AJC (habe ich erst nachschlagen müssen) ist ja "nur" eine formale Kulanzregelung, insb. auch für nicht durchgängige Tickets, für die Weiterreise bei Verspätung und verpassten Anschlüssen. Hier geht's um Entschädigung.
ja, Entschädigungen für Verspätungen sind normalerweise dann getrennt pro Ticket zu betrachten.
Mag natürlich sein, dass die DB das vor kurzem geändert hat, aber bisher war der Reiseplan immer nur zur Information
edit: habe mir das nochmal auf nem eigenen Ticket angeschaut, und mMn bezieht sich der Hinweis "Für die Eisenbahnfahrt handelt es sich bei dieser
Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß der Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 für den Eisenbahnverkehr" auf die Verbindung der oben abgedruckten Fahrkarte. Die Reiseverbindung darunter ist keine Fahrkarte.