Ausländerdiskussion aus MWSt-Erhöhung

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
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Wir reden hier stehts vom Großteil, der Mehrheit und nicht einzelnen Minderheiten, die du irgendwo kennengelernt hast. Das ich das überhaupt erwähnen muss :rolleyes:


Es sind die Minderheiten die es in die Schlagzeilen schaffen. Die Mehrheit, auch der Moslems sind rechtschaffende Menschen, die einfach nur ihre Ruhe haben wollen.

Ihr schliesst von Minderheiten auf die Mehrheit.

In Deutschland leben ca. 4 Millionen Moslems, die meisten davon fallen nicht auf. Gleiches gilt für HartzIV Empfänger (egal welcher Religion).

Nur weil die Medien sich an Einzelfällen verlustieren ist die öffentliche Wahrnehmung nicht ganz objektiv.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
interessanterweise werden in den Statistiken auch "Verbrechen" gelistet die nur von Ausländern begangen werden können.

Über diese Aussage freue ich mich ja regelmässig.

Was will Du uns damit sagen? Ein Radfahrer kann auch keine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn begehen. Ein Autofahrer schon, ist es jetzt weniger schlimm wenn er es tut, weil er diesen Verstoss ja nur begehen kann weil er Auto fährt.....???
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Über diese Aussage freue ich mich ja regelmässig.

Was will Du uns damit sagen? Ein Radfahrer kann auch keine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn begehen. Ein Autofahrer schon, ist es jetzt weniger schlimm wenn er es tut, weil er diesen Verstoss ja nur begehen kann weil er Auto fährt.....???

Straftaten im Zusammenhang mit dem Ausländerecht, können eben nur von Ausländern begangen werden. Hier und an anderer Stelle wird aber immer von Statistiken im Zusammenhang mit kriminellen Ausländern geredet.

Und ich denke wir sind uns einig das man unter einem "Kriminellen" einen Mörder, Betrüger, Räuber, Schläger oder was auch immer versteht. Nicht aber jemanden der zu schnell Auto gefahren ist oder sich sonst wie im Verwaltungssinne "kriminell" verhalten hat.

Mit anderen Worten Straftat ist nicht gleich Straftat. Sonst würden wir auch so gut wie jeden Geschäftsführer einer insolvent gegangenen GmbH als Straftäter brandmarken, bzw. die Geschäftsführer ohnehin als latente Straftäter ansehen -ähnliches gilt für Schwarzarbeiter oder Steuerhinterzieher.

Wenn wir obiges als relevant erachteten dann sind die Schäden die der Gesellschaft durch gute Christen entstehen so gewaltig, das wir die paar Schlägereien der Moselms ruhig ignorieren können.


Achso, und der Radfahrer darf erst gar nicht auf die Autobahn.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und ich denke wir sind uns einig das man unter einem "Kriminellen" einen Mörder, Betrüger, Räuber, Schläger oder was auch immer versteht. Nicht aber jemanden der zu schnell Auto gefahren ist oder sich sonst wie im Verwaltungssinne "kriminell" verhalten hat.

Im Verwaltungssinne "kriminell", da bin ich mir nicht so ganz sicher was Du damit meinst. Aber ein Steuerhinterzieher kann m.e. durchaus auch kriminell sein. Ebenso ein Geschäftsführer der sich der Konkursverschleppung schuldig gemacht hat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Im Verwaltungssinne "kriminell", ........................... Ebenso ein Geschäftsführer der sich der Konkursverschleppung schuldig gemacht hat.

Ca. 90% aller Geschäftsführer die eine GmbH in die Insolvenz führen haben sich unter Verwaltungsgesichtspunkten strafrechtlich relevant verhalten - ich bezweifel jedoch das dies den Tatsachen entspricht - die allermeisten wollten nur ihr Unternehmen retten. Hier hier scheren wir ja auch nicht hoch kriminelle Ganoven mit dem bodenständigen Mittelständler über einen Kamm.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
49
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Da die Staaten untereinander konkurrieren, muss man es wohl grundsätzlich respektieren, wenn eine Gesellschaft sagt: Wir wollen uns aussuchen, wen wir nehmen. Und wir nehmen grundsätzlich nur die, die uns als Gesellschaft voranbringen. Das ist zwar nicht meine Vorstellung von dem Planeten, auf dem ich leben möchte, aber nachvollziehbar finde ich den Ansatz schon.

Allerdings kann man doch nicht einfach so tun, als wären wir Kanada - links und rechts von tausenden Kilometern Wasser umgeben und im Süden einen der reichsten Staaten der Welt. Wir müssten uns also KÜNSTLICH abschotten, wo sich die Frage stellt: Wollen wir das?

