EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
 

FlyOverEurope

Reguläres Mitglied
23.10.2025
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Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
Danke für euer Feedback!

Ursprünglich geplante Abflugzeit in RUH war 2:00, nach Annullierung und Umbuchung dann geplant 2:20 (und tatsächlich ca 03:00).

LH hat nur die erste Umbuchung nach Annullierung durchgeführt und das 2. Ticket geändert. Die Umbuchung nach der missed connection wurde durch TK durchgeführt, also sollte hier alles passen.

Die SHY Passagierrechte hatte ich nicht auf dem Radar, das ist ein sehr guter Hinweis. Weiß jemand, ob die aktuell auch bei Verspätung / missed connection greifen (nach oberflächlicher Recherche bin ich mir da erstmal nicht sicher)?
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
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DTM

Justizministerium testet eigenes Portal für Fluggastrechte​

Mit einem neuen, vom Bundesjustizministerium entwickelten Online-Portal können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nun selbst digital einklagen. Der Dienst läuft zunächst an sieben Gerichten in Flughafennähe. Voraussetzung ist ein digitales Bürgerkonto. Das Pilotprojekt soll den Zugang zur Justiz erleichtern und könnte künftig auf weitere Rechtsbereiche ausgeweitet werden.

Das neue Angebot richtet sich an Passagiere, die auf eigene Faust gegen Fluggesellschaften vorgehen möchten – ohne die Dienste von Legal-Tech-Plattformen oder Anwälten. Nutzer werden durch einen Vorab-Check mit standardisierten Fragen geleitet, um ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Im Anschluss lässt sich eine fertige Klage digital erstellen und übermitteln.

Das Online-Portal scheint bislang ein Rohrkrepierer zu sein. Wahrscheinlich wird sich daran auch nichts ändern.
Viele scheuen offenbar die digitale Welt und vertrauen weiterhin aufs analoge Fax-Gerät 😝
Natürlich kann man das Anliegen auch weiterhin in die Hände eines erfahrenen Profis - ähm Rechtsanwalt @kexbox - geben.
 

Pegasos

Erfahrenes Mitglied
01.02.2017
1.165
1.340
Alpen
Bin aufgrund starker Schneefälle in innsbruck, und weil der flughafen INN nicht fähig war die Bahn zu räumen mit extrem Verspätung in ViE gelandet der Weiterflug war natürlich futsch und ich bin mit über 3h Verspätung am ziel angekommen. OS möchte natürlich Nix zahlen wie seht ihr das ?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
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2.387
VIE
Wenn ich mit Swiss von Zürich nach Chicago fliege, oder vice versa, ist es ja recht klar dass die VO 261/04 zwar zur Anwendung kommt, nicht jedoch die EuGH Rechtssprechung.

Wie ist es wenn ich mit Swiss von Zürich nach Wien fliege? Hängt das dann davon ab wo ich ggf. klage? Also vor AT-Gericht müsste es eine Ausgleichszahlung geben, vor CH-Gericht (grundsätzlich) nicht?

Es wundert mich ein wenig, wie wenig man dazu online findet, dabei muss das doch häufig vorkommen. Bzw. gibt es keine Rechtsprechung der Schweizer Höchstgerichte dazu?
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
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Du hast es schon erfasst - woimmer möglich, versucht man die Schweizer Gerichte halt zu meiden, weshalb es dazu auch keine Schweizer Entscheidungen geben dürfte.
 
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Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
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MUC / FMO
Bin aufgrund starker Schneefälle in innsbruck, und weil der flughafen INN nicht fähig war die Bahn zu räumen mit extrem Verspätung in ViE gelandet der Weiterflug war natürlich futsch und ich bin mit über 3h Verspätung am ziel angekommen. OS möchte natürlich Nix zahlen wie seht ihr das ?
Was genau kann die OS dazu?
 

Kapi1904

Erfahrenes Mitglied
25.07.2011
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Ja weil der Gesetzgeber vergessen hat die Pauschale für Verspätungen zu regeln und das eben später vom EuGH korrigiert wurde, was aber zu Problem führt wenn du zB einen "Schweizer Fall" hast die Schweiz erkennt die EU VO als solche an nicht aber EuGH Entscheidungen was dort zu genau dieser Lücke führt.

Wenn es nicht knapp war, bleibt nur die 300 Euro kassieren und als Anzahlung für die nächste Reise nehmen.

