Es gibt ja wirklich Grenzfälle, aber den schlimmsten Taifun seit 25 Jahren mit erheblichen Schäden an der Infrastruktur nicht als "außergewöhnlichen Umstand" anzusehen, entbehrt schon eines gewissen Realitätssinns.
"zum frühestmöglichen Zeitpunkt" ist in diesem Fall nun mal etwas später, vielleicht Wochen.
Nur wenige Leute würden im o. g. Fall ein Y-Ticket für über 4,000 EUR buchen und später zur Erstattung bei LH einreichen, weil die Gefahr einfach zu groß ist, auf den Kosten sitzenzubleiben. Und deutsche Gerichte dürften in diesem Fall nicht unbedingt auf der Seite des Passagiers stehen. Konsumenten haben bei uns nämlich eine Schadenminderungspflicht und unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, während Airlines frei von diesen Einschränkungen sind.
Jetzt vermischen wir aber die EU-Fluggastrechteverordnung und das deutsche Schadensersatzrecht aus dem BGB...
Wenn LH glaubhaft darlegen kann, auf absehbare Zeit keine Slots in KIX zu bekommen, dann ist das definitiv ein "außergewöhnlicher Umstand" bei dem man kaum "zumutbare Maßnahmen ergreifen" kann. Auf dieser Langstrecke kann man schlecht Ersatz schaffen, man braucht zwangsweise großes Gerät, und davon hat man nicht gerade reichlich rumstehen.
Die Geschichte mit der Schadenminderungspflicht ist natürlich etwas tricky, es sind schließlich die Airlines mit ihren weltweit harmonisierten Preismodellen, die künstlich one-way Flüge und spät gemachte Flüge sauteuer machen, und so den Schaden unvermeidbar. Der Kunde hat ja gar keine Chance, einen preiswerten Ersatz für einen früh gebuchten Flug zu beschaffen. Jeder Ersatzflug muss eigentlich signifikant teurer sein, als der ursprünglich gebuchte. Und das liegt nicht in der Verantwortung des Kunden, sondern der Airlines.
Manchmal hat man eben einfach nur Pech. Mutter Natur ist nun mal etwas mächtiger als Juristen und Wirtschaftslenker gerne hätten.