Ipad und Zoll

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Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
996
430
BER
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Also gut, Nämlichkeitsnachweis bei der Ausreise ausstellen lassen. Soweit verstanden.

Muss ich denn dabei den Nachweis führen, dass das Gerät vorab ordnungsgemäß verzollt wurde? Ansonsten könnte ich mir ja quasi die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen für ein Gerät, das bei einer früheren Reise mal am Zoll vorbeigeschmuggelt wurde? :confused:
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Also gut, Nämlichkeitsnachweis bei der Ausreise ausstellen lassen. Soweit verstanden.

Muss ich denn dabei den Nachweis führen, dass das Gerät vorab ordnungsgemäß verzollt wurde? Ansonsten könnte ich mir ja quasi die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen für ein Gerät, das bei einer früheren Reise mal am Zoll vorbeigeschmuggelt wurde? :confused:

Ich würde das noch lauter durch die Gegend schreien - bei der Ausreise Nämlichkeitsnachweis erstellen lassen und fertig! Damit wird bei der einreise bestätigt, dass es sich um genau dieses Gerät handelt.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Grundsätzlich hat der Zoll eine sehr kompetent besetzte und freundliche Hotline die einen sehr hilfsbereit durch den Jungel von Bescheinigungen, Paragraphen und Formularen führt. Im Zweifel hilft immer mal ein Anruf dort! Schon mehrfach gemacht und immer sehr gut beraten worden.
Bin die letzte Woche insgesamt 4x durch den Ausgang in MUC und es war nie auch nur jemand da gestanden. Heißt natürlich nix... Nur deckt sich da meine Beobachtung nicht mit den angeblich verstärkt durchgeführten Kontrollen. Aber egal..
 

madame

Neues Mitglied
in der bisherigen Diskussion ist es noch nicht so eindeutig erwähnt worden, aber ich will es trotzdem mal anmerken fuer alle, die es drauf anlegen wollen:
Der Zoll überprüft die Seriennummern und kann so auf das Land schliessen, wo das Gerät gekauft wurde. Insbesondere bei Apple Produkten wird das gemacht und bei Fotoausrüstung (wenn es der Modellname nicht ohnehin schon verrät).
Wenn der Fred Starter ein iPad erworben hat von wem auch immer und dieses iPad noch nicht offiziell nach Deutschland eingeführt wurde, dann kann der Zoll ihn auch nach 10 Jahren dafür noch zur Kasse bitten. Unabhängig davon wie gebraucht oder neu das Gerät aussieht.

Genau hier liegt der Hund begraben. Das Ipad wurde nie offiziell nach Deutschland eingeführt, weil der ehemalige Besitzer in Deutschland abgemeldet ist und "nur" zu Besuch hier war. Es mit diesem "Nämlichkeitsnachweis" zu versuchen, wird ohne Rechnung und mit einer thailändischen Seriennummer auch keinen Sinn machen.... oder?

Madame:)
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Tja, und was passiert, wenn Person A mit seinem non-EU iPhone/iPad/Laptop/etc. in die EU einreist, das entsprechende Teil nicht anmeldet und es dann innerhalb der EU an B weiterverkauft?

B weiß nicht, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde und denkt, er hätte ein korrekt verzolltes Gerät bzw. denkt überhaupt nicht darüber nach. Ist B dann auch in der Bredouille, wenn er mit der Quittung, die ihm A hier in der EU ausgestellt hat, vorweist, das Gerät aber offensichtlich ein non-EU Gerät ist, da über dem Freibetrag liegt....?
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
Erfahrung mit dem Schweizer Zoll:
Ich bin in Zürich durch den roten Durchgang gegangen um einen Zöllner zu fragen, wie ich das in Zukunft handhaben soll wenn ich etwas wertvolles ins Ausland mitnehme.
Er druckste etwas herum und meinte: "Wir merken das schon ob sie das verzollen müssen."
Ich hab dann nachgehackt weil das ja mal enorm nichtssagend ist. Ich hab gesagt: "Ich hab letztes Mal ein Video vom Koffer gemacht, mit dem Teletext drauf." Er grinste nur.

Fazit: Ich hab keine Ahnung und er konnte mir auch nichts sagen...
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
wie ist es denn zu verzollen, wenn ich aus USA nach FRA ein iPad mitnehme, aber eigentlich in CH wohne. Gibt's da ein Tax refund?

Lösung eben hier gefunden:

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/30013-spass-mit-dem-zoll-d-d.html

Danke!

Egal wo Du wohnst - Du führst erst mal die Ware in Deutschland ein - musst Zoll und MWST entrichten - oder vielleicht kriegst Du es hin eine Transitgebühr zu huinterlegen (in Höhe von Zoll und MwST) - die Du dann versuchen kannst wieder zurückzuholen wenn Du das Ipad in die Schweiz einführst.
 

lostslavic

Neues Mitglied
17.11.2011
5
0
Mal ne andere Frage (will keinen neuen thread öffnen da doch irgendwie zu diesem thema passend, und hab keinen bessern thread gefunden).
Wenn ich als nicht Europäer von USA nach Europa fliege und ein Geschenk verzollen will (notebook), muss ich dass machen sobald ich in der EU lande (FRA) oder reicht das bei direktem weiterflug wenn ichs bei meinem Endziel mache (LEJ) Hat jemand erfahrung wie lange sowas gewöhnlich dauert? Und letzte frage, wenn in der Rechnung nichts von Saletax steht (onlinehändler) heisst das ich hab absolut keinen cent steuernt an USA bezahlt und krieg auch nichts zurück, oder ist da noch was verstecktes?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
4.025
Paralleluniversum
Wenn ich als nicht Europäer von USA nach Europa fliege und ein Geschenk verzollen will (notebook), muss ich dass machen sobald ich in der EU lande (FRA) oder reicht das bei direktem weiterflug wenn ichs bei meinem Endziel mache (LEJ) Hat jemand erfahrung wie lange sowas gewöhnlich dauert? Und letzte frage, wenn in der Rechnung nichts von Saletax steht (onlinehändler) heisst das ich hab absolut keinen cent steuernt an USA bezahlt und krieg auch nichts zurück, oder ist da noch was verstecktes?

