OS: 05.01.19: OS229 - Grund für die Streichung

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
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Es hätte ja niemand erwartet dass er Business fliegt. Natürlich hätte Austrian sinnigerweise jemand mit Status upgraden und den Jungen Economy mitnehmen können. Es ist nur absurd, einen 13-Jährigen stehen zu lassen und mit freien Plätzen in der Business zu fliegen.

Bleibt die Frage, ob die Plätze am Ende noch leer blieben. Eventuell wollten sie die nicht vergeben, weil sie Irreg-Paxen mit C-Tickets späterer Flüge noch Alternativen anbieten können wollten. Und haben sie die tatsächlich noch gebraucht.

Übliche Vorgehensweise wäre meines Wissens eher, die Eco mit WL-Paxen zu überbuchen, und dann kurz vorm Boarding die WL durch Upgrades abzuarbeiten (sollte die C immer noch leer sein). Nur einen 13-jährigen auf die WL zu setzen, ohne zu wissen, ob er am Ende mitkommt oder nicht, wäre wohl auch nicht ideal gewesen.

Sicher kann man sich jetzt fragen, ob das bei einem Kind nicht anders gegangen wäre. Andererseits ist halt genau das das Risiko, wenn er alleine fliegt und nicht als unbegleiteter Minderjähriger (damit hätte die Airline die Pflicht gehabt, entsprechende Betreuungsleistungen zu erbringen).

Andere Möglichkeit wäre gewesen, selber Business zu buchen und hinterher zu versuchen, von OS das Geld erstattet zu bekommen. Allerdings mit ungewissen Ausgang. Nur bevor hier 2 mal jemand über 400km fährt, um das Kind abzuholen und zu bringen….
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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Land Rede kurzer Sinn.
Dumm gelaufen. Aufstehen, Hose abklopfen, weitergehen.
Entschädigung wird es nicht geben, da sich OS auf höhere Gewalt berufen, und an diesem Tag auch begründen kann.
Aus die Maus.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Tatsächlich entstandener Scaden muss trotz Wetter ersetzt werden. Ich würde da aber maximal 1 mal 440 km sehen. Den Flughafen zu verlassen, bevor der Junior in der Luft ist, halte ich bei einem 13 jährigen für fahrlässig.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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3.040
Zusammenfassend:
- Geld wurde für UM gespart, Jugendlicher also "normaler" Fluggast
- Elternteil konnte keine 2 h am Flughafen warten, bis Sohn in der Luft
- Elternteil war wahrscheinlich gerade zuhause, als bekannt wurde, dass Flug storniert wurde
- Elternteil kann keine 2,5 h zurückfahren, um mit Sohn ins Hotel zu gehen oder ihn zurückzunehmen.
- Sohn ist nicht erwachsen genug, um ins Hotel zu gehen, Wecker zu stellen und am nächsten Tag wieder einzuchecken.
- Kind wird kein Notfallgeld mitgegeben, kann also nicht selbstständig agieren.
- Airline ist schuld, dass sie als erwachsen angemeldeten Sohn wie normalen Fluggast behandelt.
- Elternteil trifft keine Schuld, weil extra Fahrt nicht zumutbar, warten am Flughafen nicht zumutbar.

:help:
 
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Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Das st doch grob fahrlässig!
Da wartet man bis der Flieger Airborne ist.
Gerade bei dem momentanen Wetter.

Was ich an der Geschichte nicht verstehe... wie ist er überhaupt zu dem Flughafen gekommen? Er wurde ja sicher nicht von der 220 km entfernten Begleitperson ursprünglich hingebracht, denn das würde ja bedeuten das er um die 2-3 Stunden vor Abflug bereits alleine am Airport war. Ansonsten hätte diese Person ja auf dem Rückweg umdrehen können als die Nachricht kam und dann wären keine 440 km Fahrt nötig gewesen.

Und eine Flugstreichung ohne Nennung des Grundes während man bereits im Flugzeug sitzt halte ich für sehr unwahrscheinlich, sowas könnte ich mir nicht mal bei Ryanair vorstellen. Wahrscheinlich hat er es nur nicht mitbekommen (Musik gehört o.ä.).

Nein, sicher nicht mit einem 13-Jährigen ohne jede Kenntnis der Stadt, der öffentlichen Verkehrsmittel und mit nicht genug Bargeld für eine Taxifahrt vom Flughafen.

