EU Fluggastrechte / Annullierung

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.300
7.737
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"Service" desk am ZRH: umbuchen auf andere Airline mit früherer Ankunft unmöglich, das geht nur bei Swiss. Rückflug nach Berlin möglich aber wegen Auslastung erst in knapp 24h (08:15 wird noch verkauft). Erstattung wegen Meilenticket nicht möglich, FGR gelten nicht. Bei Abbruch auch keine FGR trotz 5h Verspätung. Verzehrgutschein gibt's morgen beim Check in. Das Mädel will mich verarschen, oder?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
910
904
Ne, die meint das schon ernst (und ihr Arbeitgeber auch). Schön mitschreiben und morgen früh als erstes Dr. Böse anrufen ;)

PS: Wann ginge denn der Flug der anderen Airline mit früherer Ankunft? Das wäre ja geschuldet und könnte im Nachhinein vermutlich auch eingeklagt werden.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.300
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Ne, die meint das schon ernst (und ihr Arbeitgeber auch). Schön mitschreiben und morgen früh als erstes Dr. Böse anrufen ;)

PS: Wann ginge denn der Flug der anderen Airline mit früherer Ankunft? Das wäre ja geschuldet und könnte im Nachhinein vermutlich auch eingeklagt werden.
Mir ist am ZRH langweilig, Mail an den bösen Doktor ist schon raus.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.300
7.737
Wie ein Flugzeug, das planmäßig um 10:35 landet, um 06:25 weiter fliegen soll, muss mir auch noch jemand erklären.

1000026718.jpg
Der Flug ist übrigens noch buchbar. Ein teures aber sicheres Los.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.157
3.520
CGN / MUC / ZRH / EWR
"Service" desk am ZRH: umbuchen auf andere Airline mit früherer Ankunft unmöglich, das geht nur bei Swiss. Rückflug nach Berlin möglich aber wegen Auslastung erst in knapp 24h (08:15 wird noch verkauft). Erstattung wegen Meilenticket nicht möglich, FGR gelten nicht. Bei Abbruch auch keine FGR trotz 5h Verspätung. Verzehrgutschein gibt's morgen beim Check in. Das Mädel will mich verarschen, oder?
Ja die Swissport Menschen sind sehr eigensinnig am Service Desk, wir sind ja immerhin in der Schweiz und nicht in Deutschland und da ticken die Uhren nunmal anders und wenn sie jetzt frech werden, dann rufen wir gleich die Flughafenpolizei, denn das ist eine Straftat und nur wir dürfen lauter werden, denn wir sind ja die, die ihr Schicksal in der Hand halten.

Wenn man öfter in ZRH Probleme hat, nimmt man das irgendwann einfach hin und bemüht sich vor Ort gar nicht mehr um Lösungen.. Dafuer gibts dann halt den Rechtsweg in Deutschland.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.681
5.733
Nennt sich Swissness. Schlimmer als LH, teurer und nur sinnvoll buchbar mit Gerichtsstand Deutschland, denn den braucht man oft. Egal ob Statuskunde oder in der First Class.
Kann ich nicht bestätigen.

Ich hatte einmal 4h Verspätung auf ZRH-JFK auf Grund eines technischen Problems mit dem Flugzeug kurz vor dem Start. 600€ wurden innerhalb von 3 Tagen ohne Murren bezahlt. War ein Flug in F.
 
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blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
1.291
94
MUC / TXL
Hallo meine Lieben,
mich würde mal eure Meinung interessieren.
Ich habe für mich und +1 die Verbindung FMM - MAN im Frühjahr 2026 gebucht.
Was ist, wenn Ryanair plötzlich die Route streicht?
Meine Idee wäre, sollte sich Ryanair weigern, von MUC nach MAN zu fliegen und es denen in Rechnung zu stellen.
Beförderungsvertrag ist ja geschlossen.
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
51
51
Hallo meine Lieben,
mich würde mal eure Meinung interessieren.
Ich habe für mich und +1 die Verbindung FMM - MAN im Frühjahr 2026 gebucht.
Was ist, wenn Ryanair plötzlich die Route streicht?
Meine Idee wäre, sollte sich Ryanair weigern, von MUC nach MAN zu fliegen und es denen in Rechnung zu stellen.
Beförderungsvertrag ist ja geschlossen.
Das ist korrekt. Denk auch an Verpflegung, Fahrtkosten und Mahlzeiten, falls notwendig.

