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Hallo Zusammen!
Mein Name ist Lukas, komme aus der Nähe von Fulda und bin derzeit in Malaysia / Kuala Lumpur unterwegs.
Auf dem Hinflug von FRA aus hatte mein Flug 21 Stunden Verspätung, der Grund war ein technischer Defekt. Das Flugzeug hatte irgendwo einen Kurzschluss. Ich habe die Airline angeschrieben, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die Fluggesellschaft hat mir darauf hin Freitickets angeboten und will nicht zahlen. Ich bestehe jedoch auf meine finanzielle Entschädigung.
Könnt ihr mir sagen, ob deren Auslegung der Verordnung 261/2004 korrekt ist und welchen Fehler ich in meinem Schreiben habe? Was soll ich am besten antworten?
Mein Schreiben:
Die Antwort von MH:
Über einen Tip über das weitere Vorgehen würde ich mich sehr freuen!
Danke schonmal und viele Grüße!
Lukas
Mein Name ist Lukas, komme aus der Nähe von Fulda und bin derzeit in Malaysia / Kuala Lumpur unterwegs.
Auf dem Hinflug von FRA aus hatte mein Flug 21 Stunden Verspätung, der Grund war ein technischer Defekt. Das Flugzeug hatte irgendwo einen Kurzschluss. Ich habe die Airline angeschrieben, um eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, die Fluggesellschaft hat mir darauf hin Freitickets angeboten und will nicht zahlen. Ich bestehe jedoch auf meine finanzielle Entschädigung.
Könnt ihr mir sagen, ob deren Auslegung der Verordnung 261/2004 korrekt ist und welchen Fehler ich in meinem Schreiben habe? Was soll ich am besten antworten?
Mein Schreiben:
Beanstandung laut Verordnung 261/2004/EG über die Annullierung und Verspätung von Flügen
Fluggast: Lukas ----, Flugnummer: MH5, geplanter Abflug: 23.11.2012, 12:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den 23.11.2012 habe ich einen Flug von Frankfurt (FRA) nach Kuala Lumpur / Malaysia (KUL) gebucht. Der Flug hatte eine Verspätung von 21 Stunden. Der Abflug erfolgte am folgenden Tag (24.11.2012) um 09:00 Uhr. Die Maschine hatte einen technischen Defekt, der nach BGH-Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07 - OLG München, AG Erding, keine außergewöhnlichen Umstände darstellt.
Gemäß der oben genannten Verordnung steht mir folgende Entschädigung zu:
- finanzielle Entschädigung gemäß §§ 5,7 VO 261/2004/EG: 600 Euro
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 26.12.2012 auf folgendes Konto:
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Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von MH:
Über einen Tip über das weitere Vorgehen würde ich mich sehr freuen!
Danke schonmal und viele Grüße!
Lukas