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Das ist wieder ein Lehrstueck aus dem Lufthansa-Drama: nonstop you! Herrlich!
sorry, gegen was will er den Klagen ... ich bin nicht fähig zu buchen bzw. zu lesen, aber es ist ja nicht meine Schuld sondern die von LH
Selbst wenn du "formal-juristisch" recht hättest, ist deine Replik eine richtige Arschloch-Antwort! Sorry! Just my 2c...
Nicht nur "formal-juristisch", abgesehen vom Tonfall stimme ich ihm völlig zu (deinen finde ich aber noch unangemessener) - bevor ich dem erstbesten Mitarbeiter glaube, lese ich doch die Bedingungen bzw. frage ggf. jemand anderen um eine zweite Meinung wenn es um so viel Geld geht. Unbedarftheit ist die eine Sache (und gerade dann sollte man vorsichtig vorgehen), aber dann Threadüberschriften, die aus den Boulevardmedien kommen könnten ("Namensänderung bei der Lufthansa 1400€"), rauszuhauen ist definitv keine angemessene Art. Es wäre wünschenswert, wenn LH hier Kulanz zeigt aber den schwarzen Peter kann man ihr nur sehr begrenzt zuschieben.Selbst wenn du "formal-juristisch" recht hättest, ist deine Replik eine richtige Arschloch-Antwort! Sorry! Just my 2c...
Ich bin kein "Rechtler", aber ich habe mal über Verträge gelernt:
A I D A
A nfechtung wegen
I rrtum
D rohung
A rglistiger Täuschung
Grundsätzlich hatte der OP sich erst mal geirrt. Und wenn man es so interpretieren will, hat nicht auch LH damit gedroht, die Tochter nicht zu befördern und somit zu einem neuen Vertragsabschluss "gezwungen" - noch zumal die Zeit drängte?
Wenn aber wie der OP geschrieben hat, beim Nachnamen "Hannah" eingetragen wurde und das der Vorname ist, sieht das deutlich mehr nach Irrtum aus, wie wenn man sich beim Datum auf Irrtum berufen will. Wenn das kein Irrtum ist, was denn dann? Aber wie heisst's so schön: vor Gericht und auf hoher See....Wobei es schwierig in dem Fall sein wird, mit Irrtum durchzukommen, denn sonst könntest Du jedes nicht stornierbare Ticket mit der Begründung Irrtum (Ich habe mich geiirt und wollte garnicht am 24. Mai fliegen...) anfechten und den Vertrag für unwirksam erklären.
Naja, für diverse...'kreative' Lösungsansätze ist es ja jetzt leider zu spät.
wieso hat LH (online) überhaupt einfach ein Ticket ausgestellt? Ein 2-jähriges Kind ohne Begleitung oder die Begleitung ist offenkundig mit anderem Nachnamen unterwegs, das bedarf doch einer besonderen Überprüfung, oder? Ist die Onlinemaske dafür ausgelegt, wenn nicht dann hat LH einen Peter.
Ansonsten einfach eskalieren - erstmal ohne Anwalt und immer sachlich bleiben, irgendwann trifft man auf Hirn...
Sind in Deutschland mittlerweile nicht etwa 50% der Kinder ausserehelich geboren, sprich haben den Nachnamen nur von Vater oder Mutter? Resp. man kann sogar - Fortschritt sei Dank - auch bei der Heirat die Namen der Ehepartner beibehalten, auch dann stimmt der Nachname möglicherweise nicht überein.