Dass wir nach wie vor einen Zuzug relativ vieler schlecht gebildeter Menschen verkraften müssen, ist natürlich Folge der deutschen Nachkriegspolitik. Wir fanden das überhaupt nicht verwerflich, dass es ausgerechnet uns, die wir die Welt in Chaos und Verderben gestürzt hatten, so kurz danach wieder dermaßen gut ging und bekamen den Hals nicht voll genug. Also haben wir uns billige Arbeitskräfte ins Land geholt. Dieser Schritt hat dazu geführt, dass wir unser "Wirtschaftswunder" noch ein wenig verlängern konnten und ist mitursächlich dafür, dass es uns so gut geht.

Jetzt einfach zu sagen: Sorry, danke, dass wir uns damals zu unserem Wohlstand verholfen habt, aber jetzt brauchen wir anderen, gebildeteren Zuzug, erscheint mir etwas arg egoistisch. Irgendwo muss man auch mal bereit sein, die Konsequenzen für seine Entscheidungen zu tragen. Vielleicht sollten wir mal darüber nachdenken, unser Bildungssystem komplett umzukrempeln, um die Chancen, die auch im Zuzug Ungebildeter liegen, etwas mehr zu nutzen, anstelle immer nur zu jammern.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Nein, (angebliche, das gilt es ja zu widerlegen) Stammtischparolen kann man nur mit Argumenten widerlegen, und nicht mit Stammtischparolen.

Ich sehe bei keinen einzigen dieser Post auch nur annähernd eine Quelle worauf sich diese Thesen stützen. Statistiken scheinen es jedenfalls nicht zu sein, sonst würden die Poster sich die Mühe machen Ihre Behauptungen mit Quellen zu belegen.
Für mich ist hier eine Grenze überschritten worden, deshalb beteilige ich mich nicht weiter an dieser Diskussion. Die Moderatoren werden sich gut überlegt haben, warum sie die Diskussion offenlassen, mir steht es nicht zu ihre Entscheidung zu kommentieren.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Hier mal eine schöne Straftat:

Überholen bei unklarer Verkehrslage.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ca. 90% aller Geschäftsführer die eine GmbH in die Insolvenz führen haben sich unter Verwaltungsgesichtspunkten strafrechtlich relevant verhalten - ich bezweifel jedoch das dies den Tatsachen entspricht - die allermeisten wollten nur ihr Unternehmen retten. Hier hier scheren wir ja auch nicht hoch kriminelle Ganoven mit dem bodenständigen Mittelständler über einen Kamm.

Ein GmbH Geschäftsführer der wegen Konkursverschleppung verknackt wird ist eben nicht mehr der bodenständige Mittelständler von nebenan, sondern ein Krimineller der seine Gläubiger geschädigt hat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Ein GmbH Geschäftsführer der wegen Konkursverschleppung verknackt wird ist eben nicht mehr der bodenständige Mittelständler von nebenan, sondern ein Krimineller der seine Gläubiger geschädigt hat.

90% aller Geschäftsführer werden im Insolvenzfall verknackt, die meisten haben sich selbst am meisten geschadet, sich aber in Unkenntnis der Rechtslage strafbar gemacht.

Und geschätzte 50% aller Geschäftsführer müssten sofort Insolvenz beantragen, wenn sie sich an die Regeln halten würden.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.452
3.686
FRA
Straftaten im Zusammenhang mit dem Ausländerecht, können eben nur von Ausländern begangen werden.
Na und? Für jede Bevölkerungsgruppe (Ausländer, Autofahrer, Beamte, etc.) gibt's Straftaten, die nur von dieser Gruppe begangen werden.

Wenn wir obiges als relevant erachteten dann sind die Schäden die der Gesellschaft durch gute Christen entstehen so gewaltig, das wir die paar Schlägereien der Moselms ruhig ignorieren können.
Welche Schäden an der Gesellschaft meinst Du?

Schäden an der Gesellschaft liegen vor, wenn ich Fremden nicht mehr vertrauen kann, die Wohnung einbruchsicher ausstatten muss, mich nachts nicht mehr immer auf die Strasse trauen kann und mich in der U-Bahn um den Inhalt meiner Taschen fürchten muss. Und dazu tragen hauptsächlich eben "kleine" Straftaten bei.

Ein kaputter Bankensektor oder eine durch gute Christen heruntergewirtschaftete Airline machen die Gesellschaft nicht kaputt, es entsteht lediglich ein finanzieller Schaden. Man sollte die "Gesellschaft" nicht mit der "Wirtschaft" gleichsetzen.

