EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.293
1.319
ANZEIGE
Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
 

FlyOverEurope

Neues Mitglied
23.10.2025
17
16
Meiner Ansicht nach darf LH um 50% kuerzen, da der Ersatzflug nicht verspaetet geplant war. Ueber die Abflugzeit in RUH haben wir noch nichts gehoert.
Fuer die Verspaetung in IST ist TK verantwortlich nach tuerkischen Fluggastrechten. Irritiert bin ich, dass LH das Ticket nochmals geaendert hat. Eigentlich waere das eine TK Aufgabe gewesen. Vielleicht hat TK hier eine Ausrede, nicht kompensieren zu muessen mit der Begruendung, Du hast Dich mit LH auf eine geeignete Verbindung geeinigt.
Danke für euer Feedback!

Ursprünglich geplante Abflugzeit in RUH war 2:00, nach Annullierung und Umbuchung dann geplant 2:20 (und tatsächlich ca 03:00).

LH hat nur die erste Umbuchung nach Annullierung durchgeführt und das 2. Ticket geändert. Die Umbuchung nach der missed connection wurde durch TK durchgeführt, also sollte hier alles passen.

Die SHY Passagierrechte hatte ich nicht auf dem Radar, das ist ein sehr guter Hinweis. Weiß jemand, ob die aktuell auch bei Verspätung / missed connection greifen (nach oberflächlicher Recherche bin ich mir da erstmal nicht sicher)?
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
5.658
6.583
DTM

Justizministerium testet eigenes Portal für Fluggastrechte​

Mit einem neuen, vom Bundesjustizministerium entwickelten Online-Portal können Fluggäste ihre Entschädigungsansprüche nun selbst digital einklagen. Der Dienst läuft zunächst an sieben Gerichten in Flughafennähe. Voraussetzung ist ein digitales Bürgerkonto. Das Pilotprojekt soll den Zugang zur Justiz erleichtern und könnte künftig auf weitere Rechtsbereiche ausgeweitet werden.

Das neue Angebot richtet sich an Passagiere, die auf eigene Faust gegen Fluggesellschaften vorgehen möchten – ohne die Dienste von Legal-Tech-Plattformen oder Anwälten. Nutzer werden durch einen Vorab-Check mit standardisierten Fragen geleitet, um ihre Erfolgsaussichten zu prüfen. Im Anschluss lässt sich eine fertige Klage digital erstellen und übermitteln.

Das Online-Portal scheint bislang ein Rohrkrepierer zu sein. Wahrscheinlich wird sich daran auch nichts ändern.
Viele scheuen offenbar die digitale Welt und vertrauen weiterhin aufs analoge Fax-Gerät 😝
Natürlich kann man das Anliegen auch weiterhin in die Hände eines erfahrenen Profis - ähm Rechtsanwalt @kexbox - geben.