OS: 05.01.19: OS229 - Grund für die Streichung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.140
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BRU
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Also das...

Zweitens weigert sich OS meistens irgendwas zu zahlen ..." .

...… kann ich nicht bestätigen. Muss ja nicht gleich Drohung mit Anwalt und Klage sein. Sondern freundliche Mail an den Kundenservice (ohne Vorwürfe oder überzogene Forderungen), dass statt der Hotelübernachtung Fahrtkosten angefallen seien. Mehr als ablehnen können sie ja nicht, und vielleicht kommt zumindest ein Fluggutschein oder irgendeine Entschädigung raus.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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... Und der Fall hier ist alles andere als glasklar. Denn nach allem was hier geschrieben wurde, hat OS die Betreuung nicht verweigert, sie wurde von der Mutter abgelehnt und durch eine teurere Abholung eigenmächtig ersetzt. Dadurch hat sie m.M.n. die Pflicht der Schadensminderung durch den Gesschädigten verletzt. Wenn sie also eine Rechtsschutzversicherung hat muss sie die mal von einer Klage überzeugen und wenn sie keine hat wäre es ratsam sich gut zu überlegen ob man das Risiko eingehen will. Mein Hausverstand tendiert eher in Richtung Mund halten, runterschlucken.

Ich möchte doch mal gerne wissen, woher du die Gewissheit nimmst, dass die Abholung die teurere Variante war? Deine genannten Hotelpreise waren für den Tag danach und zudem ist aus dem Thread hier nicht ersichtlich, welches Hotel angeboten wurde. Da können sehr schnell noch Transportkosten (Taxi) dazukommen und du unterschlägst auch, dass noch mindestens 2 Mahlzeiten dabei sind. Bei NH Hotels geht das Frühstück extra soweit ich informiert bin und ist nicht in der Rate inkludiert.
Das hier einige Fehler gemacht wurden und der Reisende mit der Situation überfordert war, ist nicht wegzudiskutieren.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Zweitens weigert sich OS meistens irgendwas zu zahlen und schreibt dir dann "... der technische Defekt war ein Fall von höherer Gewalt und berechtigt nicht zu einer Entschädigungszahlung..." oder antwortet gar nicht, sprich: ohne Anwalt geht nichts.

Kann ich für mich nicht bestätigen. OS hat bislang alle meine claims direkt und ohne Drohung direkt akzeptiert.
 
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os_flyer

Aktives Mitglied
12.01.2018
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wie soll jemand der nicht so wie wir hier "vom fach" ist, per smartphone wissen, wann der flieger in der luft ist?!?
und gestartet auf der anzeigetafel heisst meines wissens nach off block und nicht airborne

Flughafen Wien App auf Handy. Flugnummer eintippen und dein Handy schickt dir kostenlos Push Nachrichten zu folgenden Ereignissen deines Fluges: Gate Offen, Boarding, Gate Close, Airborne, Annuliert. Das sollte eine Hausmutti/Hauspapi mit mittelmäßiger Candycrush Erfahrung schaffen.

Ansonsten schließe ich mich hier der Meinung an, dass es etwas Verantwortungslos war das Kind abzuliefern und direkt wieder die lange Heimreise anzutreten, gerade bei dem Wetter wo den ganzen Tag über schon Flüge gestrichen wurden. An einem Sonnentag mit blauen Himmel lass ich mir das gerne einreden das die Chance eine Flugstreichung sehr gering ist und man das wagen kann, aber nicht an einem Tag wo in Wien massiver Schneefall war für eine Großstadt.

Was man auch bedenken muss, nur weil das Wetter sich gebessert hatte, heißt das nicht, dass Beschränkungen in der Arrival oder Departure Rate aufgehoben werden. Landebahnen müssen dennoch von Schnee befreit werden. Die Slots am Flughafen und auf dem Weg sind vollkommen durcheinander, von der schlechten DFS Performance momentan mal gar nicht zu sprechen. Da hier der Ursprüngliche Grund auch das Wetter ist, kan hier auch keine EU Comp. erfolgen.

Alternativ sind die Hotels in Wien meißt eh Zimmertarife und keine Personentarife und die Mutter hätte sicher samt Junior im Hotel schlafen können und sich die Fahrt hin und retour sparen können...
 
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panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
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LOWW
Flughafen Wien App auf Handy. .... sollte eine Hausmutti/Hauspapi mit mittelmäßiger Candycrush Erfahrung schaffen.

Ich behaupte, wenn du 100 Flughafenbringer/Abholer vor diese Aufgabe stellst, schaffen es vielleicht 10% diese Information zu beschaffen! Könnte mich aber auch täuschen.
Zumindestens ca. 90% der Abholer schaffen es nicht, sich auf der richtigen Spur einzureihen, dann trau ich ihnen erst recht nicht zu ein Smartphone so zu bedienen, eine airborne-Zeit herauszubekommen.
Ich wär auch nach Hause gefahren, hab allerdings auch nur 30km - da isses leicht!
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.025
270
Ich behaupte, wenn du 100 Flughafenbringer/Abholer vor diese Aufgabe stellst, schaffen es vielleicht 10% diese Information zu beschaffen!

Dann halt nicht Smartphone, als Alternative bietet sich Teletextseite 828 an, die Telefonauskunft oder diese seltsamen Monitore am Flughafen. Komischerweise haben es meine wenig flugerfahrenen Eltern schon Anfang der 2000er ganz ohne Internet oder gar Smartphone geschafft mich pünktlich vom Flughafen abzuholen und nicht zu bald dazu sein, wenn mal was verspätet war.

Und jetzt Erstattung für's Hin- und Herfahren zu wünschen fällt für mich in die Kategorie SSKM: 13-Jährige können durchaus auch mal aus anderen Gründen nicht abfliegen (Heimweh, Krankheit, ...) und sind dann auf einen Elternteil angewiesen - da braucht's doch noch gar keine Flugstreichung. Wenn man das Risiko eingeht - tja.
 
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