Jetzt einfach zu sagen: Sorry, danke, dass wir uns damals zu unserem Wohlstand verholfen habt, aber jetzt brauchen wir anderen, gebildeteren Zuzug, erscheint mir etwas arg egoistisch.
Gastarbeiter haben Deutschland zum Wohlstand nicht "geholfen", sondern das Wirtschaftswunder zum ihrem eigenen Vorteil mitgemacht. Es war also zum beidseitigen Vorteil. Deshalb sehe ich eine solche Einstellung nicht als egoistisch.

Wurde Gastarbeitern bei der Anwerbung überhaupt zugesichert, dass sie und ihre Nachkommen für immer in Deutschland bleiben dürfen?
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
90% aller Geschäftsführer werden im Insolvenzfall verknackt, die meisten haben sich selbst am meisten geschadet, sich aber in Unkenntnis der Rechtslage strafbar gemacht.

Klar, alle wussten dass es eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung gibt, aber keiner dass es auch Insolvenztatbestände gibt.....

Und ob sie sich am meisten geschadet haben? Frag mal die Gläubiger wie die das sehen.....
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Klar, alle wussten dass es eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung gibt, aber keiner dass es auch Insolvenztatbestände gibt.....

Und ob sie sich am meisten geschadet haben? Frag mal die Gläubiger wie die das sehen.....

Du kannst dich - ohne einen einzigen Gläubiger geschadet zu haben strafbar gemacht haben. Kennst du die Insolvenzstraftatsbestände?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Du kannst dich - ohne einen einzigen Gläubiger geschadet zu haben strafbar gemacht haben. Kennst du die Insolvenzstraftatsbestände?

ja, obwohl ich keine GmbH Geschäftsführer bin......

steht sogar im Internet: https://de.wikipedia.org/wiki/GmbH-Geschäftsführer-Haftung

[h=2]Strafrechtliche Haftung[/h] Eine Verletzung der Antragspflicht wird als Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO bei vorsätzlicher Begehung (d. h. bei Kenntnis eines Insolvenzgrundes, vgl. dazu § 17 Zahlungsunfähigkeit, § 18 drohender Zahlungsunfähigkeit und § 19 InsO Überschuldung) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Unkenntnis der geschäftlichen Lage widerspricht den Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers, eine Straffreiheit bei solch fahrlässigem Handeln kann nicht beansprucht werden, § 15a Abs. 5 InsO.
Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann sich der Geschäftsführer als Kaufmann mit dem Bankrott nach § 283 StGB strafbar machen, wenn er in verschiedenen, definierten Fällen den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns zuwider handelt. Es droht Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Über § 14 StGB Handeln für einen anderen fällt der Geschäftsführer als Organ der GmbH unter diese Regelungen. Insbesondere die Verpflichtung zu ordnungsgemäßer Buchführung stellt hierbei den oftmals einzig beweisbaren, strafrechtlich relevanten Verstoß dar, wenn ein Verdacht auf Bankrott (§ 283 StGB) oder Untreue (§ 266 StGB) sich nicht beweisen lässt. Die Beweisbarkeit stellt die Strafverfolgungsbehörden regelmäßig vor große Schwierigkeiten.
Auch die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB kann sich für den Geschäftsführer als besonderes Problem darstellen. Schließlich muss nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit nicht unbedingt ausschließlich Gesellschafterinteressen nachgekommen werden, um mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht zu werden, sondern gerade in Verbindung mit steuerrechtlichen Aspekten ergibt sich ein echtes Dilemma: Der Geschäftsführer muss genau prüfen, ob er etwa die Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt abführt und sich damit dem Vorwurf der Gläubigerbevorzugung aussetzt.
Als letzter Punkt sei an dieser Stelle Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB erwähnt. Die Nichtzahlung der Sozialversicherungsabgaben wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Gerade in einer Liquiditätskrise werden häufig nur die Nettolöhne an die Arbeitnehmer rechtzeitig, Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung jedoch verspätet bzw. gar nicht gezahlt. Daraus ergeben sich schwer abwägbare zivilrechtliche Haftungsfragen.
Quelle Wikipedia.
 
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markusr

Erfahrenes Mitglied
28.09.2011
948
43
Straftaten im Zusammenhang mit dem Ausländerecht, können eben nur von Ausländern begangen werden. Hier und an anderer Stelle wird aber immer von Statistiken im Zusammenhang mit kriminellen Ausländern geredet.

