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Das ist garantiert falsch im Artikel und muss K1 heissen. Sprich er duerfte K1 und EAD haben (I-765).Er hatte kein Arbeitsvisum, er hatte Visa B1/2 und hat damit gearbeitet
Das ist garantiert falsch im Artikel und muss K1 heissen. Sprich er duerfte K1 und EAD haben (I-765).Er hatte kein Arbeitsvisum, er hatte Visa B1/2 und hat damit gearbeitet
Er hatte kein Arbeitsvisum, er hatte Visa B1/2 und hat damit gearbeitet
Das ist garantiert falsch im Artikel und muss K1 heissen. Sprich er duerfte K1 und EAD haben (I-765).
War definitiv nicht Bild ArtikelObjection – Speculation.
Nur weil der BILD Artikel schreibt "vor Ort arbeitete der Mann für eine deutsche Firma" weisst du noch lange nicht worin seine business activity bestand.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Egal wie – das overstay conundrum bleibt.![]()
Wie Du in der Vergangenheit auch.Er hatte kein Arbeitsvisum, er hatte Visa B1/2 und hat damit gearbeitet
ich habe nicht gearbeitet, bei mir war noch so eine Grauzone, ich habe geschult und geleitetWie Du in der Vergangenheit auch.
wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)
Das Problem bei Thomas Bilger war wohl keine angeblich illegale Arbeit unter B-Visum, sondern der 6 Monate nach der letzten Einreise abgelaufene B-Status. Trotz laufender Greencard-Bewerbung und bewilligter I-765 ist dann streng genommen kein legaler Status vorhanden, solange die Greencard noch nicht bewilligt wurde. Bis vor kurzem verzichtete ICE in derartigen Fällen auf Festnahmen, aber seit letztem Monat wurde von mehreren Dutzend vergleichbaren Fällen berichtet.
Wer auf B-Visum einreist und dann während des USA-Aufenthalts I-485 beantragt, bekommt für die Übergangszeit I-765, während die Greencard-Bewerbung bearbeitet wird. Die EAD ist in diesem Fall an den laufenden Greencard-Antrag gekoppelt, nicht an den zuvor vorhandenen Aufenthaltsstatus.wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)
ist nach meinen Wissen nicht Möglich
man müsste, in Deutschland einen Familienzusammenführung beantragen und sobald eingereist, dann den I-765, um arbeiten zu dürfen
Aber to adjust Status, muss man doch ausreisenWer auf B-Visum einreist und dann während des USA-Aufenthalts I-485 beantragt, bekommt für die Übergangszeit I-765, während die Greencard-Bewerbung bearbeitet wird. Die EAD ist in diesem Fall an den laufenden Greencard-Antrag gekoppelt, nicht an den zuvor vorhandenen Aufenthaltsstatus.
Nein.Aber to adjust Status, muss man doch ausreisen
Er hat sich vermutlich für die Variante des Consular Processing entschieden. Das vermeidet genau die rechtliche Grauzone, die entsteht, wenn man, wie Thomas Bilger, innerhalb der USA Adjustment of Status beantragt. Denn die Bearbeitung der Greencard dauert naturgemäß länger, als man mit dem B-Visum eigentlich bleiben darf. Bis vor kurzem wurde das aber durch die Behörden geduldet - einziger Nachteil war, dass man bis zur Erteilung der Greencard die USA nicht verlassen konnte.@FCL und @Günther22
Dann bin ich nicht mehr auf den aktuellen Stand
Ich habe die Infos von unseren Koch, der jetzt in LA mit der GreenCard ist, der musste ausreisen und dann ist er mit einen I-130 eingereist, mit diesen hat er dann in den USA die GreenCard beantragt, weil er mit den B1/2 Visum, nicht die GreenCard beantragen könnte bzw. den Arbeitserlaubnis
ich habe nicht gearbeitet, bei mir war noch so eine Grauzone, ich habe geschult und geleitet
bin aber mit den L Visum jetzt auf der sichere Seite und hatte niemals ein Overstay
Ja, das habe ich letztes Jahr beim Interview hier in Frankfurt bemerkt, war ja knapp vor 1 Jahr, dass die Dame vom Konsulat drauf gehackt hatPuh, das ist schon 'ne Leiche im Keller... so wie die da mittlerweile die Vergangenheit wieder durchforsten...