Du verzollst dort, wo Dudurch den Zoll mit Deinem Gepäck gehst.
Fliegst Du an einem Stück SFO-FRA-LEJ, dann gehst Du in LEJ durch den Zoll. Übernachtet Du in FRA, gehst Du dort durch den Zoll. Inder EU ist es andersherum wie in den USA.

Solltest Du in den USA keine Steuern bezahlt haben, dann hast Du auch keine bezahlt. Z.B. in Oregon. In Louisiana kann man einen tax refund machen.
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Mal ne andere Frage (will keinen neuen thread öffnen da doch irgendwie zu diesem thema passend, und hab keinen bessern thread gefunden).
Wenn ich als nicht Europäer von USA nach Europa fliege und ein Geschenk verzollen will (notebook), muss ich dass machen sobald ich in der EU lande (FRA) oder reicht das bei direktem weiterflug wenn ichs bei meinem Endziel mache (LEJ)

Dort, wo Du mit dem Ding zum ersten Mal durch den Zoll latscht.

Hat jemand erfahrung wie lange sowas gewöhnlich dauert?

Das letzte Mal bei mir (Warenwert >1.000 EUR) ca. 15min. Wenn Du unter 700 EUR liegst, geht es durch die pauschale Besteuerung deutlich schneller.

Und letzte frage, wenn in der Rechnung nichts von Saletax steht (onlinehändler) heisst das ich hab absolut keinen cent steuernt an USA bezahlt und krieg auch nichts zurück, oder ist da noch was verstecktes?

Wenn keine sales tax drauf steht, hast Du auch keine bezahlt. Tax refund gibt es nur in Lousiana.

EDIT: der Hippo war schneller, aber doppelt hält besser ;)
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Tja, und was passiert, wenn Person A mit seinem non-EU iPhone/iPad/Laptop/etc. in die EU einreist, das entsprechende Teil nicht anmeldet und es dann innerhalb der EU an B weiterverkauft?

B weiß nicht, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde und denkt, er hätte ein korrekt verzolltes Gerät bzw. denkt überhaupt nicht darüber nach. Ist B dann auch in der Bredouille, wenn er mit der Quittung, die ihm A hier in der EU ausgestellt hat, vorweist, das Gerät aber offensichtlich ein non-EU Gerät ist, da über dem Freibetrag liegt....?

Wenn B ne Quittung von A hat, ist alles ok, da A für die ordnungsgemäße Verzollung verantwortlich ist. Da der Zoll im Gegensatz zu Autos aber ohnehin nicht nachvollziehen kann, ob ein Notebook verzollt wurde (die registrieren ja keine Seriennummern oder so), muss sich B da keine Sorgen machen.
 
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Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
Was ist eigentlich wenn man in der EU und in den USA, Japan oder sonst wo lebt und mit einem Geraet einreist was man dort gekauft hat. Warum sollte ich dann etwas verzollen, wenn ich quasi wieder damit ausreise ?

Hoffe das ist verstaendlich formuliert ....
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
6
LEB/ERF
Man verzollt nur, was zum Verbleib in der EU bestimmt ist. Und wenn man es wieder mitnehmen will, hat man ja selten die Originalverpackung samt Rechnung dabei.
 

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Ist sicher eine Anfaengerfrage, aber haette ich trotzdem gern geklaert. Bisher habe ich in noch keine in Nordamerika gekaufte Elektronik nach Deutschland eingefuehrt - die kleinen ipods waren immer weit unter der Grenze.

Mal angenommen, ich moechte ein Ipad zu Weihnachten verschenken, oder jemandem mitbringen. Somit haette ich das ganze dann originalverpackt und mit Rechnung.
Der Unterschied Kanada/USA ist nicht so erheblich, als dass sich das lohnen wuerde. Angenommen, ich kaufe das Geraet in Kanada fuer 519 - 719$ + tax, je nach Modell. Waeren maximal rund 580 EUR (bzw. 520 EUR ohne tax, der Nettowert wird angesetzt, richtig?), die ich zu verzollen haette.
Muesste ich die deutsche Einfuhrsteuer dann auf den Differenzbetrag, also abzueglich der 420 EUR zahlen?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
@Ontario

Waren bis zu 420€ netto sind Abgabenfrei, allerdings wird dieser Wert nicht von der Gesamtsumme abgezogen, sondern gilt nur für Waren die insgesamt nicht mehr als 420€ gekostet haben.
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
996
430
BER
Dann stricken wir mal einen neuen Fall:

der Deutsche D kommt mit dem besagten IPad und einer US-amerikanischen Rechnungs- bzw. Lieferadresse seines Freundes F in Deutschland an. Nach Papierlage gehört D das Gerät nicht. Vielleicht handelt es sich um eine Leihgabe, die nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben soll.
Muss D das Gerät anmelden bzw. später die Ausfuhr wieder nachweisen?
 
A

ABgold

Guest
Oh man.... Kindergarten.... Geh doch einfach durch den grünen Ausgang und falls jemand fragt, sagst du einfach du bist farbenblind. Klappt immer.