Und ich denke wir sind uns einig das man unter einem "Kriminellen" einen Mörder, Betrüger, Räuber, Schläger oder was auch immer versteht. Nicht aber jemanden der zu schnell Auto gefahren ist oder sich sonst wie im Verwaltungssinne "kriminell" verhalten hat.

2011 lebten unter der Gesamtbevölkerung insgesamt 81.843.700 Menschen. Davon waren 7.409.800 Ausländer (Menschen mit Migrationshintergrund die die deutsche Staatsangehörigkeit haben zählen nicht als Ausländer). Also ein Anteil von 9,05 %.

Schauen wir uns mal den Anteil ausländischer verurteilter Straftäter an den von Dir genannten Delikten an:
Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung 31,8 %
Mord und Totschlag ( Einschließlich versuchter Mord und Totschlag) 32,8%
Dieb*stahl und Unter*schlagung 27,1 %
Raub und Erpres*sung 27,6 %

Am größten war der Anteil von Ausländern "naturgemäß" unter dem Aspekt "Straf*taten nach sonstigen Gesetzen"
Hier ist primär der Anteil der Vergehen nach dem Aufenthalts*gesetz zu nennen mit 96,9 %.
Aber: Dieser Bereich umfasste "nur" 7.289 von insgesamt 177.575 Straftaten.
Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...olgung/Tabellen/AuslaendischeVerurteilte.html

Weiterer Fakt zum Thema "kriminelle Ausländer"
Am 31.3.2010 befanden sich unter der Gesamtbelegung von 17.781 Gefangenen 5.061 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, und zwar 4.869 Männer und 192 Frauen aus 115 Herkunftsländern. Der Anteil der ausländischen Gefangenen betrug bei den Untersuchungsgefangenen 50,1 Prozent, bei den erwachsenen Strafgefangenen 24,4 und im Jugendstrafvollzug 31,9 Prozent.
Quelle: NRW-Justiz: Ausländer im Strafvollzug

Da es anscheinend (leider! wäre für die Ansätze der Verbrechensvermeidung meiner Meinung nach wichtig!) keine veröffentlichten Daten von Gefängnisinsassen gibt soll folgende Aussage der Berliner Polizeipräsidentin Koppers für die Situation in Berlin herhalten:
"So hätten überdurchschnittlich viele Straftäter (68,4 Prozent) einen Migrationshintergrund, was so definiert ist, dass entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil Staatsangehörige anderer Länder sind oder waren"
Quelle: Kriminalitätsatlas: Überdurchschnittlich viele Straftäter mit Migrationshintergrund - Berlin - Tagesspiegel

Zu den erwähnten "Libanesen" auch etwas, natürlich aus Berlin:
Die Häufigkeit von Straftaten sei jedoch bei Verdächtigen arabischer Herkunft größer, so Haeberer: „Sie liegt bei 5,34 Taten pro Täter; herausragend sind Angehörige einer Familie mit durchschnittlich 10,35 Taten je Verdächtigem.“ Als Beispiel nannte er unter anderem besonders schweren Diebstahl: Hier liege die Zahl der Taten pro Verdächtigem bei libanesischen Heranwachsenden 15,7 mal höher als bei deutschen Verdächtigen.
Quelle: Polizei-Statistik: Körting: Araber häufiger straffällig - B.Z. Berlin
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Ihr habt mich kleingekriegt, raus mit den Ausländern sofort.
 

SLS

Gesperrt
07.01.2013
136
0
2011 lebten unter der Gesamtbevölkerung insgesamt 81.843.700 Menschen. Davon waren 7.409.800 Ausländer (Menschen mit Migrationshintergrund die die deutsche Staatsangehörigkeit haben zählen nicht als Ausländer). Also ein Anteil von 9,05 %.

Schauen wir uns mal den Anteil ausländischer verurteilter Straftäter an den von Dir genannten Delikten an:
Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung 31,8 %
Mord und Totschlag ( Einschließlich versuchter Mord und Totschlag) 32,8%
Dieb*stahl und Unter*schlagung 27,1 %
Raub und Erpres*sung 27,6 %

Am größten war der Anteil von Ausländern "naturgemäß" unter dem Aspekt "Straf*taten nach sonstigen Gesetzen"
Hier ist primär der Anteil der Vergehen nach dem Aufenthalts*gesetz zu nennen mit 96,9 %.
Aber: Dieser Bereich umfasste "nur" 7.289 von insgesamt 177.575 Straftaten.
Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFa...olgung/Tabellen/AuslaendischeVerurteilte.html

