LH Streik 2025

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Kann und könnte man anders regeln.
Kollege du bist ein echter Blitzmerker, niemand besteht auf einen Schalter, sondern die Leistung muss einfach erbracht werden.

Ob das jetzt per SMS,Mail, Ausdruck am Automaten oder per persönlichen Helikopterkurier läuft ist egal, aber das Problem es passiert ja nicht.

Ja man könnte es anders regeln will man aber nicht.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
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1.781
Kollege du bist ein echter Blitzmerker, niemand besteht auf einen Schalter, sondern die Leistung muss einfach erbracht werden.
Außer dass du an zwei Stellen impliziert hast, dass der Schalter ein Recht wäre und dass das nicht-öffnen Rechte vorenthalten würde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Außer dass du an zwei Stellen impliziert hast, dass der Schalter ein Recht wäre und dass das nicht-öffnen Rechte vorenthalten würde.
Sehr kreatives Leseverständnis muss man schon sagen.

Der Schalter ist das Beispiel wie Paxe an die Leistung kommen, eben weil es die Deutsche Lufthansa AG nicht von selbst macht.

Also ja der Pax hat einen rechtlichen Anspruch und wenn die Fluggesellschaft es nicht anders hin bekommt, Ansprüche der Paxe zu befriedigen, dann muss dies der geöffnete Schalter sein.
 

Gulliver

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10.11.2009
1.690
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Der Schalter ist das Beispiel wie Paxe an die Leistung kommen, eben weil es die Deutsche Lufthansa AG nicht von selbst macht.

Also ja der Pax hat einen rechtlichen Anspruch und wenn die Fluggesellschaft es nicht anders hin bekommt, Ansprüche der Paxe zu befriedigen, dann muss dies der geöffnete Schalter sein.
Alternativ könnten die Fluggastrechte natürlich auch ändern: Die Airline muss nachweisen, dass sie ein Hotel aktiv angeboten hat und ansonsten gibt es einen Rechtsanspruch auf Pauschal 200€ pro Passagier und Nacht, sodass kein Passagier ohne Obdach für die Nacht dastehen muss. Dann können die Schalter getrost geschlossen bleiben. Und wenn die Kosten für das Hotel doch höher wären (Streik, Messe etc.) müssen höhere Kosten natürlich weiterhin erstattet werden.
 

Gulliver

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10.11.2009
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In Bezug auf Betreuungsleistungen steht da "sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten". Daraus kann man sicher schlussfolgern, dass etwas aktiv von der Airline passieren soll. Ein Recht auf besetzte Schalter zu jeder Zeit steht da aber auch nicht. Kann und könnte man anders regeln.
Eine Bringschuld wäre tatsächlich geboten.
Im Prinzip gibt der Wortlaut der Verordnung das ja auch vor, wie monty81 schrieb. Aber soweit ich weiß hat sich noch kein besonderer Schutz für Fluggäste durch Urteile hierdurch entwickelt. Immer geht's im Nachhinein nur darum, ob eine Airline das spezifische Hotel xy auch bezahlen muss und ob der Preis nicht unangemessen war. Es bräuchte da einen besonderen Schutz des Fluggasts, dass er nicht nachts am Flughafen noch groß einen Flughafenvergleich starten muss. Wenn nichts angeboten wird, sollte jeder normale Zimmerkategorie im Airporthotel erstattungsfähig sein, ohne wenn und aber.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Alternativ könnten die Fluggastrechte natürlich auch ändern: Die Airline muss nachweisen, dass sie ein Hotel aktiv angeboten hat und ansonsten gibt es einen Rechtsanspruch auf Pauschal 200€ pro Passagier und Nacht, sodass kein Passagier ohne Obdach für die Nacht dastehen muss. Dann können die Schalter getrost geschlossen bleiben. Und wenn die Kosten für das Hotel doch höher wären (Streik, Messe etc.) müssen höhere Kosten natürlich weiterhin erstattet werden.
Ich würde die Pauschale on top drauf legen, wer versucht den Paxen die Rechte zu entziehen muss eben eine Vertragsstrafe zahlen.

Eine Bringschuld wäre tatsächlich geboten.
Die existiert ja formal schon, musst du nur den Artikel 9 der VO lesen:

"Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:"

Das Problem ist eben, dass es keine Folgen hat wenn es nicht passiert.

Bei der Ausgleichszahlung hatten wir früher das gleiche Problem, bis dann die ganzen Dienstleister aufgetaucht sind und nun dort eben Oma Erna auch das Geld holen lässst, was sie sonst nie tun würde.
 
