EU Fluggastrechte / Annullierung

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.293
7.725
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"Service" desk am ZRH: umbuchen auf andere Airline mit früherer Ankunft unmöglich, das geht nur bei Swiss. Rückflug nach Berlin möglich aber wegen Auslastung erst in knapp 24h (08:15 wird noch verkauft). Erstattung wegen Meilenticket nicht möglich, FGR gelten nicht. Bei Abbruch auch keine FGR trotz 5h Verspätung. Verzehrgutschein gibt's morgen beim Check in. Das Mädel will mich verarschen, oder?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
899
883
Ne, die meint das schon ernst (und ihr Arbeitgeber auch). Schön mitschreiben und morgen früh als erstes Dr. Böse anrufen ;)

PS: Wann ginge denn der Flug der anderen Airline mit früherer Ankunft? Das wäre ja geschuldet und könnte im Nachhinein vermutlich auch eingeklagt werden.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.293
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Ne, die meint das schon ernst (und ihr Arbeitgeber auch). Schön mitschreiben und morgen früh als erstes Dr. Böse anrufen ;)

PS: Wann ginge denn der Flug der anderen Airline mit früherer Ankunft? Das wäre ja geschuldet und könnte im Nachhinein vermutlich auch eingeklagt werden.
Mir ist am ZRH langweilig, Mail an den bösen Doktor ist schon raus.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.293
7.725
Wie ein Flugzeug, das planmäßig um 10:35 landet, um 06:25 weiter fliegen soll, muss mir auch noch jemand erklären.

1000026718.jpg
Der Flug ist übrigens noch buchbar. Ein teures aber sicheres Los.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.150
3.513
CGN / MUC / ZRH / EWR
"Service" desk am ZRH: umbuchen auf andere Airline mit früherer Ankunft unmöglich, das geht nur bei Swiss. Rückflug nach Berlin möglich aber wegen Auslastung erst in knapp 24h (08:15 wird noch verkauft). Erstattung wegen Meilenticket nicht möglich, FGR gelten nicht. Bei Abbruch auch keine FGR trotz 5h Verspätung. Verzehrgutschein gibt's morgen beim Check in. Das Mädel will mich verarschen, oder?
Ja die Swissport Menschen sind sehr eigensinnig am Service Desk, wir sind ja immerhin in der Schweiz und nicht in Deutschland und da ticken die Uhren nunmal anders und wenn sie jetzt frech werden, dann rufen wir gleich die Flughafenpolizei, denn das ist eine Straftat und nur wir dürfen lauter werden, denn wir sind ja die, die ihr Schicksal in der Hand halten.

Wenn man öfter in ZRH Probleme hat, nimmt man das irgendwann einfach hin und bemüht sich vor Ort gar nicht mehr um Lösungen.. Dafuer gibts dann halt den Rechtsweg in Deutschland.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.630
5.658
Nennt sich Swissness. Schlimmer als LH, teurer und nur sinnvoll buchbar mit Gerichtsstand Deutschland, denn den braucht man oft. Egal ob Statuskunde oder in der First Class.
Kann ich nicht bestätigen.

Ich hatte einmal 4h Verspätung auf ZRH-JFK auf Grund eines technischen Problems mit dem Flugzeug kurz vor dem Start. 600€ wurden innerhalb von 3 Tagen ohne Murren bezahlt. War ein Flug in F.
 
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blazerhulk

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
1.291
94
MUC / TXL
Hallo meine Lieben,
mich würde mal eure Meinung interessieren.
Ich habe für mich und +1 die Verbindung FMM - MAN im Frühjahr 2026 gebucht.
Was ist, wenn Ryanair plötzlich die Route streicht?
Meine Idee wäre, sollte sich Ryanair weigern, von MUC nach MAN zu fliegen und es denen in Rechnung zu stellen.
Beförderungsvertrag ist ja geschlossen.
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
50
51
Hallo meine Lieben,
mich würde mal eure Meinung interessieren.
Ich habe für mich und +1 die Verbindung FMM - MAN im Frühjahr 2026 gebucht.
Was ist, wenn Ryanair plötzlich die Route streicht?
Meine Idee wäre, sollte sich Ryanair weigern, von MUC nach MAN zu fliegen und es denen in Rechnung zu stellen.
Beförderungsvertrag ist ja geschlossen.
Das ist korrekt. Denk auch an Verpflegung, Fahrtkosten und Mahlzeiten, falls notwendig.

Vorher aber Ryanair per E-Mail mit Frist auffordern. Das macht die Sache deutlich runder.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Warum? Meines Wissens spielt der Wohnsitz bei den Fluggastrechten kaum eine Rolle. Damit man in Deutschland klagen kann, muss die gebuchte Verbindung Deutschland berühren, also Start oder Ziel in Deutschland oder von einer deutschen Airline durchgeführt. Bei ZRH-JFK bringt dir der deutsche Wohnsitz nichts.
Wirklich? Das hab ich schon anders gehört, bin aber kein Jurist.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.562
2.300
also ich hatte schon mal einen Fall, den ich an ersatz-pilot abgetreten hatte (Steuern&Gebühren zurück)..

nach paar Monaten kam Brief vom Amtsgericht mit Zeugenanhörungsbögen bzgl Wohnsitz Deutschland, da Ryanair den Standpunkt vertrat, ich würde in Mexiko wohnen
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.630
5.658
Warum? Meines Wissens spielt der Wohnsitz bei den Fluggastrechten kaum eine Rolle. Damit man in Deutschland klagen kann, muss die gebuchte Verbindung Deutschland berühren, also Start oder Ziel in Deutschland oder von einer deutschen Airline durchgeführt. Bei ZRH-JFK bringt dir der deutsche Wohnsitz nichts.
Korrekt. Allerdings war die Buchung auch MUC-ZRH-JFK. Das Problem entstand auf ZRH-JFK - das war aber dann aber egal.