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Nun wenn ihr euch für einen Vergleich über den TIsch ziehen lasst, ist auch das "rechtens"ist das so richtig/rechtens oder gibt es einen Anspruch auf Kompensation bei diesem - aus LHG Sicht - "freiwilligen" Downgrade? Die Alternativen, min. zwei Urlaubstage zu verlieren, sehe ich als nicht zumutbar an...
Wenn du aber deine Rechte geltend machen willst, die dir nach EU VO zustehen sieht die Sache anders aus.
Was mich wundert macht es nicht mehr Sinn, den Meilen Rückflug einfach nach EU VO erstatten zu lassen und mit den Meilen und S&G die dann zurück kommen, das Ticket am 10.03. selbst zu buchen?
Ansonsten vielleicht einfach die Strecke bekannt geben, dann kann sauber geprüft werden welche Ersatzbeförderung euch zusteht, die kann dann von EW eingefordert werden, was im Zweifel eben selbst die Ticket neu kaufen und dann die Geldforderung vor den Richter bringen.
Wenn die richtige Ersatzbeförderung gewählt wird, ist das Risiko vor Gericht nahe null.