Also bei meinen bisherigen Flugstreichungen hat sich immer die Fluggesellschaft um Hotel und den Transfer dorthin gekümmert.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
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Leoben, AUT
Tatsächlich entstandener Scaden muss trotz Wetter ersetzt werden.

Ich bin mir momentan nicht sicher, ob hier überhaupt irgendein Anspruch besteht.
Der Flug wurde offenbar aufgrund des Wetters gestrichen.
Der Flug am nächsten Tag war möglicherweise zu dem Zeitpunkt, an dem das Kind am Schalter war, die nächstmögliche Beförderung. Die Beweisführung dürfte hier schwierig werden.
Vor allem: Die Betreuungsleistung (=Hotel) wurde nicht von der Airline verweigert, sondern von der Mutter abgelehnt ("Kommt nicht in Frage") von daher sehe ich keinen Grund für einen Kostenersatz der Fahrt.
Wenn man Sonderleistungen für seinen UM will, muss man das UM Paket buchen. Das war nicht der Fall.

Ich verstehe schon, dass die Sache unangenehm ist. Die Mutter könnte klagen um festzustellen ob ein Flug in der C vergleichbare Reisebedingungen darstellt hätte(mit Gerichtsstand Österreich).
 
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malschauen

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05.12.2016
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Betreuungsleistungen werden auch bei Wetter fällig. Bei 440 km x 30 (?) Cent werden wir uns auch im Rahmen einer Hotelnacht plus Essen und Transport bewegen. Sehe da nicht so ganz, wieso die erneute Anfahrt zum Flughafen nicht bezahlt werden sollte. Ist jetzt nicht teurer, wie auf Kosten von OS in Wien zu übernachten. Einen 13 jährigen würde ich auch nicht alleine in ein Hotel schicken, aber ich wäre auch nicht vom Flughafen weg, bevor mein Kind sicherlich in der Luft ist.
 

Wuff

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01.04.2012
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9
HAM/LBC
Aus Erfahrung wird man ja bekanntlich klug.

Dann wurde sicher für den heutigen Ersatzflug nachträglich der UM-Service gebucht ;-)
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Betreuungsleistungen werden auch bei Wetter fällig. Bei 440 km x 30 (?) Cent werden wir uns auch im Rahmen einer Hotelnacht plus Essen und Transport bewegen. Sehe da nicht so ganz, wieso die erneute Anfahrt zum Flughafen nicht bezahlt werden sollte. Ist jetzt nicht teurer, wie auf Kosten von OS in Wien zu übernachten....

Sehe ich so ähnlich. Wenn mich die Flugstreichung an meinem Heimatort trifft und ich somit kein Hotel brauche, aber für die erneute Anreise zum Flughafen zusätzliche Kosten habe (die über ein ein paar Euro für das Nahverkehrs-Busticket o.ä. hinausgehen), würde ich diese durchaus bei der Airline geltend machen.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
712
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Leoben, AUT
Ich bestreite ja nicht, dass es Anspruch auf Betreuungsleistungen gibt. Nachdem was ich hier gelesen habe, hat OS diese nicht verweigert, sondern sie wurden von der Mutter abgelehnt. Was es in Österreich aber auch gibt, ist die Schadensminderungsobliegenheit. Wenn dir OS das NH Hotel anbietet, kannst du nicht sagen, dass du lieber ins Sacher willst. 440km * 0,42€ Kilometergeld machen 184,8€ Fahrtgeld. Das Zimmer kostet lt. HP 108€, OS bekommt sicher noch Rabatt. Nachdem das Kind nicht als UM deklariert war, sondern als normaler PAX verstehe ich im Moment nicht, warum OS die teurere Alternative zahlen sollte.
 
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berlinet

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21.07.2015
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Sehe ich so ähnlich. Wenn mich die Flugstreichung an meinem Heimatort trifft und ich somit kein Hotel brauche, aber für die erneute Anreise zum Flughafen zusätzliche Kosten habe (die über ein ein paar Euro für das Nahverkehrs-Busticket o.ä. hinausgehen), würde ich diese durchaus bei der Airline geltend machen.
Vielleicht habe ich es überlesen: Aber ist Österreich überhaupt der Heimatort des Passagiers oder war das die Rückreise nach Berlin? Wobei wohl schwer zu negieren gibt, dass es keinen Grund für die Fahrtkosten von 400 km gab. Entweder das Kind ist selbstständig genug, als normaler Passagier ins Hotel zu gehen oder die Mutter muss halt warten, dass der Flug abhebt.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.572
9.949
BRU
Natürlich sollten die erklärten Kosten verhältnismäßig sein und würde ich nicht erwarten, dass die Airline mir deutlich mehr zahlt, nur weil ich lieber 200km hin- und zurückfahre (ob das Kind jetzt dauerhaft beim Elternteil in Wien oder in Berlin lebt, ist da doch letztendlich irrelevant) als im Hotel am Flughafen zu übernachten.

