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Also gut, Nämlichkeitsnachweis bei der Ausreise ausstellen lassen. Soweit verstanden.
Muss ich denn dabei den Nachweis führen, dass das Gerät vorab ordnungsgemäß verzollt wurde? Ansonsten könnte ich mir ja quasi die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen für ein Gerät, das bei einer früheren Reise mal am Zoll vorbeigeschmuggelt wurde?
Muss ich denn dabei den Nachweis führen, dass das Gerät vorab ordnungsgemäß verzollt wurde? Ansonsten könnte ich mir ja quasi die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen für ein Gerät, das bei einer früheren Reise mal am Zoll vorbeigeschmuggelt wurde?