Wenn du Lust kannst du dich ja mit dem Urteil selbst beschäftigen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62007CJ0402
Das interessante ist jetzt, dass wir 2 Paxe auf einer Buchung waren. Wir haben beide zeitgleich die Kompensation beantragt. Meine Begleitung hat eben die erwähnten 300€ angeboten bekommen bei mir kam die Antwort erst jetzt und es werden 400€ angeboten. Die Strecke war FRA-DMM, delay 3:35. Die 400€ ergeben für mich überhaupt keinen Sinn, mir fällt da kein Szenario ein das zu diesem Betrag passt. Hatte jetzt eigentlich mit 300€ gerechnet.
 

FlyOverEurope

Reguläres Mitglied
23.10.2025
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Wie verhält sich das mit der Anwendbarkeit der EU 261, wenn die ursprüngliche Buchung unter EU 261 fällt, aber die Umbuchung nach kurzfristiger Annullierung von einer nicht-EU Fluggesellschaft von ausserhalb der EU durchgeführt wird?

Ums konkret zu machen, ursprüngliche Buchung:
RUH-FRA-ZRH-LJU (LH stock, Flüge ausgeführt durch LH bzw. LX), geplante Ankunft in LJU um 14:00 und dann mit DT

RUH-FRA (LH) wurde 12 Stunden vor Abflug storniert, klarer Fall für EU 261 (hatte nach den Gründen für die Annullierung gefragt, war angeblich nicht im System hinterlegt).

Neue Buchung: RUH-IST-LJU (beide legs mit TK), geplante Ankunft in LJU um 8:25 (und damit deutlich früher als die ursprüngliche Verbindung), also vermutlich erstmal kein Anspruch auf Entschädigung weil keine Verspätung?

Aber: RUH-IST (TK) ist deutlich verspätet, keine Change den Anschluss zu kriegen. Damit ist die frühestmögliche verbleibende Option der Abendflug, also IST-LJU (TK) mit planmäßiger Ankunft 18:40 und tatsächlicher Ankunft 20:20 (Türe offen).

Muss LH nun dennoch 600 Euro zahlen, weil ein LH Flug annulliert wurde und ich am Ende faktisch über 6 Stunden Verspätung hatte, oder sind sie aus dem Schneider, weil ich nach deren Umbuchung (geplant) frühzeitig angekommen wäre und die missed connection nicht durch LH verursacht wurde?

Antwort der LH: gibt 600 Euro … war in unter 30 Stunden bearbeitet. Da will ich nicht meckern. ;)
 

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
272
211
Antwort der LH: gibt 600 Euro … war in unter 30 Stunden bearbeitet. Da will ich nicht meckern. ;)
sollte so auch korrekt sein. Also nach meinem Verständnis ist das in deinem Beispiel dann einfach als zwei verschiedene Buchungen zu betrachten.

LH hat die erste annulliert, also schuldet 600 Euro. Dann hast du einen neuen Beförderungsvertrag, aus dem nochmal ein neuer, zusätzlicher Anspruch auf Entschädigung resultieren kann. In diesem Fall hängt es dann halt davon ab, wie das türkische Fluggastrecht aussieht.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Konntest du bei Aeromexico noch etwas erreichen? Habe einen ganz ähnlichen Fall. Flugzeug kam mit riesiger Verspätung aus Mexico in Paris an. Dadurch hatten wir in Mexico ca. 4 Stunden Verspätung, haben unseren Anschlussflug verpasst und sind am Ende mit fast 10 Stunden Verspätung in Bogota angekommen. Aeromexico sagt der Grund war das Wetter. Auf meine Nachfrage wann und wo das Wetter den Flug beeinflusst hat, habe ich nur die Antwort bekommen, dass wegen Wetter keine Entschädigungen gezahlt werden.
Ich habs dann abgegeben, die haben halt ihre 25% Provision abgezogen.
Lief aber halbwegs flott ich glaub es waren so zweieinhalb Monate bis dann Geld kam.
 

Sternenschauer

Reguläres Mitglied
12.03.2018
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Hallo zusammen,


wir haben für Februar 2026 zu einem meines Erachtens guten Preis (361€ p.P.) Flüge von Amsterdam nach Krabi über Mumbai operated by Norse gebucht. Folgende Fragen im Rahmen der Fluggastrechte hätte ich dafür:

