Muss man einen Ausweis "besitzen"? [aus: Müller akzeptiert M&M CC nicht]

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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
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Heiße Diskussion! ;)

Ich werfe noch in die Runde, daß man keinen PA besitzen muß, solange man einen gültigen Reisepaß hat... :D

Man muß nur ein Ausweis-Papier haben...

Mein PA war mal fast 5 Jahre abgelaufen.
Und der RP lag natürlich immer zu Hause, außer auf Reisen.

Ich wurde übrigens in bald 40 Jahren ( außer bei Grenzkontrollen ) noch nie kontrolliert.
 

DOMan

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
269
1
Heiße Diskussion! ;)

Ich werfe noch in die Runde, daß man keinen PA besitzen muß, solange man einen gültigen Reisepaß hat... :D

Man muß nur ein Ausweis-Papier haben...

Mein PA war mal fast 5 Jahre abgelaufen.
Und der RP lag natürlich immer zu Hause, außer auf Reisen.

Ich wurde übrigens in bald 40 Jahren ( außer bei Grenzkontrollen ) noch nie kontrolliert.

Das haben wir schon im Müller-Thread geschrieben :p
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Das haben wir schon im Müller-Thread geschrieben :p

Herrje, ich verbringe sowieso schon viel zu viel Zeit hier, aber JEDEN Thread lese ich nun nicht...:D

Ich kaufe weder bei Müller noch nutze ich für Alltagseinkäufe meine Kreditkarte...

( jaja, ich weiß, so wird das nie was mit dem Maximieren und dem RTW-Ticket!!! :rolleyes::p )
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.065
159
FRA
Zum Thema Perso. nochmal. Hierzu empfehle ich folgende Lektüre:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Danach muss es ein Perso. sein: "Ausweis im Sinne des Gesetzes ist ein Personalausweis......"
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Jetzt habt ihr mich vollständig verwirrt
Ich setze nochmal einen drauf: Es gibt Eigenbesitz, Fremdbesitz, das Ganze dann auch noch in den Varianten unmittelbar und mittelbar und weil das an Differenzierungen nicht reicht existiert auch noch die Rechtsfigur des Besitzmittlers.

Das verstehen nur noch Juristen.
Irgendwie müssen wir unser Geld ja verdienen. :D

ich muss Besitzer eines Ausweises sein, muss diesen aber nicht mitführen, muss mich aber auf verlangen ausweisen
Der letzte Halbsatz ist unrichtig:

Wir sind zwar noch nicht so weit wie die Jungs und Mädels vom überm Teich, die sich mit bloßer Kenntnis einer Sozialversicherungsnummer ausweisen, also ganz ohne Dokument, bei uns tut es zur Not aber auch der Führerschein. Und wenn man den auch nicht dabei hat, verfügen die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden über eigenes Instrumentarium zur Identitätsfeststellung.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Zum Thema Perso. nochmal. Hierzu empfehle ich folgende Lektüre:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Danach muss es ein Perso. sein: "Ausweis im Sinne des Gesetzes ist ein Personalausweis......"

Kopie Wikipedia ( ja ich weiß, Wiki ist nur so gut wie die Nutzer ):

Deutschland
Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen...
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Wikipedia:
Personalausweisgesetz

Das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis regelt in Deutschland die Ausweispflicht und den Inhalt von Personalausweisen (§ 1), ihre Gültigkeitsdauer (§ 6), die Führung von Personalausweisregistern (§§ 23 bis 26) sowie die Nutzung der Ausweisdaten.
Die in § 1 statuierte – grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr geltende – Ausweispflicht ist die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Sie ist von einer Pflicht zum Mitführen des Personalausweises zu unterscheiden, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht.


Wie gesagt, es ist nur aus Wikipedia, das ist mir bewußt, aber das ist das, was man auf die Schnelle findet...
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.065
159
FRA
Genau in dem Para 1 heisst es, daas Ausweis im asinne des Gesetzes der Perso. ist
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
@EdSize
So weit ich mich erinnere durften zu seligen Mauerzeiten die Alliierten in Berlin jeden erschiessen, der seinen Ausweis nicht bei sich trug. :)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Die Polizei erzälht Beschuldigten landauf- landab aber auch es sei viel besser, wenn sie jetzt gestehen, dann bekämen sie noch ne milde Strafe, anstatt den Anwalt anzurufen :rolleyes:

Wer der Polizei glaubt steht im Regelfall im Regen.

Naja wie weiter oben beschrieben, ich saß ein paar Stunden auf der Wache rum, und ein Kumpel von mir hat die Nacht in der Gefangenen Sammelstelle verbracht. Ich glaube den Typen selten, aber was machst du wenn die dich in ihr Auto bitten - mitten in der Nacht? Damals gab es noch keine Handys.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.814
2.373
CGN
aber was machst du wenn die dich in ihr Auto bitten - mitten in der Nacht? Damals gab es noch keine Handys.

