Chase (J.P. Morgan) Sammelthread

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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
3.106
1.638
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Ich frage mich ja, wo da Spielraum für Prüfungsbedarf sein kann. Geld kommt vom Referenzkonto und kann nur dahin zurück überwiesen werden, wo soll da "Fraud" dazukommen? Bei Kontoänderung direkt gefolgt von Auszahlungsauftrag vielleicht schon, aber doch nicht im Normalfall?
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.

Auch Betrüger nutzen halt Tagesgeldkonten…
 

debe

Reguläres Mitglied
07.06.2022
41
40
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.
Okay, da sehe ich eine Möglichkeit, dass Merkwürdigkeiten entstehen oder auffallen können. Daran hatte ich nicht gedacht.

Ich weiß ja nicht, wie die Mehrheit ihre Tagesgeldkonten nutzt. Bei mir kommen die Einzahlungen von einem meiner Girokonten (wo der Absendername der Überweisung mit dem Inhaber des Tagesgeldkontos übereinstimmt), und diese Übereinstimmung des Namens (selbst bei anderer IBAN als Referenzkonto) könnte man natürlich einfach maschinell erfassen. Das wäre nach einmaliger Einstellung sicherlich billiger als die menschliche Nachprüfung (Arbeitszeit).

Wenn die Verzögerung der Auszahlung natürlich mehr Zinsen bringt als die Prüfung kostet, wäre das ein (unlauterer) Anreiz.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.587
1.045
Das Konto kann ja von jedem beliebigen Konto Überweisungen empfangen, daher kommt der Prüfungsbedarf.

Auch Betrüger nutzen halt Tagesgeldkonten…

Ja schon, was den Zahlungseingang angeht. Und dass damit eventuell auch so etwas wie Geldwäsche betrieben werden kann, will ich gar nicht bestreiten (wobei mir momentan kein wirklich brauchbares Szenario für Kriminelle insoweit einfällt; aber dafür fehlt mir halt vielleicht die nötige Phantasie).

Nur bei der Auszahlung, die ja immer nur auf das vorab benannte Girokonto erfolgen kann, gibt's ja weder eine Betrugs- noch eine (zusätzliche) Geldwäsche-Möglichkeit.
Was also soll da eine Prüfung einzelner Auszahlungsaufträge ?
 
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1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
3.106
1.638
Ja schon, was den Zahlungseingang angeht. Und dass damit eventuell auch so etwas wie Geldwäsche betrieben werden kann, will ich gar nicht bestreiten (wobei mir momentan kein wirklich brauchbares Szenario für Kriminelle insoweit einfällt; aber dafür fehlt mir halt vielleicht die nötige Phantasie).

Nur bei der Auszahlung, die ja immer nur auf das vorab benannte Girokonto erfolgen kann, gibt's ja weder eine Betrugs- noch eine (zusätzliche) Geldwäsche-Möglichkeit.
Was also soll da eine Prüfung einzelner Auszahlungsaufträge ?
Naja die Gelder aus möglichen Straftaten kamen aufs Tagesgeld und du willst sie nun aufs Referenzkonto auszahlen, um drüber verfügen zu können.

Ist eine Möglichkeit.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.587
1.045
Naja die Gelder aus möglichen Straftaten kamen aufs Tagesgeld und du willst sie nun aufs Referenzkonto auszahlen, um drüber verfügen zu können.

Ist eine Möglichkeit.

Eine der zuständigen Behörden gibt insoweit als Ratschlag:
"Bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die FIU schicken."


Und dieser Verdacht muss ja denklogisch etwas mit dem Eingang der Gelder zu tun haben, z.B. weil von einem anderen Konto kommend als dem Referenzkonto. Und das sieht die Bank ja schon bei Eingang des Geldes.

