ANZEIGE

Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

ANZEIGE
Wie ist das eigentlich, gibt es da irgendwie eine Mindest Wartezeit nach der man Gehen kann und Gepäck nachgeliefert wird?
 
Soferns dort nen Automaten gibt, würd ich nach 1h einfach einen baggage irregularity report machen, damit du eine Nummer hast. Dann soll sich die Fluglinie drum kümmern.

Ich hab das - in der Annahme, mein Gepäck hätte den Anschluss nicht geschafft - mal so gemacht und hab den Koffer dann am nächsten Tag bekommen (er war aber trotz des knappen Umstiegs auf der Maschine).
 
Das klappt heutzutage nicht mehr ( ok, bei 4 stunden vielleicht ). Der Status wird bei der Meldung sofort gecheckt und sobald die sehen das der Koffer auf der Maschine war ( und entladen wurde ) bitten sie dich zu warten.
 
Ja, aber rechtlich wird man da nichts machen können. Wer's besser weiß, möge es gerne hier erläutern.
 
Nur wenn es nicht der Heimflug war.
Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.

Abgesehen davon, was war das für ein spezieller Flug, dass das ganze Band erst nach 4h los lief? Seit einiger hat sich die Situation am BER ganz generell entspannt.
 
Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.

Abgesehen davon, was war das für ein spezieller Flug, dass das ganze Band erst nach 4h los lief? Seit einiger hat sich die Situation am BER ganz generell entspannt.
Dein Zuhause zählt nicht als Endziel.
 
Ich bin davon ausgegangen, die 3 Std. zielten auf die Ausgleichszahlungen 250-600 je nach Strecke.
Bzgl. Abendkleid, bin ich mir beim Heimatziel nicht sicher, vernute eher nein, weiss es aber nicht.
 
Vier Stunden? Zack, Kompensation!

Nur wenn es nicht der Heimflug war.
Bekommt man nicht ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel die gleichen Fluggastrechte wie bei Annullierung? Wenn ich 4h auf den Koffer warten muss, komme ich mehr als 3h zu spät am Ziel (mein Zuhause) an.

Abgesehen davon, was war das für ein spezieller Flug, dass das ganze Band erst nach 4h los lief? Seit einiger hat sich die Situation am BER ganz generell entspannt.

Die Beiträge von BER Flyer und FCL dürften aneinander vorbeigeschrieben sein:

Kompensation nach 4 Stunden bedeutet bei FCL wohl, dass man einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO bekommen könnte.

Der Beitrag von BER Flyer zum Heimflug dürfte wohl eher auf Gepäckverspätungen und einen Anspruch nach Montrealer Übereinkommen zielen... da gibt es nämlich bei Gepäckverspätung typischerweise keine Entschädigung für Ersatzkäufe, weil man davon ausgeht, dass jeder alles daheim hat und nicht auf den Kofferinhalt angewiesen ist. Ansonsten ergäbe der Beiträge keinen Sinn, weil es den Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO unabhängig davon gibt, ob man outbound oder inbound fliegt.

Und dann die Herausforderung: Bislang gilt für die Verspätung die Zeit der Türöffnung und nicht die Zeit der Gepäckentgegennahme. Insofern könnte ayt23821 mit dieser Idee einen Präzedenzfall schaffen... aber noch gibt es keinen Ausgleichsanspruch für das Warten am Gepäckband. (Bitte korrigieren, falls das doch jemand schon geschafft haben sollte.) Dein "Endziel" ist übrigens der Ankunftsflughafen und nicht der Ort, an den Du Dich vom Flughafen hin aufmachst, auch wenn es Dein eigentliches Reiseziel ist und der Flughafen nur ein Zwischenziel.
[automerge]1792416165[/automerge]
Kommt drauf an.

Stell dir vor, du hast zwei Stunden nach deiner Ankunft in FRA einen Auftritt in der Oper, bevor es danach oder am nächsten Tag dann heim geht.

Da steht dir schon ein passendes Abendkleid zu... ;-)
Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)
 
Und dann die Herausforderung: Bislang gilt für die Verspätung die Zeit der Türöffnung und nicht die Zeit der Gepäckentgegennahme. Insofern könnte ayt23821 mit dieser Idee einen Präzedenzfall schaffen... aber noch gibt es keinen Ausgleichsanspruch für das Warten am Gepäckband. (Bitte korrigieren, falls das doch jemand schon geschafft haben sollte.) Dein "Endziel" ist übrigens der Ankunftsflughafen und nicht der Ort, an den Du Dich vom Flughafen hin aufmachst, auch wenn es Dein eigentliches Reiseziel ist und der Flughafen nur ein Zwischenziel.
Eigentlich eine spannende Frage. Könnte man durchaus so auslegen, oder?
 
Die Beiträge von BER Flyer und FCL dürften aneinander vorbeigeschrieben sein:

Kompensation nach 4 Stunden bedeutet bei FCL wohl, dass man einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO bekommen könnte.