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Mr.Tequila

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21.05.2025
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Im Prinzip gibt der Wortlaut der Verordnung das ja auch vor, wie monty81 schrieb. Aber soweit ich weiß hat sich noch kein besonderer Schutz für Fluggäste durch Urteile hierdurch entwickelt. Immer geht's im Nachhinein nur darum, ob eine Airline das spezifische Hotel xy auch bezahlen muss und ob der Preis nicht unangemessen war. Es bräuchte da einen besonderen Schutz des Fluggasts, dass er nicht nachts am Flughafen noch groß einen Flughafenvergleich starten muss. Wenn nichts angeboten wird, sollte jeder normale Zimmerkategorie im Airporthotel erstattungsfähig sein, ohne wenn und aber.
nicht böse gemeint, und schon gleich gar nicht persönlich

aber dein Beitrag ist ein "unschönes" Beispiel der typisch deutschen Vollkaskomentalität
nur ein kitzekleines Beispiel davon, aber ein Beispiel
 
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Gulliver

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10.11.2009
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nicht böse gemeint, und schon gleich gar nicht persönlich

aber dein Beitrag ist ein "unschönes" Beispiel der typisch deutschen Vollkaskomentalität
nur ein kitzekleines Beispiel davon, aber ein Beispiel
Nein, das hat damit nichts zu tun. Es geht um die Rechte, die die Verordnung vorgibt. Der Passagier hat eben gewisse Rechte und die Airline versucht sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, indem sie es erschwert, diese Rechte zu erhalten. Im Gegenzug braucht es dann eine Gegenmaßnahme, die das Machtverhältnis zwischen den Parteien wieder geraderückt.
 

Mr.Tequila

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21.05.2025
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Ich würde die Pauschale on top drauf legen, wer versucht den Paxen die Rechte zu entziehen muss eben eine Vertragsstrafe zahlen.
wer die Rechte der Nachfrageseite immer einseitiger stärkt, sorgt nur dafür, dass als Folge das Angebot immer weiter schrumpfen wird
und damit Verfügbarkeiten schrumpfen, und die Preise steigen

oder es wird zu anderweitigen Ausweicheffekten auf der Angebotseite führen

letztlich zerstört man sich damit seine eigene Volkswirtschaft
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein, das hat damit nichts zu tun. Es geht um die Rechte, die die Verordnung vorgibt. Der Passagier hat eben gewisse Rechte und die Airline versucht sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, indem sie es erschwert, diese Rechte zu erhalten. Im Gegenzug braucht es dann eine Gegenmaßnahme, die das Machtverhältnis zwischen den Parteien wieder geraderückt.
ich persönlich bin der Meinung, dass die Verbraucherrechte in der EU, und ganz besonders in Deutschland, einseitig schon viel viel zu hoch sind
zu Verbrauchern gehören letztlich auch Mieter, das nur nebenbei

mit dieser starken Schieflage der Einseitigkeit zugunsten der Nachfrageseite, zerstört man die Incentives auf der Angebotsseite, überhaupt noch irgend etwas anbieten zu wollen, mit der letztlichen Schlußkonsequenz ganz ganz am Ende, dass man sich damit die eigenen Volkswirtschaft zerstört

eine Disbalance aus Angebot und Nachfrage kann nicht funktionieren, wenn es irgendwann niemanden mehr gibt, der überhaupt noch etwas anbieten möchte
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.227
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wer die Rechte der Nachfrageseite immer einseitiger stärkt, sorgt nur dafür, dass als Folge das Angebot immer weiter schrumpfen wird
und damit Verfügbarkeiten schrumpfen, und die Preise steigen

oder es wird zu anderweitigen Ausweicheffekten auf der Angebotseite führen

letztlich zerstört man sich damit seine eigene Volkswirtschaft
Das ist Unsinn die Rechte sind schon vorhanden, sie werden nur nicht konsequent verfolgt.

Auch bezüglich des Angebots trifft deine Aussage nicht, wenn der Bedarf für eine Leistung gegeben ist und die Kundschaft bereit ist zu bezahlen dann gibt es auch jemanden der damit Geld verdienen will.

Du könntest natürlich recht haben und am Ende bedeutet das weniger LH und mehr FR aber dann ist es eben so.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
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Das ist Unsinn die Rechte sind schon vorhanden, sie werden nur nicht konsequent verfolgt.

