Deutscher bei Einreise misshandelt

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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
4.104
3.789
Er hatte kein Arbeitsvisum, er hatte Visa B1/2 und hat damit gearbeitet

Objection – Speculation. :)

Nur weil der BILD Artikel schreibt "vor Ort arbeitete der Mann für eine deutsche Firma" weisst du noch lange nicht worin seine business activity bestand.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist garantiert falsch im Artikel und muss K1 heissen. Sprich er duerfte K1 und EAD haben (I-765).

Egal wie – das overstay conundrum bleibt. :(
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.816
3.220
Europa
Objection – Speculation. :)

Nur weil der BILD Artikel schreibt "vor Ort arbeitete der Mann für eine deutsche Firma" weisst du noch lange nicht worin seine business activity bestand.
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Egal wie – das overstay conundrum bleibt. :(
War definitiv nicht Bild Artikel
Mein Schwager hat mir schon letzte Woche von erzählt, er lebt ja in SC und er hat es in so eine Deutsche Gruppe auf FB gelesen, dass ein Deutscher festgenommen wurde, weil der mit B1/2 Visum gearbeitet hat
Trotzdem, lange Rede kurzer Sinn, sein Visum war abgelaufen, egal welches, er musste ausreisen und hier dann ein neues Beantragen (PUNKT)
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
603
84

Das Problem bei Thomas Bilger war wohl keine angeblich illegale Arbeit unter B-Visum, sondern der 6 Monate nach der letzten Einreise abgelaufene B-Status. Trotz laufender Greencard-Bewerbung und bewilligter I-765 ist dann streng genommen kein legaler Status vorhanden, solange die Greencard noch nicht bewilligt wurde. Bis vor kurzem verzichtete ICE in derartigen Fällen auf Festnahmen, aber seit letztem Monat wurde von mehreren Dutzend vergleichbaren Fällen berichtet.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.816
3.220
Europa

Das Problem bei Thomas Bilger war wohl keine angeblich illegale Arbeit unter B-Visum, sondern der 6 Monate nach der letzten Einreise abgelaufene B-Status. Trotz laufender Greencard-Bewerbung und bewilligter I-765 ist dann streng genommen kein legaler Status vorhanden, solange die Greencard noch nicht bewilligt wurde. Bis vor kurzem verzichtete ICE in derartigen Fällen auf Festnahmen, aber seit letztem Monat wurde von mehreren Dutzend vergleichbaren Fällen berichtet.
wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)
ist nach meinen Wissen nicht Möglich
man müsste, in Deutschland einen Familienzusammenführung beantragen und sobald eingereist, dann den I-765, um arbeiten zu dürfen
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
603
84
wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)
ist nach meinen Wissen nicht Möglich
man müsste, in Deutschland einen Familienzusammenführung beantragen und sobald eingereist, dann den I-765, um arbeiten zu dürfen
Wer auf B-Visum einreist und dann während des USA-Aufenthalts I-485 beantragt, bekommt für die Übergangszeit I-765, während die Greencard-Bewerbung bearbeitet wird. Die EAD ist in diesem Fall an den laufenden Greencard-Antrag gekoppelt, nicht an den zuvor vorhandenen Aufenthaltsstatus.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
Wer auf B-Visum einreist und dann während des USA-Aufenthalts I-485 beantragt, bekommt für die Übergangszeit I-765, während die Greencard-Bewerbung bearbeitet wird. Die EAD ist in diesem Fall an den laufenden Greencard-Antrag gekoppelt, nicht an den zuvor vorhandenen Aufenthaltsstatus.
Aber to adjust Status, muss man doch ausreisen

ich kenne ein Italiener, der hat in Reno eine US Bürgerin geheiratet und ist erstmals ausgereist und ein paar Monate später eingereist

und der ist damals während Corona mit B1/2 Visum eingereist, weil er Nachwuchs bekommen hat
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Europa
@FCL und @Günther22
Dann bin ich nicht mehr auf den aktuellen Stand
Ich habe die Infos von unseren Koch, der jetzt in LA mit der GreenCard ist, der musste ausreisen und dann ist er mit einen I-130 eingereist, mit diesen hat er dann in den USA die GreenCard beantragt, weil er mit den B1/2 Visum, nicht die GreenCard beantragen könnte bzw. den Arbeitserlaubnis
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
603
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@FCL und @Günther22
Dann bin ich nicht mehr auf den aktuellen Stand
Ich habe die Infos von unseren Koch, der jetzt in LA mit der GreenCard ist, der musste ausreisen und dann ist er mit einen I-130 eingereist, mit diesen hat er dann in den USA die GreenCard beantragt, weil er mit den B1/2 Visum, nicht die GreenCard beantragen könnte bzw. den Arbeitserlaubnis
Er hat sich vermutlich für die Variante des Consular Processing entschieden. Das vermeidet genau die rechtliche Grauzone, die entsteht, wenn man, wie Thomas Bilger, innerhalb der USA Adjustment of Status beantragt. Denn die Bearbeitung der Greencard dauert naturgemäß länger, als man mit dem B-Visum eigentlich bleiben darf. Bis vor kurzem wurde das aber durch die Behörden geduldet - einziger Nachteil war, dass man bis zur Erteilung der Greencard die USA nicht verlassen konnte.
 