Der Beitrag von BER Flyer zum Heimflug dürfte wohl eher auf Gepäckverspätungen und einen Anspruch nach Montrealer Übereinkommen zielen... da gibt es nämlich bei Gepäckverspätung typischerweise keine Entschädigung für Ersatzkäufe, weil man davon ausgeht, dass jeder alles daheim hat und nicht auf den Kofferinhalt angewiesen ist. Ansonsten ergäbe der Beiträge keinen Sinn, weil es den Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechte-VO unabhängig davon gibt, ob man outbound oder inbound fliegt.

Und dann die Herausforderung: Bislang gilt für die Verspätung die Zeit der Türöffnung und nicht die Zeit der Gepäckentgegennahme. Insofern könnte ayt23821 mit dieser Idee einen Präzedenzfall schaffen... aber noch gibt es keinen Ausgleichsanspruch für das Warten am Gepäckband. (Bitte korrigieren, falls das doch jemand schon geschafft haben sollte.) Dein "Endziel" ist übrigens der Ankunftsflughafen und nicht der Ort, an den Du Dich vom Flughafen hin aufmachst, auch wenn es Dein eigentliches Reiseziel ist und der Flughafen nur ein Zwischenziel.
[automerge]1792416165[/automerge]

Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)
So ist es. Die Enschädigungen für Flugverspätung und Gepäckverspätung/Verlust beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Entschädigungen nach EU261 gelten ausschließlich für Flugverspätungen ( und da gilt tatsachlich andocken am Gate/Türöffnung ), nicht die endgültige Gepäckausgabe. Bei verspätetem Gepäck beim RÜCKFLUG gibt es nichts, abgesehen von der kostenfreien Zustellung des Gepäcks zum Wohnort. Nur bei fehlendem Gepäck beim Hinflug gelten die üblichen Ersatzkaufregeln.
Und FCL: wenn du tatsächlich erst zwei Stunden vor Auftritt in der Fankfurter Oper am Flughafen eintriffst und dein Ersatzkleid nicht in der Ankleide in der Oper liegt hast du ganz andere Probleme. Bei meinem Auftritten früher zusammen mit Pavarotti galt 48 Stunden als Mindest "Warmlaufzeit".
 
Selbst dann ist das Zuhause kein Endziel im Sinne des Luftbeförderungsvertrags... es ist und bleibt der Flughafen. Insofern, nein, es kommt nicht darauf an ;-)

Und FCL: wenn du tatsächlich erst zwei Stunden vor Auftritt in der Fankfurter Oper am Flughafen eintriffst und dein Ersatzkleid nicht in der Ankleide in der Oper liegt hast du ganz andere Probleme. Bei meinem Auftritten früher zusammen mit Pavarotti galt 48 Stunden als Mindest "Warmlaufzeit".

Nicht ich, sondern jemand den ich gut kenne.

Und ja, die Airline hat's bezahlt.

Egal wie ihr da gackern mögt.

:-)
 
Nicht ich, sondern jemand den ich gut kenne.

Und ja, die Airline hat's bezahlt.

Egal wie ihr da gackern mögt.

:-)
Manchmal ist es auch Recht bekommen ohne Recht zu haben :-)

Aber... ist gut für denjenigen, der es erstattet bekommen hat. Und schlecht für alle anderen, die Tickets im Ergebnis teurer bezahlt haben/die weniger Dividende erhalten haben ;-)
 
[hinter Paywall]

Der BER möchte seine Larmzuschläge offenbar abschaffen. So dürften u.a. am BER stationierte Flug davon profitieren auch noch spät(er) ankommen zu können.
 
So ist es. Die Enschädigungen für Flugverspätung und Gepäckverspätung/Verlust beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Entschädigungen nach EU261 gelten ausschließlich für Flugverspätungen ( und da gilt tatsachlich andocken am Gate/Türöffnung ), nicht die endgültige Gepäckausgabe. Bei verspätetem Gepäck beim RÜCKFLUG gibt es nichts, abgesehen von der kostenfreien Zustellung des Gepäcks zum Wohnort. Nur bei fehlendem Gepäck beim Hinflug gelten die üblichen Ersatzkaufregeln.
Und FCL: wenn du tatsächlich erst zwei Stunden vor Auftritt in der Fankfurter Oper am Flughafen eintriffst und dein Ersatzkleid nicht in der Ankleide in der Oper liegt hast du ganz andere Probleme. Bei meinem Auftritten früher zusammen mit Pavarotti galt 48 Stunden als Mindest "Warmlaufzeit".

das ist pauschal gesagt kompletter Humbug!

Auch auf deinem sogenannten "Rückflug" zum Heimatort gibt es natürlich was in gewissen Konstellationen..

Wohnort Berlin, Ankunft am BER als "Rückflug" -> du reist aber direkt weiter mit dem Zug nach XY (belieber Ort in Brandenburg) und besuchst dort deine Großeltern, Freunde odersonstwas für 1 Woche.

Natürlich darfst du dich dann mit Kleidung etc eindecken und die Fluggesellschaft hat das zu erstatten!

Die Denkweise, dass man beim "Rückflug" zwangsläufig nach HAUSE fahren MUSS, ist falsch
 
Zurück
Oben