Weiterer Fakt zum Thema "kriminelle Ausländer"
Am 31.3.2010 befanden sich unter der Gesamtbelegung von 17.781 Gefangenen 5.061 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, und zwar 4.869 Männer und 192 Frauen aus 115 Herkunftsländern. Der Anteil der ausländischen Gefangenen betrug bei den Untersuchungsgefangenen 50,1 Prozent, bei den erwachsenen Strafgefangenen 24,4 und im Jugendstrafvollzug 31,9 Prozent.
Quelle: NRW-Justiz: Ausländer im Strafvollzug

Da es anscheinend (leider! wäre für die Ansätze der Verbrechensvermeidung meiner Meinung nach wichtig!) keine veröffentlichten Daten von Gefängnisinsassen gibt soll folgende Aussage der Berliner Polizeipräsidentin Koppers für die Situation in Berlin herhalten:
"So hätten überdurchschnittlich viele Straftäter (68,4 Prozent) einen Migrationshintergrund, was so definiert ist, dass entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil Staatsangehörige anderer Länder sind oder waren"
Quelle: Kriminalitätsatlas: Überdurchschnittlich viele Straftäter mit Migrationshintergrund - Berlin - Tagesspiegel

Zu den erwähnten "Libanesen" auch etwas, natürlich aus Berlin:
Die Häufigkeit von Straftaten sei jedoch bei Verdächtigen arabischer Herkunft größer, so Haeberer: „Sie liegt bei 5,34 Taten pro Täter; herausragend sind Angehörige einer Familie mit durchschnittlich 10,35 Taten je Verdächtigem.“ Als Beispiel nannte er unter anderem besonders schweren Diebstahl: Hier liege die Zahl der Taten pro Verdächtigem bei libanesischen Heranwachsenden 15,7 mal höher als bei deutschen Verdächtigen.
Quelle: Polizei-Statistik: Körting: Araber häufiger straffällig - B.Z. Berlin

Wow, vielen Dank für die Mühe !
Ich möchte garnicht erahnen, welche Zahlen herauskommen, wenn man sie nach Konfession filtern würde.
Ich bin keinesfalls dafür, daß möchte ich an dieser Stelle nochmals kräftig betonen. Aber ich glaube, daß die Zahlen dann nochmals eine ganz andere Sprache sprechen würde, wenn man das selbst mit den obigen Zahlen nicht schon behaupten kann.

Der Islam ist ja nicht nur hier ein Deutschland ein Problem, sondern europaweit, wenn nicht gar weltweit. Traurig, aber leider Gottes (Allah) wahr.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Wenn dem so ist, na dann gute Nacht.

Dem dürfte so sein. Der BGH geht von Zahlungsunfähigket aus, wenn man absehbar in den nächsten drei Wochen 10% seiner offenen Rechnungen nicht vereinbarungsgemäss begleichen kann. D.h. wenn ei grosser Kunde zu spät zahlt bist du in der Regel zahlungsunfähig und somit müsstest du sofort Insolvenz anmelden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.616
187
Dann hätt ich mit meiner chinesischen +1 ein Problem ;-)

Nein, die Statistiken sollten nur zeigen, dass es Probleme bei einer Minderheit der Ausländer in Deutschland gibt.

Das es diese Problem gibt lässt sich nicht weg diskutieren - aber es gibt eben auch sehr viel nette Menschen die nicht aus Deutschland kommen die unser Land bereichern.
 

SLS

Gesperrt
07.01.2013
136
0
Das es diese Problem gibt lässt sich nicht weg diskutieren - aber es gibt eben auch sehr viel nette Menschen die nicht aus Deutschland kommen die unser Land bereichern.
Es gibt in den USA auch sehr viele verantwortungsbewusste Waffenbesitzer, die mit ihrem Hobby die dortige Kultur oder Umgebung bereichern. Sogar Arbeitsplätze sichern.. Dennoch stechen immer wieder Minderheiten in den USA in Form von Amokläufern hervor, die eine weltweite Debatte auslösen. Die Mehrheit der Waffenbesitzer handelt zumeist sicher und verantwortungsvoll, aber warum dann dieser Protest, wenn daran nur ein paar ganz wenige im Land schuldig sind?

Natürlich kann man diese beiden Themen nicht 1:1 gegensetzen, dennoch beanspruchen sie ein identisches Prinzip.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Dem dürfte so sein. Der BGH geht von Zahlungsunfähigket aus, wenn man absehbar in den nächsten drei Wochen 10% seiner offenen Rechnungen nicht vereinbarungsgemäss begleichen kann. D.h. wenn ei grosser Kunde zu spät zahlt bist du in der Regel zahlungsunfähig und somit müsstest du sofort Insolvenz anmelden.

soweit ich weiss sind das 90% .....