Das ist bei einem Tagesgeldkonto mit vorab feststehendem Auszahlungskonto ja gerade der Unterschied zu einem frei verfügbaren Kontokorrent-Konto (Girokonto); beim letztgenannten kann sich der Verdacht natürlich auch in manchen Fällen erst bei Abgleich der Eingänge mit den Ausgängen ergeben, weil die in dem Fall ja einen kunterbunten Ursprung bzw. ebensolches Ziel haben können.
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
3.234
2.900
Sollte man meinen… aber das legt jede Bank selbst fest, ab wann das System Auffälligkeiten erkennen sollte.
Mit "sollte" meinte ich, dass ich das von der Bank erwarten würde, um kundenfreundlich zu sein.

Andere mir bekannte Banken sperren Konten/blockieren Gelder/stellen Fragen sonst auch immer nach einem fraglichen Geldeingang und nicht erst beim späteren Abgang, der ja auch erst Monate später sein kann. Dann wäre eine Verdachtsmeldung auch gar nicht mehr wie vorgeschrieben unverzüglich.
 
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unregistered

Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
1.301
390
Also dass eine Bank argumentieren kann, dass sie Geldwäsche-Verdacht erst bei Geldauszahlung und damit potentiell Monate oder gar Jahre nach Geldeingang prüft, halte ich jetzt mal für ein Gerücht.

Ich kann mir vorstellen, dass bei hohem Prüfungsaufwand die Auszahlungen vor den Einzahlungen priorisiert werden (wenn sie nur entsprechend kurz auf dem Konto waren), aber eine Bank kann doch nicht sagen: "Für uns ist die Verwahrung und das Arbeiten mit Strafttat-Geldern in Ordnung, da müssen wir nichts prüfen - erst wenn der Kunde sie auszahlen möchte, wird es ein Problem." Dass es dazu auch behördliche Argumentationen gibt, hat knauserix oben ja schon gezeigt.
 
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ali2

Aktives Mitglied
28.04.2024
203
197
. Bei mir kommen die Einzahlungen von einem meiner Girokonten (wo der Absendername der Überweisung mit dem Inhaber des Tagesgeldkontos übereinstimmt), und diese Übereinstimmung des Namens (selbst bei anderer IBAN als Referenzkonto) könnte man natürlich einfach maschinell erfassen

Namensgleichheit alleine reicht nicht aus. Es gibt sehr viele Menschen in einer mittelgroßen Stadt die beispielsweise Frank Müller heißen.
 
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10.02.2012
6.505
4.202
aber zumindest eine bekannte IBAN, sei es nun aus vorherigen Ein- oder auch Auszahlungen, darf keine Beschraenkung begruenden.

Das ist genauso Schikane wie unabaenderliche Begrenzung von Sepa instant auf 1.000 Euro oder kompletter Ausschluss unbekannter (bisher nicht genutzter) Bankverbindung...
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
704
639
Weiß zufällig jemand, welche Android Version die chase app voraussetzt?
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
704
639
ja, was die Verzinsung angeht.

Allerdings wieder einmal eine 1-Smartphone-Lösung, das man nicht verlieren bzw. sich stehlen lassen darf, sonst entsteht einiges an Zusatzaufwand (zum verzinsten Geld-Bunkern ist das o.k., aber als Girokonto möchte ich sowas nicht haben):

OK als Tagesgeldkonto kann man das machen, aber als Hauptgirokonto ist das wie bei der C24 ein NoGo.


Wichtig: Wenn du dich mit einem neuen Smartphone anmeldest, müssen wir deine Identität erneut überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich auch tatsächlich um dich handelt. Hierfür benötigen wir bei deiner nächsten Anmeldung ein Foto von dir und deinem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) – halte dieses also bitte im Original bereit. Sobald du dich erfolgreich angemeldet hast, registrieren wir dein neues Smartphone und verknüpfen es mit deinem Konto. Bitte beachte, dass du deine Chase App immer nur auf einem Gerät aktiv nutzen kannst.
 

