Ipad und Zoll

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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
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Warum sollt er es nicht zum zeitweisen Verbleib mir Formular 0747, Sicherheitsleistung und Nachweis der späteren Ausfuhr anmelden müssen? Du glaubst ernsthaft, es gäbe Lücken in der Gesetzgebung die Du erkannt hättest?
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
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Dann stricken wir mal einen neuen Fall:

der Deutsche D kommt mit dem besagten IPad und einer US-amerikanischen Rechnungs- bzw. Lieferadresse seines Freundes F in Deutschland an. Nach Papierlage gehört D das Gerät nicht. Vielleicht handelt es sich um eine Leihgabe, die nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben soll.
Muss D das Gerät anmelden bzw. später die Ausfuhr wieder nachweisen?

Es ist völlig egal ob Dir etwas gehört oder nicht - DU bist derjenige der das Teil über die Grenze bringst !!!! und somit verantwortlich gegenüber dem Zoll. Dann heisst es zu zeigen ob das Gerät ex D ist oder nicht. Und wenn nicht x DE ob es in D bleibt oder nicht - dann Einfuhr oder Sicherheitsleistung.
Dem Zoll ist es Egal ob es Deins ist oder ob Du für jemand was mitbringst - es ist in Deiner Obhut.
 
D

Der Graue Herr

Guest
Am besten gar nicht erst so einen dämlichen Elektroniktand kaufen bzw die paar Mäuse, die man "sparen" würde eben drauflegen und diesen kurzlebigen Schrott gleich im Inland kaufen.
 
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D

Der Graue Herr

Guest
Man nennt das übrigens "Abitrage". Sogenannte Wertpapierhändler fliegen ins Ausland, wo man dann z.B. Aktien von Firmen, die dort keiner kennt (z.B. Mobilcom, oder Debitel, oder von "Internet-Startups") deswegen günstiger einkaufen kann ("Disagio"), die bringen sie dann mit nach Deutschland, wo sie mit einem satten Deckunsgbeitrag "unters Volk" gebracht werden. Sie kennen doch alle den gemütlichen bärtigen Aktienexperten, den man immer vor der Kurstafel im Fernsehen sieht. Wenn der nicht gerade in einem bunten "Trader"-Jackett, mit gegelten Haaren und so Hosenträgen Kauf-"Orders" in seine, na, bestimmt 2 oder 3 Mobiltelefone belfert, sitzt der in seinem Einfamilienhaus im "Speckgürtel" von Frankfurt und schaut mit zufriedenem Blick auf seinen neuen Mercedes mit vielen Extras. Dann "schmaucht" er noch eine Zigarre, weil der ist bestimmt "Genussmensch".

"HACH", das glatte Börsen"parkett", Mainhatten, Bankfurt, hier werden Millionen D-Mark mit einem Telefonanruf "gemacht".
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Ich häng mich mal kurz hier dran. Hat zwar nix mit dem Zoll zu tun, aber mit dem iPad. Hab mir vor kurzem ein iPad2 in den USA gekauft. Wenn ich den Akku aufladen will über das USB Kabel und meinen Swiss Travel Adapter, lädt die Batterie bis exakt 66%, danach ist Feierabend. (Dann komt Meldung lädt nicht). Mal ausprobiert mit einem anderen USB Steckdosenadapter (oder wie die Dinger heissen) damit wurde das iPad normal aufgeladen.

Mein Swiss Adapter ist auch nicht kaputt. Handy oder MP3 Player aufladen funktioniert einwandfrei.

Gibt es für dieses Phänomen eine plausible Erklärung?
 

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Am besten gar nicht erst so einen dämlichen Elektroniktand kaufen bzw die paar Mäuse, die man "sparen" würde eben drauflegen und diesen kurzlebigen Schrott gleich im Inland kaufen.

Das ist mir zu stressig am 23.
Lande morgens in Deutschland und muss dann noch weiter und komme nicht mehr unbedingt bei einem passenden Laden vorbei.

Somit habe ich (deutscher Pass, Wohnsitz in Kanada, Ipad wird an jemanden mit dt. Wohnsitz verschenkt) folgendes vor:
Das Geraet fuer 520 CAD + tax in Kanada kaufen. Das sollte unter der 430 EUR Grenze sein. Originalverpackt und mit Rechnung durch den Zoll. Hat jemand Erfahrung, wie ich den richtigen Stempel bekomme? Durch den roten Ausgang und Situation schildern?

