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Dem dürfte so sein. Der BGH geht von Zahlungsunfähigket aus, wenn man absehbar in den nächsten drei Wochen 10% seiner offenen Rechnungen nicht vereinbarungsgemäss begleichen kann. D.h. wenn ei grosser Kunde zu spät zahlt bist du in der Regel zahlungsunfähig und somit müsstest du sofort Insolvenz anmelden.
wenn absehbar der Großkunde in den kommenden 3 Wochen nicht zahlt.... und du keine Vereinbarung mit deinen Gläubigern über eine länger Zahlungsfrist treffen kannst..... bist du Insolvenzantragspflichtig.
Aber wie lange würdest du denn deine Gläubiger warten lassen wollen???

