ANZEIGE
Also ganz pauschal gesagt berechnet sich das operative Ergebnis:
Erträge - Aufwendungen = operatives Ergebnis
Erträge - Aufwendungen = operatives Ergebnis
Also ganz pauschal gesagt berechnet sich das operative Ergebnis:
Erträge - Aufwendungen = operatives Ergebnis
Und Jahresüberschuss + AFA +/- langfristige Rückstellungen = Cashflow
![]()
also eigentlich kein grund zur freude, da meine eine mit 1€*gewinn verkaufte wurst nicht den restlichen verlust aufwägen kann, oder???
Der ausführliche Bericht ist jetzt da:
http://investor-relations.lufthansa...zberichte/zwischenberichte/LH-ZB-2011-2-d.pdf
Das operative Ergebnis der einzelnen airlines im Konzern in Mio. € für das 1. Hj.:
- LH: -100
- LX: +104
- OS: -64
- BM: -120
- 4U: -46
Das dennoch in Summe ein operatives „+“ von 3 Mio. herauskommt, liegt an Fracht, Technik, IT und Catering
Wenn ich mich recht entsinne besteht doch hinsichtlich der Anwendung von IAS39 ein (einmaliges) Wahlrecht, ob ich die Fair-Value Anpassung über die G+V ziehe oder im EK verrechne. LH hat den Weg über die G+V gewählt und muss halt jetzt damit leben.
Für Küting geht es um weit mehr als um eine „akademische Ideologie-Diskussion“. Fair Value sei nicht – wie von ihren Befürwortern behauptet – die „überlegene Bewertungskonzeption“, sondern eine „konjunkturabhängige Bewertungsidee“, die große Risiken für die Bilanzierung berge. Für 95 Prozent aller Vermögenswerte, so die Schätzung des Saarbrücker Bilanzexperten, lasse sich de facto kein objektiver Marktwert ermitteln. Die Wertermittlung beruhe stattdessen in hohem Umfang auf „subjektiven Schätzungen des Managements“.
o.k. das ist also so, als hätte ich eine würstelbude und freue mich darüber, dass ich an einem Tag endlich mal eine currywurst verkauft und 3€ eingenommen habe. wenn ich den einkaufspreis meiner wurst und der pikanten sauce, die stromkosten für das braten der wurst abziehe dann wäre mein operativer gewinn ca. 1€, aber die ausgaben für standmiete, gas, lagerung der produkte, firmenwagen, etc. drücken mein "currywurst-buden-konzern"-gesamtergebnis auf -220€
also eigentlich kein grund zur freude, da meine eine mit 1€*gewinn verkaufte wurst nicht den restlichen verlust aufwägen kann, oder???
Das wird jetzt schon ziemlich OT, aber noch ein Hinweis: die Fair-Value-Bewertung an sich und die Inkonsistenz in Erlass und Anwendung sind das Problem. Als im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Entwürfe kursierten, die Fair-Value-Bewertung in die deutsche HGB-Rechnungslegung zu übernehmen, haben sich namhafte Professoren, darunter der als Bilanzpapst bekannte Küting wie auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger gegen diese drohende Entwicklung gestellt:
http://www.vsu-ag.de/vsu/app/data/files/presse/2008_Fair_value_Sonderdruck_Prof_Kueting.pdf
Reform des Bilanzrechts: Professoren machen Front gegen Fair Value - Mittelstand - Unternehmen - Handelsblatt
Von daher muessen wir wohl auf Franz und seine Kenntnisse vertrauen...
Und wenn andersherum durch solche Finanztransaktionen der Gewinn das operative Geschäft in den Schatten stellt, dann hast du es mit einer Zockerbude zu tun.
Rekordprofite: Porsche macht mehr Gewinn als Umsatz - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
Kann dann auch irgendwann mal nach hinten losgehen.
Zuffenhausener Kreditklemme: Porsche braucht frisches Kapital - manager-magazin.de - Unternehmen
Von daher muessen wir wohl auf Franz und seine Kenntnisse vertrauen...
Somit sind langfristige Gewinne der Motor der Wirtschaft.