Ich moechte nicht, dass der Beschenkte spaeter Stress auf irgendwelchen Reisen damit bekommt, daher moechte ich alles tun, um das Geraet korrekt anzumelden.
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Durch den roten Ausgang und Situation schildern?

Das ist sowieso in jedem Fall die einzige Möglichkeit, denn durch das gehen durch den grünen Ausgang gibt man automatisch eine Zollerklärung ab und wenn es dann zu einem Problem kommt, dann kann es teuer werden.

Zum Rest kann ich leider nichts sagen, aber der Zoll hat doch bestimmt eine Hotline ... Deren Aussage ist vielleicht besser als die eines Forenusers, oder? ;)

Oliver
 

Janus

Erfahrenes Mitglied
06.04.2010
518
0
Das ist mir zu stressig am 23.
Lande morgens in Deutschland und muss dann noch weiter und komme nicht mehr unbedingt bei einem passenden Laden vorbei.

Somit habe ich (deutscher Pass, Wohnsitz in Kanada, Ipad wird an jemanden mit dt. Wohnsitz verschenkt) folgendes vor:
Das Geraet fuer 520 CAD + tax in Kanada kaufen. Das sollte unter der 430 EUR Grenze sein. Originalverpackt und mit Rechnung durch den Zoll. Hat jemand Erfahrung, wie ich den richtigen Stempel bekomme? Durch den roten Ausgang und Situation schildern?

Ich moechte nicht, dass der Beschenkte spaeter Stress auf irgendwelchen Reisen damit bekommt, daher moechte ich alles tun, um das Geraet korrekt anzumelden.

Alles unnötig. Rechnung aufheben reicht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das ist mir zu stressig am 23.
Lande morgens in Deutschland und muss dann noch weiter und komme nicht mehr unbedingt bei einem passenden Laden vorbei.

Somit habe ich (deutscher Pass, Wohnsitz in Kanada, Ipad wird an jemanden mit dt. Wohnsitz verschenkt) folgendes vor:
Das Geraet fuer 520 CAD + tax in Kanada kaufen. Das sollte unter der 430 EUR Grenze sein. Originalverpackt und mit Rechnung durch den Zoll. Hat jemand Erfahrung, wie ich den richtigen Stempel bekomme? Durch den roten Ausgang und Situation schildern?

Ich moechte nicht, dass der Beschenkte spaeter Stress auf irgendwelchen Reisen damit bekommt, daher moechte ich alles tun, um das Geraet korrekt anzumelden.

Wenn es unter der 430€ Grenze bleibt musst du nichts anmelden. Der zukünftige Besitzer sollte nur im Zweifelsfall die Rechnung vorweisen können.
 

nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Das ist mir zu stressig am 23.
Lande morgens in Deutschland und muss dann noch weiter und komme nicht mehr unbedingt bei einem passenden Laden vorbei.

Somit habe ich (deutscher Pass, Wohnsitz in Kanada, Ipad wird an jemanden mit dt. Wohnsitz verschenkt) folgendes vor:
Das Geraet fuer 520 CAD + tax in Kanada kaufen. Das sollte unter der 430 EUR Grenze sein. Originalverpackt und mit Rechnung durch den Zoll. Hat jemand Erfahrung, wie ich den richtigen Stempel bekomme? Durch den roten Ausgang und Situation schildern?

Ich moechte nicht, dass der Beschenkte spaeter Stress auf irgendwelchen Reisen damit bekommt, daher moechte ich alles tun, um das Geraet korrekt anzumelden.
Ich würde durch den roten Ausgang gehen, das Gerät zollamtlich abfertigen lassen. Dann ist für spätere Reisen des Beschenkten klar, dass das Gerät bereits legal in Deutschland war und kann bei späteren Reisen wieder eingeführt werden, ohne dass es (zusammen mit weiteren Waren) die Freigrenze überschreitet.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Da das Teil unter der "Schmerzgrenze" von € 430,- liegt, wird nix abgefertigt. Rechnung dabei haben reicht völlig aus. Im Zweifel kann der Beschenkte auch, wie bereits mehrfach im thread erwähnt wurde, sich bei der Ausreise vom Zoll bestätigen lassen, dass er das Teil dabei hatte - Rückwarenregelung -

