Mit deinem Halbwissen wäre ich vorsichtig!
Ich bin aber nicht du.
Wichtig damit es erlaubt ist:
Der Rabatt muss klar kommuniziert werden (z. B. „5 % Rabatt bei Zahlung per Überweisung“).
Der angesetzte Normalpreis und der rabattierte Preis müssen in der Preisauszeichnung nachvollziehbar sein.
Das ist
ein Punkt. Damit ist es noch lange nicht erlaubt. Man kann damit vielleicht eine bestimmte bezahlst bevorzugen.
Sobald du da irgendwas staffelst, was nach Umlegung von Gebühren aussieht, war's das.
Dabei ist es völlig egal, ob du das draufschlägst oder abziehst.
Beispiel Völkner hatte ich ja genannt.
Da ich viel mit iDEAL und Bancontact (ergo "Wero") in Benelux einkaufe kann ich sagen, dass dort wie selbstverständlich die Gebühren von Kreditkarten umgelegt werden. Argumentiert wird, dass man sich die "Bearbeitungsgebühren" (oder Handling-Costs, wie es hier heißt) spart - effektiv also einen Rabatt auf diese Gebühren kriegt. Das ist schon seit Jahren so. Ob sich nur niemand beschwert oder es eine andere Lücke gibt, weiß ich nicht, aber es hat dazu geführt, dass ich in diesen Regionen effektiv überall mit iDEAL (= Revolut bzw. = Wero) buche, um mir diese Gebühren zu sparen und ich kenne auch niemanden aus NL, der hier auf die Idee kommen würde, eine Kreditkarte zu zücken, wenn man fast 5% Aufschlag dafür zahlt.
Ich kenne auch in Deutschland Beispiele, wo jemand dreist den Ausschlag für Kreditkartenzahlung einpreist. Beschwert hat sich dort wohl niemand und ich tue es auch nicht, weil mir dessen Döner eh nicht schmeckt.
All das hatte ich aber hier auch schon vor ein paar Monaten erwähnt, ist also jetzt auch nix neues, v.a. nicht in NL.
Hier nur ein Beispiel von einer Buchung gerade eben:
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Ich denke, man kann bei solchen Buchungsstrecken nachvollziehen, warum sich Bancontact und iDEAL in dieser Region vollständig gegen US-Kreditkarten durchgesetzt hat. Ob das in DE auch so klappt (und in welchem Stil eine Weitergabe von Transaktionsrabatten erlaubt sein wird) steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Sollte in der EU eigentlich gleich sein.
Aber wir kennen das doch vom Thema "IBAN Diskriminierung". Eine Beschwerde juckt dort keine Sau. Und da es prominente Gegenbeispiele für alles gibt ist auch bekannt.
Ryanair z.B. braucht immer eine extra Einladung, bevor EU-Recht umgesetzt wird. Die lassen es halt drauf ankommen.
Ebenfalls spannend ist die Frage, ob das rechtlich so bleibt.
Um WERO bzw. iDEAL zu pushen, wäre ein abweichen davon folgerichtig. Ideal sozusagen.
Was ich aber schon mal sagen kann, dass ich auch in DE durchaus schon rabattierte Preise für Bancontact (zukünftig Wero) erlebt habe. Beispiel:
Anhang anzeigen 322309
Hier spart man sich die (beim Kauf ausgewiesene) Systemgebühr von 2 €, wenn man mit Bancontact zahlt.
Wie oben gesagt, eine bestimmte Zahlart etwas zu bevorzugen ist erlaubt.
Lustigerweise ist iDEAL nicht befreit, obwohl es beides ja zukünftig einfach Wero sein wird.
Das lustigerweise kannst du streichen, denn das wäre nach den o.a. folgerichtig und wie schon Richtung Gemauschel aussehen.
Ob die Rabattierung vom Händler oder vom eingesetzten System kommt (das möglicherweise einen Deal mit Payconiq hat) weiß ich nicht, aber es geht ja erst mal nur darum zu zeigen, dass so ein Preisvorteil wohl durchaus dann auch mit Wero vorstellbar sein könnte.
Du schreibst oben von Systemgebühr.
So gut kenne ich Bancontact nicht und werde mich dazu auch nicht äußern.
Was aber auch klar ist: es geht bei der Regulierung nur um die Kosten der Zahlungsabwicklung an sich.
Die Post z.B. darf selbstverständlich Nachnahmegebühr verlangen, denn damit wird eine Extraleistung bepreist, nicht die Zahlmethode an sich.
Wie oben jemand (übrigens richtig) schrieb ist, dass für Amex wieder eine Sonderlocke existiert. Wie soll sich ein Normalbürger bei dieser Internetpräsenz den überhaupt beschweren. Kannst davon ausgehen, das 90-95% aller Händler, die hier einen Verstoß begehen, das nicht absichtlich machen. Sondern es selbst nicht wissen.