AF: AF oder in 14 Stunden von ZRH - BOD

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jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Ich habe ein wenig Mitleid mit dem Reiseleiter, weil er den Frust der Reisenden ertragen muss. Wer aber AF fliegt, weiss, dass die chronisch unzuverlässig sind. AF steht schon seit Jahren bei mir auf meiner persönlichen schwarzen Liste und seit dem ist fliegen auch wieder erträglicher geworden.

Mein Highlight war, dass die Dame am AF Ticketschalter in ZRH darauf bestand, dass mein Ticket für den morgigen Tag sei und nicht für jetzt. Sie wollte den Fehler nicht zugeben und erst die Zürcher Flughafenpolizei bei der ich eine Anzeige wegen Betrug aufgeben wollte und die sich direkt gegen die Dame richtete (Klagen geben AF sind wohl Teil der täglichen Arbeit) korrigierte sie sich.
 

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
Tja, dumm gelaufen. Aber wenn ein Reiseleiter (!) feststellt, dass der Flug gestrichen wurde, erst nachdem keine Person mehr am Gate steht und er trotzdem versucht zu boarden, dann hat diese Person das Praedikat Reiseleiter imho nicht verdient. Und das war nicht der einzige faux pas. Naja...

Was mich mehr interessieren wuerde: Wie sieht es mit Kompensation aus?
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.044
8.090
Dahoam
Tja, dumm gelaufen. Aber wenn ein Reiseleiter (!) feststellt, dass der Flug gestrichen wurde, erst nachdem keine Person mehr am Gate steht und er trotzdem versucht zu boarden, dann hat diese Person das Praedikat Reiseleiter imho nicht verdient. Und das war nicht der einzige faux pas. Naja...

Was mich mehr interessieren wuerde: Wie sieht es mit Kompensation aus?

Und man sollte sich für solche Fälle auch gleich selber über alternative Flüge ans Ziel informieren. Wenn man das blind annimmt was die Airline einem gibt ist man selber schuld. Einen Transfer von CDG nach ORY hätte ich nicht akzeptiert.

Und diejenigen die die ganze Zeit schimpfen wie schlimm es als SEN oder HON bei LH ist und jetzt auf was anderes umsteigen werden eh bald wieder kommen wenn sie merken dass die Alternativen keinen Deut besser sind.
 
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Tja, dumm gelaufen. Aber wenn ein Reiseleiter (!) feststellt, dass der Flug gestrichen wurde, erst nachdem keine Person mehr am Gate steht und er trotzdem versucht zu boarden, dann hat diese Person das Praedikat Reiseleiter imho nicht verdient. Und das war nicht der einzige faux pas. Naja...

Was mich mehr interessieren wuerde: Wie sieht es mit Kompensation aus?

René Gabriel leitete die gruppe in Bordeaux. Er war aber auf dem gleichen Flieger wie seine Gruppe, die durch die Academie de vins gebucht war. RG ist kein Reiseleiter
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Und diejenigen die die ganze Zeit schimpfen wie schlimm es als SEN oder HON bei LH ist und jetzt auf was anderes umsteigen werden eh bald wieder kommen wenn sie merken dass die Alternativen keinen Deut besser sind.
Dann bin ich wohl hier ein Einzelfall...
Seit fast zwei Jahren meide ich LH, wann immer es geht. Bisher habe ich es nicht bereut und bei Problemen wurde ich z.B. bei KLM so behandelt, wie es bei LH in den 90ern war.
Beispiel: Durch mein Verschulden verpasster Flug mit nicht umbuchbarem Billigst-Y-Ticket. Ich konnte mir aussuchen, auf welchen der naechsten Verbindung man mich umbucht. Kostenfrei. (Zitat:"Wenn wir Sie nicht umbuchen, verlieren Sie auch noch ihren Rueckflug - das wollen wir doch nicht...".
 
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Als nicht "Reklamationsprofi" brauche ich Eure Hilfe. Welches Gesetz kommt zur Anwendung und wie hoch muss AF entschädigen. Ein technischer Defekt wird ja im Schreiben bestätigt


Sehr geehrter Herr Gabriel

Anbei übermittle ich Ihnen die Antwort von Seiten der Air France.

Die Kunden erhalten einen Reisegutschein von € 60.-- pro Person. Die damit verbundenen Auflagen können Sie unten ersehen. Gleichzeitig bietet Air France Hand zu einer Wiedergutmachung im Bereich der "Folgekosten/Verpflegung". Ich weiss jetzt nicht, ob Sie diesbezüglich über Quittungen für Essen verfügen, die wir allenfalls geltend machen könnten. Eventuell wäre das Hotel bereit, uns diesbezüglich entgegen zu kommen und uns eine Quittung auszustellen. Dies umso mehr ich den Betrag von € 60.-- pro Person als lächerlich empfinde.

Gerne erwarte ich Ihren Bescheid diesbezüglich und grüsse Sie freundlich

Kathy
Leiterin Gruppenreisen
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Von: Air France [mailto:Customer-care@airfrance.fr]
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 10:54

Betreff: Air France: Antwort auf Ihre Anfrage

Unser Zeichen: 5788304001


Sehr geehrte Frau Malka,

Wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung vom 22. Mai 2012 und bedauern zu erfahren, dass unsere gemeinsamen Kunden auf Ihrer Reise von Zürich nach Bordeaux mit Schwierigkeiten konfrontiert waren.

Aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts konnte unser Flug AF1115 von Zürich nach Paris leider nicht planmäßig durchgeführt werden.