Pack mal zu den 200 Seiten ruhig noch die AGs und die IGs (Application Guidance und Implementation Guidance) dazu..."If you understand IAS 39, you haven’t read it properly."
Sir Richard Tweedie, Chairman des IASB (International Accounting Standards Board) auf einem IASB-Kongress für Rechnungslegungsexperten in Zürich im Frühling 2007.
IAS 39 regelt die Bewertung von Finanzinstrumenten. Allein dieser eine Standard umfasst mehr als 200 Seiten und ist quasi verantwortlich für die Intransparenz der Risiken in den Bilanzen von Banken und Versicherungen.
Würde ich so pauschal nicht sagen: Ein simpler Zinsswap (off balance) ist sehr viel leichter bewertet als die Fremdwährungsposition (on balance) eines in mehreren Währungsräumen aktiven Konzerns, der am besten auch noch Beteiligungen vor Jahren in Fremdwährung gekauft hat. Alles on balance, aber alles pain in the ass. Da lob ich mir einen schönen Swap.Off balance sheet risk zu bewerten ist aber gar nicht so einfach...
Den meisten Beiträgen von Dir stimme ich ja zu, aber hier widerspreche ich (auch auf die Gefahr hin, dass das dann eine OT-Fachdiskussion wirdDank IAS 39 und mark-to-model und mark-to-matrix-Bewertungen werden aber selbst in der Bilanz ausgewiesene Finanzinstrumente vollkommen realitätsfern angesetzt.
Der Wiki-Eintrag ist so nicht so ganz richtig: Die ersten vier Kategorien (LaR, HtM, AfS, HfT) sind richtig, mehr gibt es nach dem Wortlaut des Standards nicht.Es geht bei LH also wohl vornehmlich um Absicherungen von Währungsschwankungen und des Ölpreises, die je nach Kategorie mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder dem Zeitwert - fair value - beizulegen sind. Da diese Derivate wohl nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, tangiert eine Änderung des Marktwertes ebenfalls die GuV.
Jein. Teilweise besteht ein Wahlrecht, wie ich Instrumente kategorisiere, d.h. welcher der vier (fünfWenn ich mich recht entsinne besteht doch hinsichtlich der Anwendung von IAS39 ein (einmaliges) Wahlrecht, ob ich die Fair-Value Anpassung über die G+V ziehe oder im EK verrechne. LH hat den Weg über die G+V gewählt und muss halt jetzt damit leben.
Um den ganzen die zugehörige Note zu geben: Die Professoren sind nicht nur namhaft, sie haben sogar mehrere Namen in Fachkreisen:Das wird jetzt schon ziemlich OT, aber noch ein Hinweis: die Fair-Value-Bewertung an sich und die Inkonsistenz in Erlass und Anwendung sind das Problem. Als im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Entwürfe kursierten, die Fair-Value-Bewertung in die deutsche HGB-Rechnungslegung zu übernehmen, haben sich namhafte Professoren, darunter der als Bilanzpapst bekannte Küting wie auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger gegen diese drohende Entwicklung gestellt:
wenn jetzt noch jemand einer finanziellen nullnummer erklären kann, was der unterschied zwischen operativem gewinn und Konzernergebnis ist, dann bin ich zufrieden![]()
Vereinfacht ausgedrückt: operatives Ergebnis ist all das, was aus der originären Geschäftstätigkeit heraus erwirtschaftet wurde (in diesem Fall also überwiegend Luftfahrt, aber natürlich auch sowas wie Catering und sonstige Dienstleistungsgesellschaften der Unternehmensgruppe). Unterhalb des operativen Ergebnisses können dann noch eine Vielzahl von Sondereffekten ausgewiesen werden, die das Ergebnis beeinflussen, aber nicht zum operativen Bereich gehören (z.B. Restrukturierungsaufwendungen für Austrian Airlines, Abwertungen von Finanzinstrumenten etc.).
o.k. das ist also so, als hätte ich eine würstelbude und freue mich darüber, dass ich an einem Tag endlich mal eine currywurst verkauft und 3€ eingenommen habe. wenn ich den einkaufspreis meiner wurst und der pikanten sauce, die stromkosten für das braten der wurst abziehe dann wäre mein operativer gewinn ca. 1€, aber die ausgaben für standmiete, gas, lagerung der produkte, firmenwagen, etc. drücken mein "currywurst-buden-konzern"-gesamtergebnis auf -220€
also eigentlich kein grund zur freude, da meine eine mit 1€*gewinn verkaufte wurst nicht den restlichen verlust aufwägen kann, oder???