Gibt man's an... kann's dumm enden.
Gibt man's nicht an... kann's dumm enden.
Nicht viel anders als das overstay conundrum...
ich habe nicht gearbeitet, bei mir war noch so eine Grauzone, ich habe geschult und geleitet
bin aber mit den L Visum jetzt auf der sichere Seite und hatte niemals ein Overstay
wie bekommt man mit einen B-Visum einen Arbeitserlaubnis (I-765)
ist nach meinen Wissen nicht Möglich
Da siehst Du wieder das Halbleere GlasLeiten ist keine Grauzone, sondern eindeutig eine Violation des B Visums.
Niemand ist in den USA auf er sichern Seite, noch nicht einmal US Staatsbürger.
Wenn man in Dutschland heiraten will, geht das mit einem Touristenvisum auch nicht.Unsere Philippinische Maid in Houston ...
Das Heiratsvisum ist für die langfristige Absicht der Eheschließung und des gemeinsamen Lebens gedacht und muss bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) beantragt werden, wobei oft ein Sprachnachweis (A1) und weitere Dokumente wie Pässe, Geburtsurkunden erforderlich sind.
Wenn man in Dutschland heiraten will, geht das mit einem Touristenvisum auch nicht.
Aber auch dann geht es nicht (ohne A1). Glücklicherweise gab/gibt es noch Dänemark. Heute auch nicht mehr so einfach wie mit der 24 Stunden Regel.
Ich muss sagen, in den USA geht vieles einfacher/leichter.
Da siehst Du wieder das Halbleere Glas
Haben uns letztes Jahr darüber unterhalten, war um diese Jahreszeit, Anweisen war laut Anwalt Grauzone, wenn ich jemand einen Gericht weise auf meine Art zu kochen, war keine Violation
Auch wenn ich selber ein Gericht vorbereitet hätte, zur Schulungszwecken war es auch keine Violation
Hätte ich z.B. aber für ein Publikum gekocht, dies wäre eine Violation gewesen
Am ende wurde mir alles too risky und habe mein Chef gebeten mir die Papiere für den L Visum vorzubereiten, weil ich früher sowieso andere Pläne hatte und wollte die Green Card durch meine +1 bekommen
War doch nur der Aufhänger.Wir wollten unsere Maid nicht heiraten,
Neuer Fall von letzter Woche.
Thomas Bilger.
Deutscher. Arbeitsvisum. Verheiratet. Green Card Antrag via US Ehefrau gestellt.
Dauert rund ein Jahr. Sprich länger als Visum.
Also deportieren.
Are we great again yet, Dozing Donnie?
Arbeitsvisum. [...]
Dauert rund ein Jahr. Sprich länger als Visum.
Bisheriger Rat? Reisen sie nicht, denn das kann als Verfallsgrund für den GC Antrag gesehen werden.
Wenn das I-94 erst nach Stellung des I-485-Antrags abläuft, ist man zwar formell ohne Aufenthaltsstatus, aber die Wartezeit bis zur Genehmigung der Greencard gilt nicht als "unlawful presence", und mit EAD kann man auch legal arbeiten. Zudem hat der anhängige I-485 vor Gericht aufschiebende Wirkung, sodass Abschiebungen in diesen Fällen von Richtern i. d. R. abgelehnt werden. Deshalb galt der Weg, den mutmaßlich auch Thomas Bilger gegangen ist, bisher auch aus Sicht der meisten Anwälte für Ausländerrecht als legitim. Ein Ablauf des I-94 nach Beantragung der Greencard wurde nicht als "richtiger" Overstay angesehen. Deshalb ist die Empörung durchaus nachvollziehbar.Die offzielle Regelung ist klar: Nach Ablauf des I-94 hast du auszureisen oder andere aufenthaltsverlängernde Maßnahmen einzuleiten.
Es wurde bislang halt nicht enforced. Und dass auch mit abgelaufenem Visum eine GC beantragen darfst heißt halt nicht, dass du dich immer noch legal im Land aufhältst.
Das wird immer wie ein Damoklesschwert ueber Dir schweben und wenn die Administration etwas gegen Dich nutzen einen will um Dein L Visum zu voiden werden sie genau das nutzen.
Dann hast du noch nicht ansatzweise verstanden, was in den USA gerade passiert.habe die kubanische Behörden überlebt, mache ich mir für die USA absolut keine Sorgen