Auch bezüglich des Angebots trifft deine Aussage nicht, wenn der Bedarf für eine Leistung gegeben ist und die Kundschaft bereit ist zu bezahlen dann gibt es auch jemanden der damit Geld verdienen will.

Du könntest natürlich recht haben und am Ende bedeutet das weniger LH und mehr FR aber dann ist es eben so.
die volkswirtschaftlichen Fakten sprechen eindeutige Sprachen

nicht nur, dass wir mit inoffiziell = wahren 62% Staatsquote den höchsten jemals gemessenen Wert an Staatsquote seit 1949 haben
wir haben auch den niedrigsten Stand an Selbständigen, seit 1949

die Incentives in Deutschland selbständig zu werden, sich also auf die Angebotsseite zu schlagen, sind viel zu klein
die Risiken viel zu hoch

ein Teil der Risiken sind diese immens hohen Verbraucherrechte in D, die letztlich, insbesondere für Selbständige und Mittelstand völlig unkalkulierbar sind
genauso wie Vermieten für viele private Kleinvermieter inzwischen ein völlig unkalkulierbares Risiko ist (wegen einseitig viel zu hoher Mieterrechten), bei nur überschaubaren Renditen

das letztlich führt alles zum Ersticken der Volkswirtschaft

sind alles nur Randbereiche
... oder auch nicht

denn letztlich kommt nicht Nichts von Nichts
sondern es sind letztlich alles Folgen, auch solcher Arbeitskämpfe, die ja längst schon keine Arbeitskämpfe mehr sind, sondern längst etwas viel größeres
 

Klaus_Kleber

Neues Mitglied
17.04.2026
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Hallo Zusammen, da ich nicht so der Vielflieger bin bräuchte ich einmal eure Hilfe/Einschätzung.
Ich wollte ursprünglich am 16.04. mit LH572 (Abflug 22:05 Uhr) von Ffm nach Johannesburg fliegen, dieser Flug wurde mir am 14.04. als verspätet für auf den 17.04. (Abflug 09:00 Uhr) angegeben. Daran hat sich bis zum 16.04. nichts geändert und deshalb hab ich mich auf den Weg von meinem Wohnort Münster nach Ffm gemacht. In Ffm wurde mir dann auch durch Lufthansa eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt und ich konnte auch schon mein Gepäck aufgeben. Am späten Nachmittag des 16.04. kam dann die Info, dass mein Flug gänzlich ausfallen würde, ich aber für den nächsten LH572 am 17.04. (Abflug 22:05 Uhr) umgebucht werden kann, diese Umbuchung habe ich angenommen, gefühlt eine halbe Stunde nach meiner Umbuchung kam die Info, dass auch dieser Flug sich nun verspätet und erst am 18.04. (Abflug 09:00 Uhr) gehen würde. So langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende und ich möchte einfach nurnoch von meiner Reise zurücktreten. Besteht aus eurer Sicht nach wie vor die Möglichkeit mir meine Tickets ( Hin- und Rückflug) erstatten zu lassen, da ja nun auch der "neue" umgebuchte Flug ebenfalls erheblich verspätet sein soll (sofern er überhaupt fliegen wird), oder ist dies durch die Umbuchung ausgeschlossen? In der App sehe ich keine Möglichkeit der Stornierung.
 

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
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Natürlich sucht man sich selber was und reicht es dann ein. Es gibt aber auch Leute, die es nicht so oft machen oder Hilfe brauchen. Sich in Standardsituationen als Dienstleister einfach zu verstecken geht nicht. Was spricht dagegen, einem Voucher für Taxi, Essen oder Hotel oder die neue Verbindung mit ihren Bordkarten und Sitzen gleich am Bordkartendrucker auszudrucken oder aufs Handy zu mailen? Das spart ja auch bei der Airline Prozesse, es lässt sich alles vorplanen. Manche können es.
Stimme ich zu. Verstecken geht nicht.

Aus dem 4.1.26 Totalausfall in Ath kann ich nur berichten, dass selbst jüngere, technikaffine Leute in dieser Situation völlig überfordert sind/waren.

Ich habe via A3 Gold Hotline noch für die umstehenden 3 Paare umgebucht und sie mit zurück in die Stadt in ein Hotel genommen. Hätten die laut eigener Aussage nie geschafft. Freunde fürs Leben gefunden.

Warum das so ist? Wäre mal untersuchenswert.

