Bahn-Sammelthread

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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
703
143
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Seit wann bei zwei Tickets?
Sind keine getrennten Beförderungsverträge.
"Für die Eisenbahnfahrt handelt es sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß der Fahrgastrechte Verordnung (EU) 2021/782 für den Eisenbahnverkehr."
 
Zuletzt bearbeitet:

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
342
301
Sind keine getrennten Beförderungsverträge.
"Für die Eisenbahnfahrt handelt es sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß der Fahrgastrechte Verordnung (EU) 2021/782 für den Eisenbahnverkehr."
steht das mittlerweile so auf den Tickets drauf? Hätte bei zwei Fahrkarten SNCF+DB bisher auch immer nur Anspruch gemäß AJC-Abkommen erwartet.

An sich sollte laut AGB allerdings auch dafür aber eine Online-Einreichung möglich sein.
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
703
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"Für die Eisenbahnfahrt handelt es sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß der Fahrgastrechte Verordnung (EU) 2021/782 für den Eisenbahnverkehr."

steht das mittlerweile so auf den Tickets drauf? Hätte bei zwei Fahrkarten SNCF+DB bisher auch immer nur Anspruch gemäß AJC-Abkommen erwartet.

An sich sollte laut AGB allerdings auch dafür aber eine Online-Einreichung möglich sein.
Steht so (und mehr) auf dem DB-Ticket, das meine Reiseverbindung komplett zeigt, das aber natürlich nur den DB-Teil als eigentliche Fahrkarte abdeckt.
AJC (habe ich erst nachschlagen müssen) ist ja "nur" eine formale Kulanzregelung, insb. auch für nicht durchgängige Tickets, für die Weiterreise bei Verspätung und verpassten Anschlüssen. Hier geht's um Entschädigung.
Und ja, die Online-Möglichkeit sollte da sein. Ich mache es, wie empfohlen, etwas formloser über email, mal sehen, ob man zeitnah antwortet.
 

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
342
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AJC (habe ich erst nachschlagen müssen) ist ja "nur" eine formale Kulanzregelung, insb. auch für nicht durchgängige Tickets, für die Weiterreise bei Verspätung und verpassten Anschlüssen. Hier geht's um Entschädigung.
ja, Entschädigungen für Verspätungen sind normalerweise dann getrennt pro Ticket zu betrachten.

Mag natürlich sein, dass die DB das vor kurzem geändert hat, aber bisher war der Reiseplan immer nur zur Information

edit: habe mir das nochmal auf nem eigenen Ticket angeschaut, und mMn bezieht sich der Hinweis "Für die Eisenbahnfahrt handelt es sich bei dieser Fahrkarte um eine Durchgangsfahrkarte gemäß der Fahrgastrechte-Verordnung (EU) 2021/782 für den Eisenbahnverkehr" auf die Verbindung der oben abgedruckten Fahrkarte. Die Reiseverbindung darunter ist keine Fahrkarte.
 
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