1. Operated airline ist Norse, aber die Flugnummer ist eine IndiGo flugnummer. Das Ticket wurde auch von IndiGo ausgestellt und der Flug ist online bei IndiGo abrufbar. An welche Airline muss ich mich zwecks EU 261 wenden, wenn notwendig? Meines Wissens nach ist das Norse, also der operated carrier.
2. Hat jemand Erfahrungen mit der Zahlungsmoral von Norse/ ggf. IndiGo? Abflug wäre von Amsterdam, also gerade beim Hinflug ist das ein Thema...
3. Der Hintergrund der vorherigen Fragen: Wir haben gerade einmal 1h 35 Minuten Umsteigezeit in Mumbai (selbes Terminal). 6E022 ‪ist im Durchschnitt meist mindestens 30 Minuten zu spät. Hat jemand Erfahrungswerte bezüglich der Umsteigezeit? Das wird doch sehr knapp...
4. Der nächste mögliche Flug (egal ob von Indigo oder einer anderen Airline) geht von Mumbai nach Krabi erst am darauffolgenden Tag. Ich habe die Befürchtung, dass man uns dann für den Aufenthalt in ein Transithotel stecken wird, eine Anreise ins Land ist ja aufgrund fehlenden Visums (wir wollen ja nicht nach Indien...) wohl nicht möglich?

Danke euch :)
Update dazu: IndiGo hat nun die Ankunft in Mumbai um 45 Minuten nach hinten verschoben, auf 03:15 Uhr anstelle 02:30 Uhr. Damit verbleiben 50 Minuten Anschlusszeit an den Flug nach Krabi. Bisher haben Sie sich nur auf Whatsapp bzw. Trip.com dazu gemeldet, dass man die Flugänderung beachten sollte. Ich gehe davon aus, dass die 50 Minuten, auch bei einem Wechsel innerhalb von Terminal 2 in Mumbai, deutlich zu wenig sind. Mein Plan wäre es nun, den Umstieg zu versuchen, da die Abflugzeit ja nicht später gelegt worden ist und es bei pünktlicher Ankunft am Gate noch möglich wäre, den Anschlussflug zu bekommen (Gate schließt 25 Minuten vor Abflug --> 25 Minuten reine Umsteigezeit). Oder bin ich jetzt "verpflichtet", da die MCT unterschritten wird, den Flug entsprechend umzubuchen? Der Hinflug wurde auch um 50 Minuten vorverschoben, sodass eine Verspätung aus dem vorherigen Flug schon einmal unwahrscheinlicher ist als vorher...
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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Chris01

Reguläres Mitglied
16.01.2020
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Hi,
ich hatte vor Weihnachten A3 von PRG über ATH nach RUH gebucht (oneway).
In PRG hat sich das Boarding verzögert, weil die Passagiere rumgetrödelt haben und die Cabin Crew die Leute nicht in ihre Sitze bugsiert bekommen haben. Aus diesem Grund war der Slot weg und wir sind verspätet gestartet. Als Folge war der Anschluss in ATH weg und ich würde über IST (letztes Leg mit TK) umgebucht. Die Verspätung war ausreichend.

Aus meiner Sicht sind die Gründe im Ermessensbereich der Airline und mir steht die entsprechende Ausgleichszahlung zu. Seht ihr das auch so? Wie ist die Zahlungsmoral von A3 einzuschätzen?
Ich würde das Thema gerne nochmal aufwärmen. A3 hat sich natürlich eine Ausrede aus den Fingern gesaugt:

Dear Mr. XXX good afternoon,

Indeed, our flight from Prague on the 18th of December was delayed due to airport's restrictions. We sincerely apologize for the inconvenience this has caused to your schedule.

In these unwanted circumstances nevertheless, we always settle down the flight to the next available ones, free of charge, just as we did in your case.

Based on EC261 for delays that are caused by reasons beyond our control, like Weather Conditions, Strikes, Air Traffic Restrictions etc, financial compensation is not foreseen.

Should you need anything else, do not hesitate to ask us. We are always at your disposal.

Sincerely yours,



Bei Aegean selbst habe ich den Prozess nicht durch, aber es scheint mir das Standardvorgehen zu sein, erstmal Unsinn zu behaupten...

Wie ist im konkreten Fall vorzugehen?

Vielen Dank
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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2.366
Heute BER, klar, grundsätzlich wetter... aber ich war z.B. auf BER-SAW mit Ajet gebucht...
PC ist heute 2x SAW-BER geflogen...

und ein Landen in Berlin war durchgängig möglich..

Ich gehe mal davon aus, dass Ajet etwaige Standgebühren über nacht am BER zu hoch waren (falls man nicht mehr rechtzeitig zurück kommt) und man deswegen alles auf morgen verschoben hat..

Und solche Entscheidungen sollten dann doch keine höhere Gewalt mehr nach sich ziehen -> Entschädigungsanspruch nach EU/261 theoretisch gegeben

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über die Durchsetzbarkeit bei den türkischen Billigfliegern lässt sich streiten..
 
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