Aachsoo

Erfahrenes Mitglied
24.11.2020
595
349
OK als Tagesgeldkonto kann man das machen, aber als Hauptgirokonto ist das wie bei der C24 ein NoGo.
Ich hab gerade mein Handy ausgetauscht und musste genau diese Legitimierung bei Chase noch mal durchmachen. Na ja, fairerweise muss man sagen, dass es mit eID schnell geht.

Wir machen uns gerne über Sparkasse/VR/Deutsche Bank als „Steinzeitbanken“ lustig, 😆 aber irgendwie schaffen sie es – anders als die topmodernen Neobanken und Fintechs – die Nutzung der App auf mehreren Geräten problemlos umzusetzen.

Die Sparkasse ist vorbildlich, was die Aktivierung von Push-TANs mit vorab registrierten Geräten angeht, und sie erlaubt die Registrierung von bis zu 5 (!) Geräten für Push-TANs. Soweit ich weiß, gilt für die Mobile-Banking-App keine Begrenzung der Geräteanzahl, und jedes Gerät erhält sein eigenes Push-Benachrichtigungsprofil (konfigurierbar über Kontobenachrichtigungsregeln).
 

Cuticula

Erfahrenes Mitglied
22.03.2021
526
356
Welche Erfahrungen gibt es denn, wenn Auszahlungen aufs Referenzkonto diesen Vermerk hier tragen:
1000062978.png
Ich habe die Überweisung gestern um 8:27 Uhr veranlasst und bis heute sieht sie so aus. Wie lange dauert sowas üblicherweise? Sorry, falls die Frage hier schon beantwortet wurde.
 

mv.vielflieger

Erfahrenes Mitglied
24.02.2016
468
133
Welche Erfahrungen gibt es denn, wenn Auszahlungen aufs Referenzkonto diesen Vermerk hier tragen:
Anhang anzeigen 349230
Ich habe die Überweisung gestern um 8:27 Uhr veranlasst und bis heute sieht sie so aus. Wie lange dauert sowas üblicherweise? Sorry, falls die Frage hier schon beantwortet wurde.
Ich habe darüber selber 2 Seiten davor berichtet. Mehrfach!

Chase blockiert bei manchen das Geld, sobald man eine Überweisung angestoßen hat.
Bei mir hing das 2 Tage fest. Dann war bei mir noch Wochenende dazwischen, somit kam es dann mal nach 4 Tagen an.

Bei mir ist das so bei JEDER Überweisung die beauftrage.
Hat ja nun Gott sei dank ein Ende - habe das Konto gekündigt.
 

oikos

Erfahrenes Mitglied
03.11.2020
283
270
Habe den Fall mal schnell in die Suche geworfen, insbesondere was die Erfahrung in Großbritannien ist. Über eine Verbraucherseite recht schnell diesen Bericht (abseits der üblichen Reddit Posts) gefunden: https://becleverwithyourcash.com/chase-screening/

Das ist schon seltsam, wenn von dem gleichen Arbeitgeber immer wieder die Gehaltszahlung in der Chase Prüfungsschleife landet. Da wäre ich auch schnell weg.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.587
1.045
Welche Erfahrungen gibt es denn, wenn Auszahlungen aufs Referenzkonto diesen Vermerk hier tragen:
1000062978.png

Das hat es bei mir zunächst auch angezeigt.

Aber eine Auszahlung heute morgen ca. 10:30 Uhr war vorhin kurz vor 13:00 Uhr jedenfalls auf meinem Girokonto (BBBank) da, und evtl. auch schon früher, weil vorher nicht nachgeschaut.
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
704
639
aber zumindest eine bekannte IBAN, sei es nun aus vorherigen Ein- oder auch Auszahlungen, darf keine Beschraenkung begruenden.

Das ist genauso Schikane wie unabaenderliche Begrenzung von Sepa instant auf 1.000 Euro oder kompletter Ausschluss unbekannter (bisher nicht genutzter) Bankverbindung...