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FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
4.104
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ich habe nicht gearbeitet, bei mir war noch so eine Grauzone, ich habe geschult und geleitet
bin aber mit den L Visum jetzt auf der sichere Seite und hatte niemals ein Overstay

Puh, das ist schon 'ne Leiche im Keller... so wie die da mittlerweile die Vergangenheit wieder durchforsten...

Gibt man's an... kann's dumm enden.
Gibt man's nicht an... kann's dumm enden.

Nicht viel anders als das overstay conundrum...
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
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Puh, das ist schon 'ne Leiche im Keller... so wie die da mittlerweile die Vergangenheit wieder durchforsten...

Gibt man's an... kann's dumm enden.
Gibt man's nicht an... kann's dumm enden.

Nicht viel anders als das overstay conundrum...
Ja, das habe ich letztes Jahr beim Interview hier in Frankfurt bemerkt, war ja knapp vor 1 Jahr, dass die Dame vom Konsulat drauf gehackt hat
die hat in ein Freundliches Gespräch Interesse gezeigt, gleichzeitig war aber um Infos zu bekommen
Ich habe mich, an den Empfehlungen, vom Anwalt gehalten und habe gesagt, dass ich nur Beraten habe
die wollte mich dann, in die Falle locken und haben wir uns über das Weihnachtsessen unterhalten, was so in ein Restaurant angeboten wird, habe mich dann ausgeredet, dass Weihnachten für mich Heilig ist und mir der Familie verbringen
Trotzdem, am ende war es ein 15 minütiges nettes Gespräch

Anyway habe ich jetzt mein L Visum, speziell mit diese Administration beruhigt mich etwas
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)

Unsere Philippinische Maid in Houston haben wir auf einem B2 Visum aus Malaysia mitgebracht und sie hatte eine Arbeitserlaubnis in den USA (I765), welches wir allerdings alle 6 Monate erneuern mussten. Wir haben das 6 Jahre durchgezogen und sie dann nach Hause geschickt.

ist nach meinen Wissen nicht Möglich

Du weisst halt einiges nicht.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.816
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Europa
Leiten ist keine Grauzone, sondern eindeutig eine Violation des B Visums.



Niemand ist in den USA auf er sichern Seite, noch nicht einmal US Staatsbürger.
Da siehst Du wieder das Halbleere Glas :ROFLMAO:

Haben uns letztes Jahr darüber unterhalten, war um diese Jahreszeit, Anweisen war laut Anwalt Grauzone, wenn ich jemand einen Gericht weise auf meine Art zu kochen, war keine Violation
Auch wenn ich selber ein Gericht vorbereitet hätte, zur Schulungszwecken war es auch keine Violation
Hätte ich z.B. aber für ein Publikum gekocht, dies wäre eine Violation gewesen

Am ende wurde mir alles too risky und habe mein Chef gebeten mir die Papiere für den L Visum vorzubereiten, weil ich früher sowieso andere Pläne hatte und wollte die Green Card durch meine +1 bekommen
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.467
4.006
Nord Europa
Unsere Philippinische Maid in Houston ...
Wenn man in Dutschland heiraten will, geht das mit einem Touristenvisum auch nicht.

Das Heiratsvisum ist für die langfristige Absicht der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens gedacht und muss bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) beantragt werden, wobei oft ein Sprachnachweis (A1) und weitere Dokumente wie Pässe, Geburtsurkunden erforderlich sind.

Aber auch dann geht es nicht (ohne A1). Glücklicherweise gab/gibt es noch Dänemark. Heute auch nicht mehr so einfach wie mit der 24 Stunden Regel.

Ich muss sagen, in den USA geht vieles einfacher/leichter.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Wenn man in Dutschland heiraten will, geht das mit einem Touristenvisum auch nicht.



Aber auch dann geht es nicht (ohne A1). Glücklicherweise gab/gibt es noch Dänemark. Heute auch nicht mehr so einfach wie mit der 24 Stunden Regel.

Ich muss sagen, in den USA geht vieles einfacher/leichter.

Wir wollten unsere Maid nicht heiraten, sie hat das Haus geputzt, Wäsche gewaschen, gekocht.
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Da siehst Du wieder das Halbleere Glas :ROFLMAO:

Haben uns letztes Jahr darüber unterhalten, war um diese Jahreszeit, Anweisen war laut Anwalt Grauzone, wenn ich jemand einen Gericht weise auf meine Art zu kochen, war keine Violation
Auch wenn ich selber ein Gericht vorbereitet hätte, zur Schulungszwecken war es auch keine Violation
Hätte ich z.B. aber für ein Publikum gekocht, dies wäre eine Violation gewesen

Am ende wurde mir alles too risky und habe mein Chef gebeten mir die Papiere für den L Visum vorzubereiten, weil ich früher sowieso andere Pläne hatte und wollte die Green Card durch meine +1 bekommen

Das wird immer wie ein Damoklesschwert ueber Dir schweben und wenn die Administration etwas gegen Dich nutzen einen will um Dein L Visum zu voiden werden sie genau das nutzen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.467
4.006
Nord Europa
Wir wollten unsere Maid nicht heiraten,
War doch nur der Aufhänger.
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Neuer Fall von letzter Woche.