Nein. Standmiete, Gas, Lagerung, Firmenwagen etc. sind ebenfalls schon vor dem Ausweis des operativen Ergebnisses in Abzug gebracht worden. Übertragen heißt das, dass LH mit dem Kerngeschäft durchaus ein leicht positives Ergebnis erwirtschaftet hat. Um jetzt besser zu beurteilen, was das Ergebnis unterhalb des operativen Ergebnisses verhagelt hat, müsste man den Anhang des Abschlusses genauer lesen.
Ich würde mir immer genau anschauen, welche Einzelperson(en) da unterzeichnet/unterzeichnen - allerdings würde auch bei mir die Grundskepsis überwiegen.Und auf die Wirtschaftsprüfer...was ich allerdings nicht tun würde...
Sein Sohn bekam übrigens unlängst hier eine Doktorandenstelle zugeschustert. Wir alle wissen: Name verpflichtet. Genau so benimmt er sich auch.Küting wird auch gern mal der kleine Schreihals vom Saarland genannt ...
Den meisten Beiträgen von Dir stimme ich ja zu, aber hier widerspreche ich (auch auf die Gefahr hin, dass das dann eine OT-Fachdiskussion wird): Eine vernünftig gemachte mtm-Bewertung ist sehr realitätsnah. Als im Herbst / Winter 2008 kaum Quotes gestellt wurden, selbst für sonst durchaus liquide Rententitel deutscher Gebietskörperschaften (wenn überhaupt, dann gab es meist Abwehrkurse), war die mtm-Bewertung das einzig sinnige. Und wenn man die Fair Value-Bilanzierung richtig anwendet und mit den Ergebnissen umgeht, kann sie zusammen mit den Notes des Abschlusses oftmals bessere Einblicke in ein Unternehmen liefern als die hergebrachte HGB-Bilanzierung.
Die Problem sind doch eher zwei andere: Zum einen ist bei vielen noch die HGB-Denke mit Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip im Kopf und denen ist nicht klar, dass ein zB aufgrund der Fair Value-Option gezeigter Gewinn noch nicht realisiert ist und auch nicht in jedem Fall realisierbar ist, weil sich die Verhältnisse, die zu dem Bewertungsgewinn führten, genau so schnell auch wieder umkehren können und dann zu einem entsprechenden Bewertungsverlust führen.
Und zum anderen gibt es genug Unternehmen, die nicht wirklich wissen, was sie da gerade tun unter der Fahne des IAS 39. Die großen Banken nehme ich da explizit aus, auch wenn jetzt wieder einige allgemein bekannte User beißreflexhaft das große Banken-Bashing auspacken werden.Aber sowohl viele große Mittelständler als auch Weltunternehmen aus Versicherung, Produktion und Handel sind da oftmals sehr, hm, interessant unterwegs (oft nicht einmal mit Vorsatz!), deren Aufsichtsräte verstehen viel zu wenig von dem, was sie beaufsichtigen wollen, und bei mittelständischen WPs wird es bei IAS 39 nach meinen Eindrücken meist auch sehr düster.
Um den ganzen die zugehörige Note zu geben: Die Professoren sind nicht nur namhaft, sie haben sogar mehrere Namen in Fachkreisen:Küting wird auch gern mal der kleine Schreihals vom Saarland genannt und wird gern zitiert, wenn mal eine Mindermeinung gebracht werden soll, und Bofinger das Feigenblatt des Sozialismus. Will sagen, namhaft heißt in diesem Fall nicht unumstritten oder einen unumstrittenen Ruf wie Donnerhall habend.
