EU Fluggastrechte / Annullierung

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Aktives Mitglied
10.02.2019
144
228
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Folgender Fall :
gebucht CAI-MUC-DUS . MS ist mit 2 Stunden Verspätung gestartet , dadurch Anschluss in MUC verpasst, Ankunft in DUS 3 ,5 Stunden später.
Greift EU 261/2004 , obwohl der Abflug aus einem nicht EU Land gestartet ist ? Spielt der verpasste/verspätete domnestic Flug in Deutschland eine Rolle ? Oder greift hier das Verursacherprinzip (MS Egypt Air) ?
Das kann man durchaus probieren. Dafür brauchts aber einen Anwalt, der Ahnung hat. Ich habe es mir Dr. Böse in vergleichbarer Konstellation schon hinbekommen.

Zahlen muss Lufthansa (oder welche EU-Airline auch immer das zweite Segment geflogen wäre). Lufthansa City ist eine eigene Airline.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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2.699
mal ne Frage, ob diesen hier beschriebenen Move hier jmd bereits gemacht hat:

BER-FRA-SIN return für Tausende € buchen... (günstigster Tarif)
Und wenn man dann doch stornieren muss aus bestimmten Gründen... der LH mitteilen, man nutzt nur BER-FRA für aktuell zu Buchen gerade 100€ o.Ä und bekommt den kompletten Rest zurück.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.859
6.065
FRA
mal ne Frage, ob diesen hier beschriebenen Move hier jmd bereits gemacht hat:

BER-FRA-SIN return für Tausende € buchen... (günstigster Tarif)
Und wenn man dann doch stornieren muss aus bestimmten Gründen... der LH mitteilen, man nutzt nur BER-FRA für aktuell zu Buchen gerade 100€ o.Ä und bekommt den kompletten Rest zurück.
Und was passiert, wenn man BER-FRA dann auch nicht nutzt.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.867
2.699
Und was passiert, wenn man BER-FRA dann auch nicht nutzt.

daher frage ich ja nach Erfahrungswerten..

smart wäre es eig, nur das letzte Leg vom Rückflug nutzen zu wollen...

also FRA-BER in meinem Beispielfall..

da hat LH das Ticket vermutlich eh bereits annulliert wegen couponreihenfolge und "ignorierens" der Aufforderung der partiellen Nutzung meinerseits.

Das gäbe dann noch IDB money on top :)

(alles hypothetisch)
 
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rohoff

Reguläres Mitglied
09.05.2024
93
161
Was passiert eigentlich bei der Nachberechnung, wenn es für die genutzte Leistung keinen öffentlichen Meilenpreis gibt? Beispielsweise, wenn man mit einem Meilenticket nur die Bahn nimmt und den Rest stornieren lässt. Würde man in solchen Fällen den Preis der DB/SBB nehmen?
Theoretisch könnte man das ja auf die Spitze treiben, indem man ein Geldticket kauft und dann nur eine Station mit der Bahn (SWISS AirRail) nimmt. Zum Beispiel Konstanz (D) - Kreuzlingen (CH) für 90 Cent. Streng genommen hat man dann auch die AirRail-Verbindung genommen und man würde die 20/40 QPoints bekommen.

Es ist sehr weit hergeholt, dennoch meines Erachtens sehr spannend, wenn man den Spiess der Lufthansa/SWISS umdrehen würde. Wenn es klappt, wäre es auf jeden Fall der günstigste und bequemste Weg, um Hon-Circle Points zu bekommen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.415
3.992
MUC / EWR
Was passiert eigentlich bei der Nachberechnung, wenn es für die genutzte Leistung keinen öffentlichen Meilenpreis gibt? Beispielsweise, wenn man mit einem Meilenticket nur die Bahn nimmt und den Rest stornieren lässt. Würde man in solchen Fällen den Preis der DB/SBB nehmen?
Theoretisch könnte man das ja auf die Spitze treiben, indem man ein Geldticket kauft und dann nur eine Station mit der Bahn (SWISS AirRail) nimmt. Zum Beispiel Konstanz (D) - Kreuzlingen (CH) für 90 Cent. Streng genommen hat man dann auch die AirRail-Verbindung genommen und man würde die 20/40 QPoints bekommen.

