie der betriebsbedingte First-Class-Flug oder der C-Class-Flug, das betriebsbedingte neueste iPhone, das Geschäftsessen oder der Firmenwagen. Alle Ausgaben, die zur Erzielung von Einkünften getätigt werden, sind steuerlich abzugsfähig. So ist der steuerliche Grundsatz.
Die gemeinsame Veranlagung hat mit der Frage wenig zu tun: Wer von der gemeinsamen Veranlagung profitiert (also das klassische Familienmodell mit nur einem Verdiener) hat in der Regel keine Notwendigkeit zur Kinderbetreuung, denn ein Elternteil ist - wenn man profitiert - zu Hause. Nicht zu unrecht wird die gemeinsame Veranlagung als ein Relikt der Vergangenheit angesehen. denn sie ist Ausfluss nicht umbedingt zeitgemäßer und gewollter Familienmodelle. Wenn unser Staat Beitragszahler und Steuerzahler braucht, dann müssen Menschen tätig sein. Dass man das "Zuhausebleiben" über die gemeinsame Veranlagung noch ernsthaft fördert, ist aus meiner Sicht deplatziert.
Die gemeinsame Veranlagung ist aber im Grunde das Pendent zur unzureichenden Abzugsfähigkeit von Kinderbetreungskosten: Beides fördert ein überholtes Familienbild, das in der Mehrzahl der Fälle dazu führt, dass die Frau aus dem Beruf heraus bleibt. Ich sehe schon die Unterhaltung: "Schatz, du brauchst nicht arbeiten gehen. Wenn du nicht gehst, nutze ich deine Freibeträge über die gemeinsame Veranlagung und wir sparen uns die Kinderbetreuung. Wenn Du am Herd bleibst, sparen wir uns Geld". Willkommen zurück in den 1950ern. Ist aber nicht meine Welt.