Sollte es doch ein grösseres werden (über € 430,-) => roter Ausgang => EuSt. bezahlen => Beleg mitnehmen - fertig
 

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Letztendlich habe ich in Ffm einen Zollbeamten angesprochen. Ich sagte, ich haette das kleinste IPad dabei, was er mir auch ohne Ueberpruefung glaubte. O-Ton, "Ja, wir kennen ja auch die Preise und wir wissen, dass das kleinste Geraet unter den 430 EUR liegt". Weiter war nichts zu machen, jedoch habe ich dem Beschenkten die Rechnung gegeben, damit er bei zukuenftigen Reisen keine Probleme bekommt.

Vielen Dank allen fuer die hilfreichen Hinweise.
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Es wird aber schon der US-Preis+Tax zur Bewertung herangezogen und nicht der Deutsche VK Preis, oder?
Bei Bestbuy gibts das IPad2 mit 16GB Wifi derzeit für 499$. K.A. wie viel Tax da drauf kommt, aber nehmen wir mal an das sind 12%, dann sind wir bei $558,88. Laut heutigem Wechselkurs entspricht das 424,76€. Könnt knapp werden, wenn der Dollar sich dann noch weiter in entsprechende Richtung bewegt, oder?
 

SkyWard

Aktives Mitglied
10.01.2012
102
0
Ein Ipad2 einzuführen kurz vor dem Release des Ipad3 wäre wohl ein Schritt nach hinten.
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Ich würde das noch lauter durch die Gegend schreien - bei der Ausreise Nämlichkeitsnachweis erstellen lassen und fertig! Damit wird bei der einreise bestätigt, dass es sich um genau dieses Gerät handelt.

Ich schätze mal, dass viele Aktionen nicht offen sichtbar sind und das die sozusagen ihre "Stammflüge" haben, wo die genau wissen, dass viel Kram eingeführt wird.

S.
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Laut heutigem Wechselkurs

Der aktuelle Wechselkurs ist doch für den Zoll nicht interessant. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die den monatlich festlegen ?!? Vielleicht mal beim Zoll anrufen und danach fragen ... Ich hatte bei der Einreise die Quittung aus den USA dabei und die wurde zur Berechnung herangezogen, also in meinem Fall nichts mit deutschem Preis ...

Oliver
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
richtig der Zoll hat einen "eigenen" Wechselkurs. I.d.R. wird der einmal im Monat festgelegt. Zoll online - Datenbankanwendung
Bei der "Einfuhr" wird der US$ Betrag zu Grunde gelegt, wenn eine Rechnung vorgelegt werden kann. Kann man das nicht, wird geschätzt.
und da orientiert sich der Zoll nach dem Wert in Deutschland. Übrigens kann der Zoll auch beim vorliegen einer Rechnung, den Wert schätzen, sollte er Zweifel an der Echtheit der Rechnung haben.
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Ich kann zwecks iPad nur die Schweiz empfehlen... 499chf für das 16GB wifi und man bekommt aber die
Tax zurück und muss sie nicht noch zahlen wie in USA. Da kommt man ziemlich genau auf denselben Preis. Außerdem haben die Geräte dann einen passenden Stecker und man braucht nicht zusätzlich Geld dafür ausgeben oder immer mit einem blöden Adapter rumlaufen.

Gruß mic13
 
D

Detlef59

Guest
Ich kann zwecks iPad nur die Schweiz empfehlen... 499chf für das 16GB wifi und man bekommt aber die
Tax zurück und muss sie nicht noch zahlen wie in USA. Da kommt man ziemlich genau auf denselben Preis. Außerdem haben die Geräte dann einen passenden Stecker und man braucht nicht zusätzlich Geld dafür ausgeben oder immer mit einem blöden Adapter rumlaufen.

Gruß mic13

Und die deutschen Steuern? ;) Wenn das OK sein sollte, klasse! Wir brauchen noch ein zweites iPad und sind im Frühjahr in St. Gallen.