Es ist sehr weit hergeholt, dennoch meines Erachtens sehr spannend, wenn man den Spiess der Lufthansa/SWISS umdrehen würde. Wenn es klappt, wäre es auf jeden Fall der günstigste und bequemste Weg, um Hon-Circle Points zu bekommen.
Naja, jedes Mal geänderte Reisepläne, das macht das AG auch nicht lang mit und ist auch nicht so der bequemste Weg.
 

rohoff

Reguläres Mitglied
09.05.2024
93
161
Naja, jedes Mal geänderte Reisepläne, das macht das AG auch nicht lang mit und ist auch nicht so der bequemste Weg.
Dass es irgendwann komisch werden würde, ist mir bewusst, darum würde ich es auch nicht empfehlen/machen, obwohl man streng genommen nach den Spielregeln (AGB) der Lufthansa spielt. Sie dürften die Klausel mit der Nachberechnung gerne entfernen. Dadurch würden wohl bei ein paar der Teilnehmer hier im Forum ein paar Flüge für günstigere Meilenpreise entfallen. Es wäre auch spannend zu erfahren, ob man sich damit ein günstiges Flex-Ticket kaufen kann, das man für wenige Euro stornieren(nachberechnen) könnte, wenn man eine Station mit der Bahn fährt.
 

Lance*

Reguläres Mitglied
08.11.2012
86
3
STR/ZAG
Kurze Frage an die Experten hier im Forum:

Hatte Probleme mit Swiss und bin daher ein Tag verspätet am Ziel angekommen, eine bezahlte, nicht wahrgenommene Übernachtung am Zielort ist mir dadurch verloren gegangen.

EU261 wurde nun gewährt, aber die Kosten für das nicht genutzte Hotel wollten man mir nicht erstatten. Ist es Standard, dass hier versucht wird, sich rauszuziehen?
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
517
212
Dafür hast du die Ausgleichszahlung erhalten, die genau solche Kosten abdecken soll.
Kurze Frage an die Experten hier im Forum:

Hatte Probleme mit Swiss und bin daher ein Tag verspätet am Ziel angekommen, eine bezahlte, nicht wahrgenommene Übernachtung am Zielort ist mir dadurch verloren gegangen.

EU261 wurde nun gewährt, aber die Kosten für das nicht genutzte Hotel wollten man mir nicht erstatten. Ist es Standard, dass hier versucht wird, sich rauszuziehen?

Ja. Ich hatte mal eine ähnliche Konstellation (bin nicht vom Startflughafen weggekommen). Hier wurde mir das Hotel am Abflugort von LH bezahlt. Hotel am Zielort ist über EU261 abgedeckt.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
837
536
Hallo in die illustre Runde 🙂
Wir fliegen zu zweit Ende Februar von Brüssel über Madrid nach Sao Paolo. Airline ist Iberia.

Wir haben jetzt keine Ewigkeiten in Madrid (1:45h), aber auch nicht knapp.

Jetzt wollen wir natürlich vorab schon wissen , was wir an Rechten (welche auch durchsetzbar sind ) haben.

Da starten Brüssel ist, bliebe uns klageort nur Brüssel, Madrid und Sao Paolo oder?

Lässt sich Iberia auch in Deutschland verklagen?

Hintergrund: Wenn wir dir Langstrecke verpassen und den nächsten Flug von Iberia nehmen, hätten wir 6 Alternative Flüge ab Madrid mit einer früheren Ankunftszeit verpasst.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.526
39.241
MUC
Wir fliegen zu zweit Ende Februar von Brüssel über Madrid nach Sao Paolo. Airline ist Iberia.

Wir haben jetzt keine Ewigkeiten in Madrid (1:45h), aber auch nicht knapp.

Jetzt wollen wir natürlich vorab schon wissen , was wir an Rechten (welche auch durchsetzbar sind ) haben.

Natürlich finde ich das zwar nicht, sich um ungelegte Eier Gedanken zu machen, aber jeder Jeck ist anders. Im Zweifelsfall wäre Deine Frage aber vielleicht vor der Buchung eines Abfluges ex BRU statt ex Deutschland sinnvoller gewesen.

Da starten Brüssel ist, bliebe uns klageort nur Brüssel, Madrid und Sao Paolo oder?

Ansprüche gem. EU261 kannst Du bei Deiner Flugkonstellation in Belgien oder Spanien geltend machen.

Lässt sich Iberia auch in Deutschland verklagen?

Natürlich kannst Du Iberia grundsätzlich auch in Deutschland verklagen, aber für Ansprüche aus EU261 lässt sich bei Deiner Buchung kein deutscher Gerichtsstand herleiten.

Hintergrund: Wenn wir dir Langstrecke verpassen und den nächsten Flug von Iberia nehmen, hätten wir 6 Alternative Flüge ab Madrid mit einer früheren Ankunftszeit verpasst.