Vorher aber Ryanair per E-Mail mit Frist auffordern. Das macht die Sache deutlich runder.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Warum? Meines Wissens spielt der Wohnsitz bei den Fluggastrechten kaum eine Rolle. Damit man in Deutschland klagen kann, muss die gebuchte Verbindung Deutschland berühren, also Start oder Ziel in Deutschland oder von einer deutschen Airline durchgeführt. Bei ZRH-JFK bringt dir der deutsche Wohnsitz nichts.
Wirklich? Das hab ich schon anders gehört, bin aber kein Jurist.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.567
2.306
also ich hatte schon mal einen Fall, den ich an ersatz-pilot abgetreten hatte (Steuern&Gebühren zurück)..

nach paar Monaten kam Brief vom Amtsgericht mit Zeugenanhörungsbögen bzgl Wohnsitz Deutschland, da Ryanair den Standpunkt vertrat, ich würde in Mexiko wohnen
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.383
19.457
www.red-travels.com
also ich hatte schon mal einen Fall, den ich an ersatz-pilot abgetreten hatte (Steuern&Gebühren zurück)..

nach paar Monaten kam Brief vom Amtsgericht mit Zeugenanhörungsbögen bzgl Wohnsitz Deutschland, da Ryanair den Standpunkt vertrat, ich würde in Mexiko wohnen

Du hattest eine OTA Buchung und da stand halt irgendein Mist vom OTA drin... 💡
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.681
5.733
Warum? Meines Wissens spielt der Wohnsitz bei den Fluggastrechten kaum eine Rolle. Damit man in Deutschland klagen kann, muss die gebuchte Verbindung Deutschland berühren, also Start oder Ziel in Deutschland oder von einer deutschen Airline durchgeführt. Bei ZRH-JFK bringt dir der deutsche Wohnsitz nichts.
Korrekt. Allerdings war die Buchung auch MUC-ZRH-JFK. Das Problem entstand auf ZRH-JFK - das war aber dann aber egal.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.684
9.210
LEJ
Ich frage für eine Freundin:

Geplant war am 29.09.
LH157 LEJ-FRA 0600-0700
LH1148 FRA-AGP 0925-1225
zu fliegen.

In der Nacht kam eine SMS / Email mit einer Umbuchung auf
LH159 LEJ-FRA 0900-1000
LH1150 FRA-AGP 1340-1640

Durch die verspätete Ankunft hat sich der Mietwagenanbieter (Nizacars) auf die 'no show'-Hinterbeine gestellt und 150 EUR Mehrkosten in Rechnung gestellt. Die Mietwagenmehrkosten sowie EU261/04 (400 EUR; 4h 15m verspätete Ankunft) wurden der Lufthansa am 22. Oktober per Mail zugeschickt, am 29. Oktober kam die Ablehnung wegen "Vogelschlag, außergewöhnlicher Umstand".

Der laut FR24 eingeplante Flieger für LH157 (D-AIZB) ist am 28.09. noch normal in LEJ gelandet und wurde dann bis zum 30.09. nicht mehr bewegt.
Screenshot_20251029_101920.png

Das sieht für mich nicht nach Vogelschlag (wie auch, außer bei der Landung von LH164) sondern nach allgemeinen technischen Problemen aus.

Wie seht ihr das?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.341
1.781
LEJ
IMHO sind die Mietwagenmehrkosten persönlicher Pech. Ansonsten die Verspätung noch einmal nach Vorgehensweise im Blog des Anwaltes einreichen und nach Fristverstreichung an diesen abgeben.
 

Barisref

Aktives Mitglied
06.12.2019
125
124
Ich weiß leider nicht, ob es der richtige Thread ist(gerne den richtigen Thread nennen), jedoch platziere ich mal die Frag hier:
Gibt es eine Entschädigung, wenn dike angebotene Mahlzeit in der Business aufgrund eines Fremdkörpers im Essen nicht genießbar ist? Falls ja, was wäre die Entschädigung? Eine Alternativmahlzeit konnte mir aufgrund fehlender Verfügbarkeit nicht angeboten werden.
Fluggesellschaft: Austrian
Klasse: Business