Das "Hamburger Modell" (auch "Pauschale Beihilfe" genannt) ist eine alternative Form der Beamtenkrankenversorgung, bei der der Dienstherr einen festen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zahlt, wenn der Beamte unwiderruflich auf die individuelle, prozentuale Beihilfe verzichtet, um sich in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu versichern, was besonders für Neuverbeamtete und Beamte mit Vorerkrankungen attraktiv ist, da es den Wechsel von der PKV in die GKV erleichtert
. Es wurde von Hamburg eingeführt und wird inzwischen in mehreren Bundesländern angeboten, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und eine gerechtere Absicherung zu schaffen.
Merkmale des Hamburger Modells (Pauschale Beihilfe)
- Zuschuss statt prozentualer Beihilfe: Statt der individuellen Beihilfe (die bis zu 80 % der Kosten deckt), gibt es einen festen, pauschalen Zuschuss des Arbeitgebers.
- Flexibilität bei der Wahl: Beamte können wählen, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchten.
- Vorteile: Erleichtert den Zugang zur GKV, was besonders für junge Beamte oder solche mit Vorerkrankungen vorteilhaft ist, die sonst Schwierigkeiten bei der Aufnahme in die PKV gehabt hätten.
- Endgültige Entscheidung: Der Verzicht auf die individuelle Beihilfe ist unwiderruflich.
- Bundesländer: Eingeführt in Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen (teilweise).
Unterschiede zum klassischen Modell
- Klassisches Modell: Beamte erhalten individuelle Beihilfe (z.B. 70% für Alleinstehende) und schließen eine PKV für die Restkosten ab (ca. 30%).
- Hamburger Modell (Pauschale Beihilfe): Beamte erhalten einen festen Zuschuss und versichern sich entweder in der GKV oder einer PKV (ggf. mit geringerem Restkostenrisiko).