Kenne jetzt auch die Hotelkosten am Flughafen VIE nicht, nur kurzfristig habe ich anderswo da schon deutlich mehr gezahlt. Und gerade an Tagen mit zahlreichen (wetterbedingten) Irrops sind die Unterbringungsmöglichkeiten in Flughafennähe auch nicht unbegrenzt. Da kann es durchaus im Interesse der Airline sein, wenn ein Pax lieber zurück nach Hause fährt und dafür die Fahrtkosten geltend macht.
 
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camefromhell

Aktives Mitglied
05.06.2017
114
195
So, um das Thema abzuschließen:
Er ist nun mit dem heutigen Nachmittagsflug heim gekommen.

Wegen der Unterstützungsleistungen wegen der Flugverschiebung auf den nächsten Tag werden jetzt die Eltern Kontakt mit OS aufnehmen.
Wenn es ein faires Angebot seitens OS (z.b. Erstattung in Höhe der ortsüblichen Nächtigungskosten) gibt, wird es angenommen werden.
Ich denke dass die Eltern sich sicher überlegen werden wie man so etwas bei zukünftigen Reisen verhindern könnte.

Vielen Dank für die Infos!
 

D(CR)ASH8

Aktives Mitglied
15.12.2018
168
1
Wie weiss man, als ein "am airport stehender" ob der Flieger auch "in der Luft ist"??
App, Flughafen, flightradar etc....
Ohne technische Hilfsmittel empfiehlt sich die Anzeigetafel nach dem Ausdruck gestartet zu beobachten. Sollte sich nach Gate closed der Status zu gestrichen ändern dann ist was schiefgegangen...
 

panzi

Erfahrenes Mitglied
02.05.2010
1.045
95
LOWW
wie soll jemand der nicht so wie wir hier "vom fach" ist, per smartphone wissen, wann der flieger in der luft ist?!?
und gestartet auf der anzeigetafel heisst meines wissens nach off block und nicht airborne
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Zeit, einmal die finanzielle Bilanz zu ziehen:

Annahme ist, dass der Kleine einmal pro Monat zwischen den Eltern pendelt (12 x pro Jahr) und dass einmal pro Jahr eine Flugstreichung erfolgt.

Die Jahresbilanz sieht dann folgendermaßen aus:

1. Die Superschlauen (buchen den UM Service):
Kosten = 12 x Gebühr für den UM Service = 720€ p.a.

2. Die Mittelschlauen (warten drei Stunden am Airport bis zum Take-Off; kein UM Service)
Kosten = 12 x Parkgebühr (20€) plus 12 x Kaffee und Kuchen für zwei Personen (15€) im Flughafen-Cafe macht zusammen 420€ p.a.

3. Die Dummen (fahren gleich wieder nach hause)
Kosten = 1 x Benzin für 440km = 50€; davon ab die erwartete Kostenerstattung durch Austrian = 150€. Macht unter Strich einen ERLÖS von 100€ p.a.

Fazit: Wie wir hier im Norden schon immer wissen: „Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln“.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
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Leoben, AUT
Erstens bin ich nach wie vor nicht davon überzeugt, dass die Mutter einen Anspruch auf irgendwas hat.

Zweitens weigert sich OS meistens irgendwas zu zahlen und schreibt dir dann "... der technische Defekt war ein Fall von höherer Gewalt und berechtigt nicht zu einer Entschädigungszahlung..." oder antwortet gar nicht, sprich: ohne Anwalt geht nichts. Und der Fall hier ist alles andere als glasklar. Denn nach allem was hier geschrieben wurde, hat OS die Betreuung nicht verweigert, sie wurde von der Mutter abgelehnt und durch eine teurere Abholung eigenmächtig ersetzt. Dadurch hat sie m.M.n. die Pflicht der Schadensminderung durch den Gesschädigten verletzt. Wenn sie also eine Rechtsschutzversicherung hat muss sie die mal von einer Klage überzeugen und wenn sie keine hat wäre es ratsam sich gut zu überlegen ob man das Risiko eingehen will. Mein Hausverstand tendiert eher in Richtung Mund halten, runterschlucken.
 
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