Ich habe das jetzt mehrfach gelesen und kann ehrlicherweise nicht wirklich verstehen, was Dein Problem ist. Sollte BRU-MAD zu spät sein und ihr demzufolge MAD-GRU verpassen, dann wird IB Euch sehr wahrscheinlich auf den nächsten Flug nach GRU buchen. Welche 6 alternativen Flüge sollte da verpasst werden?
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.485
12.172
LEJ
Hallo in die illustre Runde 🙂
Wir fliegen zu zweit Ende Februar von Brüssel über Madrid nach Sao Paolo. Airline ist Iberia.

Wir haben jetzt keine Ewigkeiten in Madrid (1:45h), aber auch nicht knapp.

Jetzt wollen wir natürlich vorab schon wissen , was wir an Rechten (welche auch durchsetzbar sind ) haben.

Da starten Brüssel ist, bliebe uns klageort nur Brüssel, Madrid und Sao Paolo oder?

Lässt sich Iberia auch in Deutschland verklagen?

Hintergrund: Wenn wir dir Langstrecke verpassen und den nächsten Flug von Iberia nehmen, hätten wir 6 Alternative Flüge ab Madrid mit einer früheren Ankunftszeit verpasst.
Der Umstieg am MAD nimmt einige Zeit in Anspruch. Selbst wenn euer Flieger von BRU eine Stunde Verspätung hat, reicht die Zeit.
Dass alles auf einem Ticket steht, setze ich voraus. Also bleibe locker und bis zum Februar kann sich noch das eine oder andere ändern.
Wer von IB allerdings wegen Probleme Geld haben will, dem wird es schwer gemacht.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
837
536
Der Umstieg am MAD nimmt einige Zeit in Anspruch. Selbst wenn euer Flieger von BRU eine Stunde Verspätung hat, reicht die Zeit.
Dass alles auf einem Ticket steht, setze ich voraus. Also bleibe locker und bis zum Februar kann sich noch das eine oder andere ändern.
Wer von IB allerdings wegen Probleme Geld haben will, dem wird es schwer gemacht.
Genau den letzten Satz hatte ich im Netz auch so gelesen 🙂
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Natürlich finde ich das zwar nicht, sich um ungelegte Eier Gedanken zu machen, aber jeder Jeck ist anders. Im Zweifelsfall wäre Deine Frage aber vielleicht vor der Buchung eines Abfluges ex BRU statt ex Deutschland sinnvoller gewesen.



Ansprüche gem. EU261 kannst Du bei Deiner Flugkonstellation in Belgien oder Spanien geltend machen.



Natürlich kannst Du Iberia grundsätzlich auch in Deutschland verklagen, aber für Ansprüche aus EU261 lässt sich bei Deiner Buchung kein deutscher Gerichtsstand herleiten.



Ich habe das jetzt mehrfach gelesen und kann ehrlicherweise nicht wirklich verstehen, was Dein Problem ist. Sollte BRU-MAD zu spät sein und ihr demzufolge MAD-GRU verpassen, dann wird IB Euch sehr wahrscheinlich auf den nächsten Flug nach GRU buchen. Welche 6 alternativen Flüge sollte da verpasst werden?
Ja. Man hätte sich vorher dazu Gedanken machen können. Aber dsd gute Angebot gab es nur so. Es geht ja auch nur um die Rechte die man hat und dann durchsetzen will 🙂

Iberia würde uns, ähnlich wie du sagst, auf den nächsten eigenen Flug umbuchen. Aus dem Fluggast Recht ergibt sich aber ja dass der nächste Flug, auch Fremdmetall , Flug genommen werden muss. Das meinte ich mit "6 Flügen" . Es gibt 6 Flüge aus Madrid (direkt oder nicht direkt) welche vor dem Iberia Flug (auf den wir umgebucht werden würden ) in GRU ankommen.


Und in Deutschland, bzw. Mit deutschem Gerichtsstand würde ich die im Zweifel gnadenlos buchen. Mit eine Durchsetzung von Recht in Belgien oder Spanien sieht dsd vielleicht anders aus.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.546
3.915
Ja. Man hätte sich vorher dazu Gedanken machen können. Aber dsd gute Angebot gab es nur so. Es geht ja auch nur um die Rechte die man hat und dann durchsetzen will 🙂
Ich habe mit dem Complaint über die BCAA gute Erfahrungen gemacht, was bei Abflügen ab BRU in Betracht kommt.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe waren es drei Fälle, zwei davon konnten geklärt werden und im dritten kam heraus, dass die Verspätung wegen eines medizinischen Notfalls im Zubringerflug verursacht war, daher kein Anspruch.

Wie das aber mit IB läuft wird man im Zweifel sehen müssen.