Flughäfen und deren Personal haben jedenfalls keinen Plan B. Bleibt zu hoffen, dass nie ein wirklicher Notfall mit Lebensgefahr eintritt. Da wird einem Angst und Bange. Die gehen stramm heinwärts, auch wenn die Bude abfackelt.
 
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dermatti

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03.06.2019
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Hallo Zusammen, da ich nicht so der Vielflieger bin bräuchte ich einmal eure Hilfe/Einschätzung.
Ich wollte ursprünglich am 16.04. mit LH572 (Abflug 22:05 Uhr) von Ffm nach Johannesburg fliegen, dieser Flug wurde mir am 14.04. als verspätet für auf den 17.04. (Abflug 09:00 Uhr) angegeben. Daran hat sich bis zum 16.04. nichts geändert und deshalb hab ich mich auf den Weg von meinem Wohnort Münster nach Ffm gemacht. In Ffm wurde mir dann auch durch Lufthansa eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt und ich konnte auch schon mein Gepäck aufgeben. Am späten Nachmittag des 16.04. kam dann die Info, dass mein Flug gänzlich ausfallen würde, ich aber für den nächsten LH572 am 17.04. (Abflug 22:05 Uhr) umgebucht werden kann, diese Umbuchung habe ich angenommen, gefühlt eine halbe Stunde nach meiner Umbuchung kam die Info, dass auch dieser Flug sich nun verspätet und erst am 18.04. (Abflug 09:00 Uhr) gehen würde. So langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende und ich möchte einfach nurnoch von meiner Reise zurücktreten. Besteht aus eurer Sicht nach wie vor die Möglichkeit mir meine Tickets ( Hin- und Rückflug) erstatten zu lassen, da ja nun auch der "neue" umgebuchte Flug ebenfalls erheblich verspätet sein soll (sofern er überhaupt fliegen wird), oder ist dies durch die Umbuchung ausgeschlossen? In der App sehe ich keine Möglichkeit der Stornierung.
Dürftest durch den erneuten Flugausfall / Verspätung erneut das Wahlrecht auf Rücktritt von der Buchung haben meine ich. Würde aber noch davor nachweislich zur ursprünglichen Abfertigung des verspäteten Fluges auftauchen und mitteilen, dass du nicht mehr mit willst - nur dann gibt es dank EuGH Urteil bei verspäteten Flügen Anspruch auf den erneuten Anspruch auf Ausgleichszahlung.
 
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Klaus_Kleber

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17.04.2026
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Dürftest durch den erneuten Flugausfall / Verspätung erneut das Wahlrecht auf Rücktritt von der Buchung haben meine ich. Würde aber noch davor nachweislich zur ursprünglichen Abfertigung des verspäteten Fluges auftauchen und mitteilen, dass du nicht mehr mit willst - nur dann gibt es dank EuGH Urteil bei verspäteten Flügen Anspruch auf den erneuten Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Hey danke für deine Info, ich müsste ja so oder so an den Schalter, da ich ja mein Gepäck auch zurückbekommen möchte bevor ich Frankfurt verlasse. Da würde ich ja dann kundtun, dass ich nicht mehr mit möchte. Wenn ich dich richtig verstehe müsste ich theoretisch dass Geld für meine Buchung zurückbekommen, Plus zweimal die Ausgleichszahlung, für 1x den gestrichenen Flug und dann auch 1x für den sehr verspäteten umgebuchten Flug ?
 
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Gulliver

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Hallo Zusammen, da ich nicht so der Vielflieger bin bräuchte ich einmal eure Hilfe/Einschätzung.
Ich wollte ursprünglich am 16.04. mit LH572 (Abflug 22:05 Uhr) von Ffm nach Johannesburg fliegen, dieser Flug wurde mir am 14.04. als verspätet für auf den 17.04. (Abflug 09:00 Uhr) angegeben. Daran hat sich bis zum 16.04. nichts geändert und deshalb hab ich mich auf den Weg von meinem Wohnort Münster nach Ffm gemacht. In Ffm wurde mir dann auch durch Lufthansa eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt und ich konnte auch schon mein Gepäck aufgeben. Am späten Nachmittag des 16.04. kam dann die Info, dass mein Flug gänzlich ausfallen würde, ich aber für den nächsten LH572 am 17.04. (Abflug 22:05 Uhr) umgebucht werden kann, diese Umbuchung habe ich angenommen, gefühlt eine halbe Stunde nach meiner Umbuchung kam die Info, dass auch dieser Flug sich nun verspätet und erst am 18.04. (Abflug 09:00 Uhr) gehen würde. So langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende und ich möchte einfach nurnoch von meiner Reise zurücktreten. Besteht aus eurer Sicht nach wie vor die Möglichkeit mir meine Tickets ( Hin- und Rückflug) erstatten zu lassen, da ja nun auch der "neue" umgebuchte Flug ebenfalls erheblich verspätet sein soll (sofern er überhaupt fliegen wird), oder ist dies durch die Umbuchung ausgeschlossen? In der App sehe ich keine Möglichkeit der Stornierung.
Ja, die Fluggastrechteverordnung gibt dir ein Recht, vom Flug zurückzutreten, wenn er annulliert wird oder große Verspätung hatte.