Thomas Bilger.

Deutscher. Arbeitsvisum. Verheiratet. Green Card Antrag via US Ehefrau gestellt.

Dauert rund ein Jahr. Sprich länger als Visum.

Also deportieren.

Are we great again yet, Dozing Donnie?

Wir sind noch nicht mal mehr Zweitklassig. Are we not great again yet, Dank deutscher Gesetzte, deren Auslegung und der Bürokratie.
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Wir sollten erst mal bei uns zuhause Aufräumen. Aber über die anderen sich aufregen ist hipp.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.016
2.100
Arbeitsvisum. [...]

Dauert rund ein Jahr. Sprich länger als Visum.

Da ist nen Widerspruch.
Entscheidend ist auch nicht für wie lange das Visum gültig ist, sondern für wie lange das I-94 ausgestellt wurde.

Bisheriger Rat? Reisen sie nicht, denn das kann als Verfallsgrund für den GC Antrag gesehen werden.

Die offzielle Regelung ist klar: Nach Ablauf des I-94 hast du auszureisen oder andere aufenthaltsverlängernde Maßnahmen einzuleiten.
Es wurde bislang halt nicht enforced. Und dass auch mit abgelaufenem Visum eine GC beantragen darfst heißt halt nicht, dass du dich immer noch legal im Land aufhältst.

Ich bin mit der aktuellen Situation auch nicht glücklich, aber alles zu nem Drama hochzustilisieren ist glaub auch nicht der richtige Weg.

FWIW: Die Apartment-Verwaltung lässt dich hier beim Mietvertrag nen Construction Addendum mit unterschreiben, während sie gleichzeitig Südamerikaner Apartments renovieren lässt.
Wo rufen vom Baustellenlärm genervte Nachbarn jetzt an? - .... richtig. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
603
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Die offzielle Regelung ist klar: Nach Ablauf des I-94 hast du auszureisen oder andere aufenthaltsverlängernde Maßnahmen einzuleiten.
Es wurde bislang halt nicht enforced. Und dass auch mit abgelaufenem Visum eine GC beantragen darfst heißt halt nicht, dass du dich immer noch legal im Land aufhältst.
Wenn das I-94 erst nach Stellung des I-485-Antrags abläuft, ist man zwar formell ohne Aufenthaltsstatus, aber die Wartezeit bis zur Genehmigung der Greencard gilt nicht als "unlawful presence", und mit EAD kann man auch legal arbeiten. Zudem hat der anhängige I-485 vor Gericht aufschiebende Wirkung, sodass Abschiebungen in diesen Fällen von Richtern i. d. R. abgelehnt werden. Deshalb galt der Weg, den mutmaßlich auch Thomas Bilger gegangen ist, bisher auch aus Sicht der meisten Anwälte für Ausländerrecht als legitim. Ein Ablauf des I-94 nach Beantragung der Greencard wurde nicht als "richtiger" Overstay angesehen. Deshalb ist die Empörung durchaus nachvollziehbar.

Anders liegt der Fall natürlich, wenn I-485 erst nach Ablauf des I-94 beantragt wird. Das ist aber ohnehin nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und dürfte auf die meisten der jüngsten Verhaftungen in San Diego nicht zutreffen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.816
3.220
Europa
Das wird immer wie ein Damoklesschwert ueber Dir schweben und wenn die Administration etwas gegen Dich nutzen einen will um Dein L Visum zu voiden werden sie genau das nutzen.

habe die kubanische Behörden überlebt, mache ich mir für die USA absolut keine Sorgen


@Günther22 ist das I-485 nicht mit den Status verbunden?
Weil, als in April DJT die Paroles gestrichen hat, wurden auch alle Arbeitserlaubnisse ungültig
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.888
5.229
habe die kubanische Behörden überlebt, mache ich mir für die USA absolut keine Sorgen
Dann hast du noch nicht ansatzweise verstanden, was in den USA gerade passiert.

Schon angefangen damit, dass es aktuell nicht um dich als Person geht, sondern sondern Erfüllung der geforderten Zahl an Abschiebungen.

Und das kann jeden treffen, der keine einwandfreie Weste hat. Für jeden Einwanderer, der durch das System läuft, liegt eine umfangreiche Datenbank vor, in der alles vermerkt ist, was diese Person jemals angegeben hat.

Als native US Citizen ist es anders - da haben die US Behörden wenig Information.
Aber für jeden Non US Citizen, der mit CBP und USCIS in Kontakt kommt, da wird alles gespeichert.
 
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