![]()
Ich meine mit mtm beide, da in beiden mit Annahmen gearbeitet wird, die sich sowohl gebrauchen als auch missbrauchen lassen. Und wenn ich sehe, welche Input-Parameter in Herbst/Winter 2008 und 2009 auch für mark-to-matrix gestellt wurden, da teilweise die Kurse zweier größerer Anbieter locker mal um über 10%-Punkte auseinander lagen, traue und misstraue ich beiden gleichermaßen – kenne ich die Parameter (oder die Personen, die die Parameter einschätzen) nicht, bin ich in sehr skeptischer Grundhaltung.Eine Diskussion darüber würde sicherlich zu sehr OT werden und wir sind ja immer noch im Vielfliegertreff. Es gibt für beide Betrachtungsweisen auch jeweils eine Menge Pros und Kontras.
Ich kann jetzt leider nicht erkennen, ob du mit mtm mark-to-model oder mark-to-matrix meinst. Vermutlich meinst du mark-to-model. Ich stimme dir zu, dass zu besagter Zeit kaum etwas anderes möglich war (mit Ausnahme der gnadenlosen Abwertung, welche ich befürwortet hätte, manch ein Banker und Politiker aber für den Untergang des Abendlandes hielt).
Ich denke, dass das keine Frage der Unternehmensgröße ist (und solche Dimensionen sind mir nicht fremd), sondern der Unternehmensorganisation. Wenn die, insbesondere im Rechnungswesen, nicht Schritt hält mit den rechtlichen Anforderungen und der Unternehmensentwicklung, liegt da ein großes Problem mit den von Dir beschriebenen Auswirkungen. Es gibt Unternehmen, die können ihre Assets und ihre Intention für Subgruppen dieser Assets sauber differenzieren, und es gibt Unternehmen, die es nicht können. Womit wir einen Punkt haben, zu dem wir uns einig sind: Das Problem liegt in der Durchführung der Bewertung, nicht in der Methode an sich.Zu besagter Zeit war ich selbst bei einem Unternehmen mit einer elfstelligen Bilanzsumme und fand so manche Bewertung mehr als abenteuerlich. Für die schier unglaubliche Menge an Assets hätte auch in angemessener Zeit keine sorgfältige Bewertung erstellt werden können. Es wurde massenhaft bei vollkommen verschiedenen Assets mit denselben Annahmen gearbeitet. Die Ergebnisauswirkung dessen war schnell im dreistelligen Millionenbereich.
Ja. Aber was ist denn der Unterschied in dieser Hinsicht zu HGB? Dort werden auch reihenweise Annahmen und in die Zukunft gerichtete Prognosen getroffen, sei es zur Bewertung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte, sei es bei der Vorratsbewertung, bei der Bewertung der Fertig- und Halbfertigfabrikate, der Beteiligungsbewertung, ... – überall dort, wo es auf Einschätzungen zur Werthaltigkeit ankommt, egal ob strenges oder gemildertes Niederstwertprinzip oder Fair Value-Bewertung, sind Modellierungen erforderlich.Im Vergleich zur Bilanzsumme sicherlich gering, doch wird m. E. die absolute Größe dieser Zahlen oftmals nicht mehr richtig realisiert.
Dass eine wie auch immer erstellte mark-to-model-Bewertung realitätsnah war, lässt sich immer erst retrospektiv bestätigen. Es ist und bleibt eine "Modellierung", eine in die Zukunft gerichtete Prognose mit allen denkbaren Unwägbarkeiten und dem Risiko, dass die getroffenen Annahmen sich nicht erfüllen.
Volle Zustimmung und eins meiner Lieblings-Aufreger-Themen. Manche Kapitalvertreter benehmen sich noch immer so, als wäre der Aufsichtsrat in erster Linie ein Wirtschafts-Kontakthof, und manche Arbeitnehmervertreter verhalten sich wie in einem erweiterten Betriebsrat. Von den Unternehmensinteressen, das sie beaufsichtigen sollen, sind derartige Vertreter beide gleichermaßen weit entfernt. (Es gibt auch Vertreter beider Seiten, die einen sehr guten Job machen – deswegen kommen die auch selten in die Öffentlichkeit.)Bzgl. der Aufsichtsräte bin ich voll und ganz bei dir. Diese haben nämlich scheinbar genau das o.g. nicht verstanden und haben in den Vorstandsverträgen oftmals Bonizusagen getroffen, die genau auf solchen noch nicht realisierten Gewinnen basierten. Im worst case konnte in Jahr 01 durch Bewertungen der (IAS-)Buchgewinn in die Höhe getrieben werden, welcher Bemessungsgrundlage für die Managerboni war und konnte in Jahr 02 ins Gegenteil drehen, ohne dass Boni zurückgezahlt werden mussten.