Nuja gegen unmittelbaren Zwang kann natürlich niemand was machen (außer Chuck Norris natürlich ;) ). Ich würde jedenfalls die Aussage verweigern, auch wenn man mir erzählt ich sei ja nur "Zeuge" (jaja :rolleyes:) und wenn man mich dort festhält einen Anwalt anrufen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nuja gegen unmittelbaren Zwang kann natürlich niemand was machen (außer Chuck Norris natürlich ;) ). Ich würde jedenfalls die Aussage verweigern, auch wenn man mir erzählt ich sei ja nur "Zeuge" (jaja :rolleyes:) und wenn man mich dort festhält einen Anwalt anrufen.

Wenn mich die Polizei irgendetwas fragt, sage ich nie mehr als meinen Namen und rede ansonsten über das Wetter.
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.527
2.155
PIX, BER, ZRH
Zum Thema Perso. nochmal. Hierzu empfehle ich folgende Lektüre:
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Danach muss es ein Perso. sein: "Ausweis im Sinne des Gesetzes ist ein Personalausweis......"

Gibt es vielleicht auch nen Link, oder hast Du die Gesetztestexte bei Dir rumliegen. Und nochmal: Pass allein tut es auch.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
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FRA/SXF/MUC
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Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
378
102
Danke für den Link, West-Crushing,






und dort steht eindeutig:
Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Somit stimmt es wohl, daß ein RP reicht.

VG

Der Text ist natürlich veraltet. HONs dürfen sich exclusiv auch mit Ihrer schwarzen Karte ausweisen und benötigen weder PA noch RP ;-)
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.210
1.033
Du bist verpflichtet einen Ausweis bei dir zu tragen, zumindest in D. Du bist allerdings nur verpflichtet dich gegenüber der Polizei auszuweisen. Wenn ein Händler Ausweis und Karte von dir beim Bezahlvorgang verlangt ist das OK. Wenn du dich nicht ausweist ist es ebenso OK wenn er die Zahlung mit der Karte nicht akzeptiert. Die PIN ist nur ein recht schwaches Sicherheitsmerkmal.

Das ist so rechtlich i.O. wenn es dir nicht passt kannst du ja gerne gehen. Den genau wie der Händler hast du an der Kasse das Recht dich gegen den Kauf/Verkauf zu entscheiden.
Falsch als Deutscher musst Du in D einen Perso oder Pass besitzen, baer nicht bei Dir führen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Falsch als Deutscher musst Du in D einen Perso oder Pass besitzen, baer nicht bei Dir führen.

Das hatten wir doch schon. Da du dich aber auf verlangen - der Polizei gegenüber - ausweisen mußt und ansonsten Gefahr läufst eine Nacht auf einer Polizeiwache zu verbringen ist das schon ein wenig idiotisch.

Unabhängig davon kann ein Händler aber einen Ausweis bei Kartenzahlung verlangen, und eben diese verweigern wenn der KK Inhaber sich nicht ausweisen kann - das war der Punkt um den es mir eigentlich ging.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.814
2.373
CGN
Das hatten wir doch schon. Da du dich aber auf verlangen - der Polizei gegenüber - ausweisen mußt und ansonsten Gefahr läufst eine Nacht auf einer Polizeiwache zu verbringen ist das schon ein wenig idiotisch.

Wegen ner Identitätsfeststellung jemanden ne Nacht festzusetzen klingt mir doch sehr unverhältnissmäßig.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wegen ner Identitätsfeststellung jemanden ne Nacht festzusetzen klingt mir doch sehr unverhältnissmäßig.

Ist einem Kumpel von mir passiert, und ich saß deswegen auch schon ein paar Stunden auf einer Wache rum (wobei ich sagen muss, mir ist das in den 80ziger Jahren passiert).
 
S

Sun

Guest
Unabhängig davon kann ein Händler aber einen Ausweis bei Kartenzahlung verlangen, und eben diese verweigern wenn der KK Inhaber sich nicht ausweisen kann - das war der Punkt um den es mir eigentlich ging.

Ein Händler kann auch verlangen das ich meine Telefonnummer auf den Beleg schreibe oder ihm ein Bild male - im Gegenzug darf ich einkaufen wo ich möchte. Interessant wird es erst in Fällen wo die Leistung schon erbracht wurde, z.B. beim Tanken.

@peter42 Guten morgen!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ein Händler kann auch verlangen das ich meine Telefonnummer auf den Beleg schreibe oder ihm ein Bild male - im Gegenzug darf ich einkaufen wo ich möchte. Interessant wird es erst in Fällen wo die Leistung schon erbracht wurde, z.B. beim Tanken.

@peter42 Guten morgen!


Na da musst du das Benzin wieder absaugen.
 
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