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Ja und was ist daran nun falsch?Hä bitte? Es geht gerade darum, das Datum, das in der DSGVO-Auskunft steht, ggf. korrigieren zu lassen. Dafür will die Schufa nen geeigneten Nachweis sehen.
Man kann beim Amt auch eine Auskunft nach Art. 15 der DSGVO anfordern. Ist ja auch kostenfrei und du hast deinen Nachweis, um das Datum korrigieren zu lassen.
Enthält alle gespeicherten Adressen und das jeweilige Anmelde/Abmeldedatum.
Ich gebe doch kein Geld für ne erweiterte Melderegisterauskunft aus, wenn ich es per DSGVO Auskunft auch nachweisen kann.