Ich hoffe, der Beirat hatte das Rückgrat, den Gesellschaftern die Entfernung des Vorstands aus seinem Amt zu empfehlen? Aber die Cojones haben leider nur wenige Räte.Ich erinnere mich aber auch an einen kritischen Beirat einer krisengeplagten Bank, der den Vorstand um Einsicht in die mtm-Bewertungen gebeten hatte, nachdem dieser vollmundig erzählt hatte, dass in seiner Bank für alle Assets umfangreiche und sorgfältige Bewertungen erstellt worden seien. Dieser Bitte um Einsicht des Beirats wurde jedoch nicht entsprochen.
Hm. Lass uns das doch mal durchspielen: Es hätte in den „guten“ Jahren weniger nicht realisierte Gewinne ausgewiesen gegeben, die dann stille Reserven gewesen wären. Und in den schlechten Jahren weniger Verlustausweise, da es gegen die stillen Reserven gegangen wäre. Da die Papiere in vielen Fällen unter HGB dem Anlagebestand zugeordnet sind und somit dem gemilderten Niederstwertprinzip unterlegen hätten, wären die Abschreibungen meist später und bis heute in geringerem Umfang erfolgt. Zugleich hätte sehr große Unruhe geherrscht ob der vorhandenen Intransparenz, oder sogar massives Misstrauen der Akteure untereinander, sowohl der Finanzbranche als auch der Realwirtschaft.Ich gestehe, dass ich in dieser Hinsicht ein Anhänger des HGB-Vorsichtsprinzips bin und ich bin auch der Ansicht, dass die Finanzkrise unter Anwendung des HGB früher zu erkennen gewesen und in ihrem Ausmaß nicht so umfangreich gewesen wäre.
Quelle, auf Seite 6Lagebericht zum Halbjahr der Lufthansa meinte:Das Ergebnis aus den übrigen Finanzposten ging deutlich um 417 Mio. EUR auf – 309 Mio. EUR zurück. Hiervon entfielen Aufwendungen von 131 Mio. EUR auf negative Wertänderungen von Sicherungsinstrumenten, die nach der Definition des IAS 39 als Handelsgeschäfte angesehen werden. Im Vorjahr waren aus der Bewertung dieser Finanzderivate Erträge von 170 Mio. EUR angefallen.
Darüber hinaus waren die Veränderungen der Zeitwerte von zur Sicherung eingesetzten Optionen (vorwiegend aus Treibstoffpreissicherungen) von insgesamt – 157 Mio. EUR (Vorjahr: – 64 Mio. EUR) gemäß IAS 39 ebenfalls erfolgswirksam im Finanzergebnis zu erfassen. Die Aufwendungen aus der Erfassung der Zeitwertänderungen von Optionen müssen jedoch im Zusammenhang mit den realisierten Sicherungsergebnissen und den erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassenden Veränderungen der inneren Werte von Sicherungsgeschäften gesehen werden. So wurde der Treibstoffaufwand durch das positive Sicherungsergebnis im ersten Halbjahr um 434 Mio. EUR deutlich entlastet. Auch nach Abzug dieser fällig gewordenen Derivate stiegen die inneren Werte der Treibstoffpreissicherungen um 265 Mio. EUR.
Wobei in Deutschland die Rechnungslegung schon immer etwas genauer war, als jenseits des Atlantiks. Allerdings haben wir uns mit der internationalen Rechnugnslegung vom relativ harten HGB verabschiedet. Ein klassisches Niederstwertpinzip mag zwar manchmal relativ hart sein, ist aber transparent. Das IAS liefert halt deutlich mehr Spielereien. Ganz selten, dass ich dem roten Bofinger mal zustimme.
