Als nicht "Reklamationsprofi" brauche ich Eure Hilfe. Welches Gesetz kommt zur Anwendung und wie hoch muss AF entschädigen. Ein technischer Defekt wird ja im Schreiben bestätigt
Sehr geehrter Herr Gabriel
Anbei übermittle ich Ihnen die Antwort von Seiten der Air France.
Die Kunden erhalten einen Reisegutschein von € 60.-- pro Person. Die damit verbundenen Auflagen können Sie unten ersehen. Gleichzeitig bietet Air France Hand zu einer Wiedergutmachung im Bereich der "Folgekosten/Verpflegung". Ich weiss jetzt nicht, ob Sie diesbezüglich über Quittungen für Essen verfügen, die wir allenfalls geltend machen könnten. Eventuell wäre das Hotel bereit, uns diesbezüglich entgegen zu kommen und uns eine Quittung auszustellen. Dies umso mehr ich den Betrag von € 60.-- pro Person als lächerlich empfinde.
Gerne erwarte ich Ihren Bescheid diesbezüglich und grüsse Sie freundlich
Kathy
Leiterin Gruppenreisen
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Von: Air France [mailto:Customer-care@airfrance.fr]
Gesendet: Freitag, 25. Mai 2012 10:54
Betreff: Air France: Antwort auf Ihre Anfrage
Unser Zeichen: 5788304001
Sehr geehrte Frau Malka,
Wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung vom 22. Mai 2012 und bedauern zu erfahren, dass unsere gemeinsamen Kunden auf Ihrer Reise von Zürich nach Bordeaux mit Schwierigkeiten konfrontiert waren.
Aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts konnte unser Flug AF1115 von Zürich nach Paris leider nicht planmäßig durchgeführt werden.
Air France legt sowohl bei der Wartung ihrer Flugzeuge als auch bei den regelmäßig durchgeführten technischen Routineüberprüfungen strengste Maßstäbe an. Gewisse Defekte lassen sich jedoch nicht im Voraus erkennen, und oft ist es schwierig, die für die Untersuchung eines Defektes und die für die Reparatur benötigte Zeit im Voraus einzuschätzen. Leider war zum gegebenen Zeitpunkt auch keine Ersatzmaschine in Zürich verfügbar, die wir für die Strecke hätten verwenden können.
Wir sind uns durchaus der Unannehmlichkeiten bewusst, die Fluggästen aufgrund von Verspätungen bei Abflug oder Ankunft entstehen können. Wir setzen uns daher nach allen Kräften dafür ein, die Auswirkungen solcher Verspätungen für unsere Kunden auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Wir unternehmen unser Bestes, um unseren Kunden immer einen hohen Servicestandard anbieten zu können. Aber trotz unserer Bemühungen gibt es Situationen in denen wir dies nicht erfüllen können.
Unser Boden- und Bordpersonal haben die Anweisung, die Reisenden im Falle von Flugunregelmäßigkeiten in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Lage zu informieren. Es tut uns aufrichtig leid, dass dies in diesem Falle nicht möglich war. Aufgrund der Komplexität des Luftverkehrs ist es manchmal sehr schwierig, innerhalb kurzer Zeit zuverlässige Informationen zu beschaffen.
Da wir wissen, dass falsche oder fehlende Informationen mit großen Unannehmlichkeiten für unsere Kunden verbunden sind, bemühen wir uns, die Qualität der an unsere Fluggäste weitergeleiteten Informationen weiter zu optimieren.
Unsere Mitarbeiter am Flughafen haben sich bemüht, die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu minimieren. Sie haben den Kunden je einen Platz auf die nächsten verfügbaren Flüge AF1615 von Zürich nach Paris Charles de Gaulle und AF6274 von Paris Orly nach Bordeaux besorgt.
Dennoch können wir ihren Ärger verstehen und entschuldigen uns für dieses Vorkommnis.
Sollten unseren gemeinsamen Kunden aufgrund der Flugunregelmäßigkeit direkte Folgekosten wie etwa für Verpflegung entstanden sein, bitten wir Sie uns die Originalbelege zusammen mit unserer Referenznummer, dem Namen der Bank sowie der IBAN und BIC/Swift zu schicken.
Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten die Kunden anbei je einen Reisegutschein in Höhe von 60 EUR.
Die Gutscheine gelten 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum (25. Mai 2012) und können auf sämtliche Tarife angewandt werden. Sie gelten für sämtliche Flüge, die von folgenden Fluggesellschaften angeboten werden: Air France, KLM, Delta Air Lines, Kenia Airways oder Cityjet. Sie können Ihren Reisegutschein als Teil- oder Gesamtzahlung einlösen.
Damit Sie Ihren Gutschein nutzen können, beachten Sie bitte folgendes:
- der Gutschein ist 12 Monate lang gültig
- der Betrag kann nicht ausgezahlt werden
- die Buchungen laufen auf den Namen des Gutscheininhabers
Zur Buchung rufen Sie Ihre lokale Air France Reservierungszentrale an oder kontaktieren Sie einen unserer Flughafenschalter. Eine Servicegebühr wird bei Buchung mit diesem Reisegutschein nicht erhoben. Der Gutschein kann über unsere Webseite leider zurzeit nicht eingelöst werden.
Verbleiben möchten wir an dieser Stelle mit dem Wunsch, dass unsere gemeinsame Kunden uns eine weitere Möglichkeit gewähren, sie von unseren Serviceleistungen zu überzeugen und freuen uns darauf, sie bald wieder als willkommene Gäste an Bord begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Marinescu (Frau)
Customer Care Europe