Wenn LH JEDE Buchung von Kindern (Wo machen wir die Grenze? 12 Jahre? 16 Jahre?) bei welcher der Nachname nicht mit dem Mitreisenden Erwachsenen übereinstimmt, überprüfen muss (Wie den? Anrufen? "Ist das ihr Kind, Herr/Frau XY?") dann hast du gleich ein paar Vollzeitjobs geschaffen (Nehmen wir an, 5 Minuten pro Fall, und nur 1% der Buchungen betroffen (Ich schätze es sind deutlich mehr), wären immer noch +/- 500.000 Anrufe pro Jahr.. 2.500.000 Minuten, knapp 42.000 Stunden, 1.000 Wochen, also gut 20 Vollzeitstellen.. für was? Das überprüfen von Nachnamen? Bitte.. da stellt man die 20 Vollzeitstellen wirklich lieber in die Hotline rein, bei allem was Recht ist.
Dagegen, dass die entsp. AGB Klausel ihn unangemessen benachteiligt und daher einer gerichtlichen Ueberpruefung nicht standhalten duerfte. Durch Vorname und Geb Datum ist das Kind eindeutig zu identifizieren. Daher keine Uebertragung auf Dritte. Somit waere Umschreibung gegen angemessene Bearbeitungdgebuehr wohl der richtige Weg.
Der Fehler wurde aber eindeutig vom OP gemacht, deshalb "muss Busse auch sein".
rcs: Ich denke der OP hätte durchaus eine faire Bearbeitungsgebühr für die Namensänderung bezahlt, möglicherweise im niedrigen dreistelligen Eurobereich. Das eine solche "Bearbeitungsgebühr" NATÜRLICH nicht nur die Kosten der Airline deckt, sondern eine Einnahmequelle ist, müssen wir uns hier ja nicht vorschwindeln. Der Fehler wurde aber eindeutig vom OP gemacht, deshalb "muss Busse auch sein". Aber 1400€ "Busse" halte ich - und auch das Forum in der Mehrzahl, wie mir scheint - für völlig übertrieben. Natürlich kann eine Airline nicht immer kulant sein, aber der Fall hier - sofern uns vom OP nichts verschwiegen wurde - lässt die Airline, hier LH, doch in einem sehr schlechten Licht erscheinen. Eine gewisse Menschlichkeit fehlt einfach, und es muss Airlines doch auch klar sein, das nicht jeder Passagier ein "Flugprofi" ist, der genau weiss, wie er handeln muss. Das Airlines Profit machen müssen und wollen, klar. Aber das Airlines aus der Not anderer Leute, die einen Fehler gemacht haben und dafür durchaus auch gerade stehen wollen, in klar profitgieriger Manier den Passagier ausnehmen wie die sprichwörtliche Weihnachtsgans, dafür habe ich kein Verständnis. Ich hoffe das LH in dem Fall hier die 1400€, evtl. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wieder an den OP überweist.
Bei jeder anderen Reaktion seitens LH würde ich jegliches "Eskalieren" des Falls seitens des OP an die Medien absolut begrüssen. Ich mag die "Medienschelte" eigentlich überhaupt nicht, aber manchmal ist es wirklich die letzte Möglichkeit, in Fällen wie diesem für Gerechtigkeit zu Sorgen.
...dass dies einer rechtlichen Überprüfung so nicht standhalten sollte.
Um hier mal etwas Emotionalitaet durch juristischen Sachverstand zu ersetzen: Ich sehe hier einen klaren Fall für den OP auf Basis des Falsa-demonstratio-Prinzips (ausdruecklich kein Irrtum).
Daher schluege ich folgendes weiteres Vorgehen vor:
(0.: Ueberpruefung, wer den Fehler gemacht hat. Das ist juristisch zwar unerheblich, erleichtert aber die Einschaetzung der Dicke der eigenen Hose.)
1.: Erneutes Schreiben an eine Stelle, an der ein denkender Mensch das Teil liest. Z.B. Vorstand oder Konzernjustitiariat. Wichtig: Orthographie beachten, sonst landet man ganz schnell in der Schublade "inkompetenter Querulant".
2. (optional): Im Nichterfolgsfall ein letztes, scharf und juristisch formuliertes Schreiben an das Konzernjustitiariat "zur Vermeidung einer gerichtlichen Klaerung".
3.: Klage/Mahnbescheid.
TINLA.