Ich denke, so einfach ist es nicht.
Bleiben wir beim Beispiel „Frank Müller“: F. Müller aus Essen überweist 10 Euro auf ein Tagesgeldkonto bei der Bank. Ein anderer F. Müller, diesmal aus Wuppertal, überweist anschließend 10.000 Euro auf dasselbe Tagesgeldkonto.
Wenn nun die 10.000 Euro wieder auf das Konto in Essen zurücküberwiesen werden sollen, entsteht für die Bank ein Problem: Eine bloße Namensgleichheit reicht nicht aus, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt. Genau hier setzen die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention an. Eine Bank muß Transaktionen und Kundenbeziehungen so prüfen, daß sie ungewöhnliche oder nicht plausibel erklärbare Zahlungsströme erkennen und gegebenenfalls weiter untersuchen kann. Würde sie eine solche Konstellation allein aufgrund des gleichen Namens ungeprüft durchwinken, könnte sie im schlimmsten Fall dazu beitragen, Geldwäsche zu ermöglichen oder zumindest ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllen. Das ist keine Schikane, sondern Notwendigkeit. Für eine Bank geht es darum, die Identität der beteiligten Personen und die Plausibilität der Transaktion nachvollziehbar feststellen zu können. Und wenn eine Bank bei solchen Sachverhalten systematisch zu lax vorgeht, kann das im Rahmen der Geldwäscheaufsicht durchaus zu erheblichen Problemen führen. Das möchte keine Bank riskieren. Deshalb ist „einfach den Namen vergleichen und fertig“ aus meiner Sicht fachlich deutlich zu kurz gegriffen.
 
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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
634
683
Ich denke, so einfach ist es nicht.
Bleiben wir beim Beispiel „Frank Müller“: F. Müller aus Essen überweist 10 Euro auf ein Tagesgeldkonto bei der Bank. Ein anderer F. Müller, diesmal aus Wuppertal, überweist anschließend 10.000 Euro auf dasselbe Tagesgeldkonto.
Wenn nun die 10.000 Euro wieder auf das Konto in Essen zurücküberwiesen werden sollen, entsteht für die Bank ein Problem: Eine bloße Namensgleichheit reicht nicht aus, um sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt. Genau hier setzen die Maßnahmen zur Geldwäscheprävention an. Eine Bank muß Transaktionen und Kundenbeziehungen so prüfen, daß sie ungewöhnliche oder nicht plausibel erklärbare Zahlungsströme erkennen und gegebenenfalls weiter untersuchen kann. Würde sie eine solche Konstellation allein aufgrund des gleichen Namens ungeprüft durchwinken, könnte sie im schlimmsten Fall dazu beitragen, Geldwäsche zu ermöglichen oder zumindest ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllen. Das ist keine Schikane, sondern Notwendigkeit. Für eine Bank geht es darum, die Identität der beteiligten Personen und die Plausibilität der Transaktion nachvollziehbar feststellen zu können. Und wenn eine Bank bei solchen Sachverhalten systematisch zu lax vorgeht, kann das im Rahmen der Geldwäscheaufsicht durchaus zu erheblichen Problemen führen. Das möchte keine Bank riskieren. Deshalb ist „einfach den Namen vergleichen und fertig“ aus meiner Sicht fachlich deutlich zu kurz gegriffen.
Warum ist es denn schon Geldwäsche, wenn ein Fritz Müller Geld von seinem Bankkonto auf ein Konto von Frank Müller überweist?
Das müsste die Geldwäsche ja vorher schon stattgefunden haben.
Bei Girokonten ist so ein Besitzwechsel doch völlig normal. Da wird auch nicht tagelang geprüft, außer halt bei Bargeld.
 
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avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
704
639
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Warum ist es denn schon Geldwäsche, wenn ein Fritz Müller Geld von seinem Bankkonto auf ein Konto von Frank Müller überweist?
Das müsste die Geldwäsche ja vorher schon stattgefunden haben.
Bei Girokonten ist so ein Besitzwechsel doch völlig normal. Da wird auch nicht tagelang geprüft, außer halt bei Bargeld.

Weil es nicht sein Konto ist. Lies es dir noch einmal gründlich durch!