Wie aber TAZO sagt, LH ist da unter den Blinden sicher ein Einäugiger und im Vergleich sehr gut aufgestellt.
Die gnadenlose Abwertung hätte ich übrigens nicht befürwortet, denn die hätte auch bedeutet, u.a. Bundesanleihen massiv abzuschreiben, nur um dann bei der Fälligkeit durch den pull-to-par-Effekt auf einmal wundersame Gewinne vom Himmel fallen zu sehen. Meines Erachtens gibt so was nicht das Bild des Wirtschaftens wieder. Ich denke, es sollte schon unterschieden werden nach den Ursachen einer Kursveränderung und nach der Unternehmensintention. Bei einer zB rein Liquispread-getriebenen Kursminderung und erklärter Durchhalteabsicht sowie der zu Recht angenommenen Durchhaltefähigkeit halte ich eine Abwertung für ebenso verfehlt wie eine Zuschreibung. Und solche Sachen wie ausstehende Lehman-Anleihen sind meines Wissens flächendeckend auf das Ergebnis der CDS-Auktion (8,625% IIRC) abgeschrieben worden, unter HGB wie unter IFRS.
Ich denke, dass das keine Frage der Unternehmensgröße ist (und solche Dimensionen sind mir nicht fremd), sondern der Unternehmensorganisation. Wenn die, insbesondere im Rechnungswesen, nicht Schritt hält mit den rechtlichen Anforderungen und der Unternehmensentwicklung, liegt da ein großes Problem mit den von Dir beschriebenen Auswirkungen. Es gibt Unternehmen, die können ihre Assets und ihre Intention für Subgruppen dieser Assets sauber differenzieren, und es gibt Unternehmen, die es nicht können. Womit wir einen Punkt haben, zu dem wir uns einig sind: Das Problem liegt in der Durchführung der Bewertung, nicht in der Methode an sich.
Ja. Aber was ist denn der Unterschied in dieser Hinsicht zu HGB? Dort werden auch reihenweise Annahmen und in die Zukunft gerichtete Prognosen getroffen, sei es zur Bewertung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte, sei es bei der Vorratsbewertung, bei der Bewertung der Fertig- und Halbfertigfabrikate, der Beteiligungsbewertung, ... – überall dort, wo es auf Einschätzungen zur Werthaltigkeit ankommt, egal ob strenges oder gemildertes Niederstwertprinzip oder Fair Value-Bewertung, sind Modellierungen erforderlich.
Unter IFRS sind die Vorschriften dazu verwissenschaftlichter und unter HGB oftmals hemdsärmeliger gehandhabt. Aber es sind doch immer zukunftsbezogene Einschätzungen.
Wenn es nach mir ginge, hätten wir eine sehr sehr viel strengere AR-Haftung, und zwar für alle Vertreter darin!
Ich hoffe, der Beirat hatte das Rückgrat, den Gesellschaftern die Entfernung des Vorstands aus seinem Amt zu empfehlen? Aber die Cojones haben leider nur wenige Räte.
Hm. Lass uns das doch mal durchspielen: Es hätte in den „guten“ Jahren weniger nicht realisierte Gewinne ausgewiesen gegeben, die dann stille Reserven gewesen wären. Und in den schlechten Jahren weniger Verlustausweise, da es gegen die stillen Reserven gegangen wäre. Da die Papiere in vielen Fällen unter HGB dem Anlagebestand zugeordnet sind und somit dem gemilderten Niederstwertprinzip unterlegen hätten, wären die Abschreibungen meist später und bis heute in geringerem Umfang erfolgt. Zugleich hätte sehr große Unruhe geherrscht ob der vorhandenen Intransparenz, oder sogar massives Misstrauen der Akteure untereinander, sowohl der Finanzbranche als auch der Realwirtschaft.
Ich wage die These, die Krise wäre unter reinem HGB auf keinen Fall früher zu erkennen gewesen. Ob sie in ihrem Umfang nicht so umfangreich gewesen wäre – nun gut, die sichtbare Volatilität wäre geringer gewesen, dafür das Misstrauen größer. Ob damit die Kreise weniger umfangreich gewesen wäre, muss jeder für sich einschätzen.