Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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TXL
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Billigairlines lachen sich ins Fäustchen. Das heißt, dass man bei Billigtickets im Zweifel drauf zahlen muss, wenn der Flug kurzfristig annulliert wird.

Heißt es nicht auch indirekt, dass eine Airline sich nicht um eine Ersatzverbindung kümmern muss? Warum sollten Airlines sich bei einem 40€ Ticket um eine Ersatzbeförderung bemühen? Wird im Zweifel günstiger sein, das 400% fache vom Ticketpreis als Entschädigung zu zahlen.

Würde mal gerne wissen, ob das überhaupt mit Abflug aus Deutschland mit deutschem Schuldrecht kompatibel ist. Ein Beförderungsvertrag dürfte vom Charakter doch ein Werkvertrag sein, wo ein Werk (Beförderung von A nach B) geschuldet wird. Eine Nichtbeförderung und Verweigerung einer Umbuchung dürfte doch gewöhnliches Schadensersatzrecht auslösen.
Wenn das so käme, dann wäre das maximaler Murks. Bis auf die Glücksritter mit ihren Loskäufen will doch niemand lieber die Ausgleichsleistung als eine Ersatzbeförderung. Der gewöhnliche Passagier kauft doch ein Flugticket, um von A nach B zu kommen. Wenn man dann auf Kosten für kurzfristige Neubuchungen sitzen bleiben sollte und es am Ende sogar außergewöhnliche Umstände waren, dann gute Nacht.
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
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Sorry, mir fällt gerade auf, dass es im falschen Thread gelandet ist. Sollte eigentlich in dem EU Rechts Thread landen. Bitte verschieben, falls es hier unerwünscht ist (betrifft ja im Prinzip auch LH)
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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Bin ich der Einzige, der sich fragt, warum die Entschädigungshöhen nach 20 Jahren nicht angehoben werden sondern weiterhin so bleiben wie bisher? Ich meine, ein Flugticket kostet mittlerweile ja auch geringfügig mehr als 2004, oder?

Bis auf die Glücksritter mit ihren Loskäufen will doch niemand lieber die Ausgleichsleistung als eine Ersatzbeförderung.

Die Ausgleichsleistung wird es ja wohl eh nur geben, wenn ein Alternativflug auch gebucht wurde. Aber sonst stimmt das schon, 400% Deckelung ist schon Murks. Zumal das auch nur wieder zum Rechtsbruch durch Airlines einlädt. Sinnvoller wäre, dass die Airline das Doppelte der Kosten der Ersatzbeförderung bezahlen müsste, wenn sie sie nicht selbst organisiert.

Der gewöhnliche Passagier kauft doch ein Flugticket, um von A nach B zu kommen. Wenn man dann auf Kosten für kurzfristige Neubuchungen sitzen bleiben sollte und es am Ende sogar außergewöhnliche Umstände waren, dann gute Nacht.

Naja, dankenswerterweise sind ja selbst Spartickets mittlerweile nicht mehr so billig. :D
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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300x250
TSR ab MUC und SBZ ab VIE, jeweils mit A320
Das etwa meinte ich mit
Von meinen Europäischen Standardstrecken geht inzwischen keine einzige mehr mit LHG, wenn ich nicht in Kauf nehme, hin erst nach Mitternacht im Hotel anzukommen und zurück schon Mittags das Meeting zu verlassen.
Der Spätflug nach TSR kommt erst 22:50 an, und für den früheren Flug müsste ich um 6:00 aufbrechen, für ein Meeting am Folgetag.
Zurück wahlweise 5:55 oder 14:10 ist auch beides nicht zielführend, entweder mitten in der Nacht aufstehen oder noch einen kompletten Arbeitstag verlieren.

Und zu vielen weitaus üblicheren Zielen sieht der LHG Flugplan nicht besser aus.
Ich weiss nicht wer deren neue Zielgruppe sein soll, an Effizienz/Lebensqualität interessierte Geschäftsleute die abseits eines der 6 Hubs wohnen jedenfalls nicht.