01.03.2016: Flughafen Köln-Bonn teilweise geräumt

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Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Und dass die dumme Nuss nun ohne Verfahren trotz der von ihr verursachten Terminal-Räumung davonkommt, ...

Damit ist Sie ja noch lange nicht aus dem Schneider. Wie tosc bereits erwähnt hat, wartet nun das Disziplinarverfahren und eventuelle Zivilverfahren. Letztere dürften sehr teuer werden. Einen Schuldenberg von XXX Tausenden Euros abzubauen, wird sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen.
 
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skymiler

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
764
236
Die Polizistin auf Probe, muss als Resultat für ihr Verhalten mit Vorsatz, lediglich 250 Euro für eine Ordnungswidrigkeit bezahlen. :mad: Das soll alles sein? :rolleyes:
Hoffentlich bleiben die Airlines mit ihren Schadensersatzforderungen an der Sache dran.

"Es handele sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, hieß es weiter.
Drei Institutionen seien sich darin einig: Bundespolizei, Flugsicherung und Staatsanwaltschaft.
„Es wurde festgestellt, – und das wurde einstimmig festgestellt – dass kein Fehlverhalten vorliegt“

Flughafen Köln/Bonn: Polizistin umgeht Kontrollen: Mini-Strafe für Mega-Chaos | Express.de
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Die Polizistin auf Probe, muss als Resultat für ihr Verhalten mit Vorsatz, lediglich 250 Euro für eine Ordnungswidrigkeit bezahlen. :mad: Das soll alles sein? :rolleyes:
Hoffentlich bleiben die Airlines mit ihren Schadensersatzforderungen an der Sache dran.

Wenn das Gesetz nicht mehr her gibt dann müssen wir das so akzeptieren. Interessant wäre allerdings welche Paragraphen zur Anwendung gekommen wären wenn einer von uns das gemacht hätte...

Ansonsten hoffe ich auf das gleiche wie du. 250€ sind ein ziemlich kleiner Denkzettel für das angerichtete Chaos.
 

flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.310
799
HOQ/NUE/CGN
Den Straftatbestand "Amtsmissbrauch" gibt es (leider) schon lange nicht mehr. Das was man damit früher jedoch unter Strafe stellte, sollte heute noch wenigstens klar als Fehlverhalten bezeichnet werden dürfen.
Sie hat sich der Kontrolle durch von der Bundespolizei beauftragte Personen entzogen und den Flugverkehr gestört - da wird sich doch wohl ein Ansatz finden können, dass man zukünftig mit sowas nicht mehr durchkommt. Kein Fehlverhalten?!? Also wirklich...
 
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A

Anonym38428

Guest
Was wäre denn aus eurer Sicht eine angemessene Strafe gewesen?
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.648
11.605
irdisch
Ist der Ablauf der Kontrolle genauer bekannt? Die Milde klingt danach, als hätte vielleicht jemand anderes Mitschuld, geschlampt oder so? Ansonsten ist die wahrscheinlich mit dieser Historie unter den Kollegen genug gestraft.