Lauf FR24 ist der Flug vom 16.4. gestrichen und vom 17.4 mehr als 5 Std. verspätet. Insofern hast du jeweils ein Rücktrittsrecht und muss das Ticket erstattet werden. Außerdem stehen dir für en Flug vom 16.4 (gestrichen) und vom 17.4 (>3 Std. Verspätung) wohl jeweils eine Entschädigung von 600€ zu.



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dermatti

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03.06.2019
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Hey danke für deine Info, ich müsste ja so oder so an den Schalter, da ich ja mein Gepäck auch zurückbekommen möchte bevor ich Frankfurt verlasse. Da würde ich ja dann kundtun, dass ich nicht mehr mit möchte. Wenn ich dich richtig verstehe müsste ich theoretisch dass Geld für meine Buchung zurückbekommen, Plus zweimal die Ausgleichszahlung, für 1x den gestrichenen Flug und dann auch 1x für den sehr verspäteten umgebuchten Flug ?
Hier mehr Infos zu dem leidigen EuGH Thema, das die zweite Ausgleichszahlung gefährden könnte (deshalb am besten irgendwie Beweise oder Zeugen dafür haben, dass du am Schalter warst - wobei du das ja wegen dem Gepäck eh machen musst logischerweise): https://www.drboese.de/blog/eugh-welcher-fehler-nach-annullierung-passagiere-bis-zu-600-e-kostet
 
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Klaus_Kleber

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17.04.2026
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Hier mehr Infos zu dem leidigen EuGH Thema, das die zweite Ausgleichszahlung gefährden könnte (deshalb am besten irgendwie Beweise oder Zeugen dafür haben, dass du am Schalter warst - wobei du das ja wegen dem Gepäck eh machen musst logischerweise): https://www.drboese.de/blog/eugh-welcher-fehler-nach-annullierung-passagiere-bis-zu-600-e-kostet
Danke für die Rückmeldung. Wichtig wäre für mich, da nicht unerheblich hoch, dass ich meine Ticketkosten erstattet bekomme, dass scheint aber relativ sicher zu sein?
 
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frabkk

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12.11.2013
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CGN
Frage: Die Langstrecken aus USA heute zurück in die Hubs sind auch gestrichen. Warum? Ankommend morgen sind ja keine Ausfälle angekündigt und das Fluggerät wird dann doch morgen auch ex FRA / MUC wieder benötigt, oder? Plus es würden dann ja morgen 2 Flieger z.B. in LAX stehen. Ein geparkter und ein neuankommendes. Oder übersehe ich was?
 

dermatti

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03.06.2019
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Frage: Die Langstrecken aus USA heute zurück in die Hubs sind auch gestrichen. Warum? Ankommend morgen sind ja keine Ausfälle angekündigt und das Fluggerät wird dann doch morgen auch ex FRA / MUC wieder benötigt, oder? Plus es würden dann ja morgen 2 Flieger z.B. in LAX stehen. Ein geparkter und ein neuankommendes. Oder übersehe ich was?
Vermutlich kein frisches Personal vor Ort, da dürften einige aufgrund des tagelangen Streiks längst deadhead zurück an der Basis sein und an der Basis wird ja heute noch gestreikt.
 
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frabkk

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12.11.2013
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Vermutlich kein frisches Personal vor Ort, da dürften einige aufgrund des tagelangen Streiks längst deadhead zurück an der Basis sein und an der Basis wird ja heute noch gestreikt.
okay, Personal ist das eine. Klingt logisch. Aber die Fluggeräte stehen doch noch munter in den USA? Wie sollen dann morgen neue Langstrecken starten? Das dürfte spannend werden und eventuell heute noch weitere Streichungen für morgen nach sich ziehen.
 
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