Air France legt sowohl bei der Wartung ihrer Flugzeuge als auch bei den regelmäßig durchgeführten technischen Routineüberprüfungen strengste Maßstäbe an. Gewisse Defekte lassen sich jedoch nicht im Voraus erkennen, und oft ist es schwierig, die für die Untersuchung eines Defektes und die für die Reparatur benötigte Zeit im Voraus einzuschätzen. Leider war zum gegebenen Zeitpunkt auch keine Ersatzmaschine in Zürich verfügbar, die wir für die Strecke hätten verwenden können.

Wir sind uns durchaus der Unannehmlichkeiten bewusst, die Fluggästen aufgrund von Verspätungen bei Abflug oder Ankunft entstehen können. Wir setzen uns daher nach allen Kräften dafür ein, die Auswirkungen solcher Verspätungen für unsere Kunden auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

Wir unternehmen unser Bestes, um unseren Kunden immer einen hohen Servicestandard anbieten zu können. Aber trotz unserer Bemühungen gibt es Situationen in denen wir dies nicht erfüllen können.

Unser Boden- und Bordpersonal haben die Anweisung, die Reisenden im Falle von Flugunregelmäßigkeiten in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Lage zu informieren. Es tut uns aufrichtig leid, dass dies in diesem Falle nicht möglich war. Aufgrund der Komplexität des Luftverkehrs ist es manchmal sehr schwierig, innerhalb kurzer Zeit zuverlässige Informationen zu beschaffen.

Da wir wissen, dass falsche oder fehlende Informationen mit großen Unannehmlichkeiten für unsere Kunden verbunden sind, bemühen wir uns, die Qualität der an unsere Fluggäste weitergeleiteten Informationen weiter zu optimieren.

Unsere Mitarbeiter am Flughafen haben sich bemüht, die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu minimieren. Sie haben den Kunden je einen Platz auf die nächsten verfügbaren Flüge AF1615 von Zürich nach Paris Charles de Gaulle und AF6274 von Paris Orly nach Bordeaux besorgt.

Dennoch können wir ihren Ärger verstehen und entschuldigen uns für dieses Vorkommnis.

Sollten unseren gemeinsamen Kunden aufgrund der Flugunregelmäßigkeit direkte Folgekosten wie etwa für Verpflegung entstanden sein, bitten wir Sie uns die Originalbelege zusammen mit unserer Referenznummer, dem Namen der Bank sowie der IBAN und BIC/Swift zu schicken.

Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten die Kunden anbei je einen Reisegutschein in Höhe von 60 EUR.



Die Gutscheine gelten 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum (25. Mai 2012) und können auf sämtliche Tarife angewandt werden. Sie gelten für sämtliche Flüge, die von folgenden Fluggesellschaften angeboten werden: Air France, KLM, Delta Air Lines, Kenia Airways oder Cityjet. Sie können Ihren Reisegutschein als Teil- oder Gesamtzahlung einlösen.

Damit Sie Ihren Gutschein nutzen können, beachten Sie bitte folgendes:
- der Gutschein ist 12 Monate lang gültig
- der Betrag kann nicht ausgezahlt werden
- die Buchungen laufen auf den Namen des Gutscheininhabers

Zur Buchung rufen Sie Ihre lokale Air France Reservierungszentrale an oder kontaktieren Sie einen unserer Flughafenschalter. Eine Servicegebühr wird bei Buchung mit diesem Reisegutschein nicht erhoben. Der Gutschein kann über unsere Webseite leider zurzeit nicht eingelöst werden.

Verbleiben möchten wir an dieser Stelle mit dem Wunsch, dass unsere gemeinsame Kunden uns eine weitere Möglichkeit gewähren, sie von unseren Serviceleistungen zu überzeugen und freuen uns darauf, sie bald wieder als willkommene Gäste an Bord begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,

E. Marinescu (Frau)
Customer Care Europe
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinflyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
1.556
521
Unterwegs in der Welt
Da ja technische Probleme seitens AF zugegeben wurden, greift hier die EU-Richtline und es stehen das Passagieren entsprechende Leistungen zu (soweit ich das sehen kann 250EUR je Person).
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
@Lucien:

Bitte die persönlichen Daten entfernen, glaube nicht, dass die Personen das hier gerne lesen würden. ;)

Aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts konnte unser Flug AF1115 von Zürich nach Paris leider nicht planmäßig durchgeführt werden.

Na, da wird sich AF sicher auf außergewöhnliche Umstände berufen... :D
 
Zuletzt bearbeitet:

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.044
8.090
Dahoam
Da ja technische Probleme seitens AF zugegeben wurden, greift hier die EU-Richtline und es stehen das Passagieren entsprechende Leistungen zu (soweit ich das sehen kann 250EUR je Person).

Sie versuchen es halt wie jede andere Airline billiger davon zu kommen. Die meisten haben ja keine Ahnung von den EU-Regeln.
 

mangrove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2012
487
0
NZSP
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Da ja technische Probleme seitens AF zugegeben wurden, greift hier die EU-Richtline und es stehen das Passagieren entsprechende Leistungen zu (soweit ich das sehen kann 250EUR je Person).

Genau so ist es.
Technischer Defekt + >2Std. Verspaetung => 250 Euro in bar
Entsprechende richterlicher Urteile gibt es schon.

Der Betrag haengt natuerlich von der Distanz ab, bei laengeren Fluegen gibts mehr. Lass dich nicht mit Gutscheinen mit zu niedrigem Wert abspeisen, die zudem auch noch an Airlines gebunden sind (!). Und vermutlich auch nicht auf Steuern/Gebuehren andwendbar ist?