24 Stunden Verspätung bei Pauschalreise - Ansprechpartner? Möglichkeiten?

ANZEIGE

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
1
Dorf bei NUE
ANZEIGE
Meine Schwester und 3 Freunde, also gesamt 4 Erwachsene haben in einem TUI Reisebüro eine Pauschalreise in die Dom Rep gebucht. Man konnte unter Flügen unterschiedlicher Airlines (unterschiedlicher Preis natürlich) wählen. Sie hatten sich entgegen meines Rats für AF entschieden. :rolleyes:

Als Reiseveranstalter steht Bucher Reisen in der Rechnung und allen anderen Unterlagen. Ebenfalls stehen die gebuchten Flüge mit AF Flugnummern und Sitzplätzen dabei.

Der Hinflug war NUE - CDG - Punta Cana. In Paris am Gate erst 3 Std. Verspätung angeschrieben, kurz danach immer noch der Flug aber als closed. Panik war umsonst, man hatte den lug mit einem anderen zusammengelegt und sich für ein anderes Gate entschieden. Verspätung Punta Cana 3 Std.

Hätte noch keinen gestört, dann kam der Heimflug.

Wie bei einer Pauschalreise üblich gab es natürlich einen (bemühten) Reiseleiter, der hat ihnen einen Ordner gezeigt, da sollten sie 2 Tage vor geplantem Abflug nachsehen ob es Änderungen gibt und dann am Tag vor dem Abflug dann aufs Schwarze Brett, wegen Transferzeit. Haben sie alles gemacht, der Flug blieb unverändert stehen, der Transfer stand pünktlich, mit Flugnummer und Paxnamen vor dem Hotel und hat die 4 zum Flughafen gebracht und vor der richtigen Tür abgesetzt. Nur gab es den Flug nicht, nachdem in der Abflughalle niemand war und nichts außer dem gecancelten Flug festgestellt werden konnte, blieben 2 in der Abflughalle zurück und 2 trabten in die Ankunftshalle, fanden dort auch einen Agenten von Bucher, dem dann bei der Aussage, daß es den Flug nicht gäbe, alle Gesichtszüge entgleisten und er als erstes wissen wollte, wie viele denn da drüben stehen würden ohne Heimflug. Es waren aber seltsamer Weise nur die 4 Leute. Irgendein Supervisor fand dann raus, daß sie angeblich genau 24 Stunden später auf AF gebucht wären. Mit der Auskunft hat man ihnen dann einen Transfer ins Hotel organisiert, dort haben sie noch mal ewig gewartet, da das Hotel erst die Kostenübernahme abgewartet hat. Eingecheckt, morgens an den Strand dort hat man sie dann aufgegabelt, weil ja doch alles anders wäre, sie würden früher fliegen und auch nicht mit AF, sondern mit AB und mit einem klitzekleinen Aufenthalt von 6 Stunden in Berlin.

Angeblich hat AF die Stornierung an Thomas Cook Frankreich weitergegeben, aber wirklich sicher ist keine der Aussagen, man konnte nicht mal feststellen, wann der Flug gestrichen wurde.

Sie kamen dann genau 24 Std. später als geplant und gebucht, (völlig k.o.) zuhause an, jeder brauchte zusätzlich einen Urlaubstag, ein Arbeitgeber war nicht sehr amüsiert.

Der Flug um den es geht AF 969 von Punta Cana nach Paris am 25.3.14, Anschluß wäre gewesen AF 1210 von CDG nach NUE.

Konkrete Fragen:
Wer ist Ansprechpartner?
Was kann man überhaupt tun/fordern?
Greift diese EU Entschädigung oder ist das nur bei Nicht-Pauschalreisen?
Anwalt?
:confused:

Danke für alle Tipps, ich bin da völlig überfragt.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Für Reisepreisminderung nach BGB ist Bucher der Ansprechpartner, für Ausgleichszahlungen (600€ p.P.) haftet AF.
Papiertickets? Aufheben. Ansonsten Reiseplan/Receipt o.ä. mit Buchungscode/Ticketnummer sichern, Maßstab ist die "bestätigte Buchung" (Art. 3 Abs. 2 EU-VO 261/04).
 
  • Like
Reaktionen: mumielein und peter42

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Weil in einem TUI Reisebüro gebucht wurde, sorry, war tatsächlich etwas ungenau von mir. Wenn der Veranstalter ein anderer ist, und TUI wirklich nur Vermittler, wird das sicher so angesagt und ggf. an den richtigen AP verwiesen bzw. eventuell sogar die Kommunikation mit diesem übernommen. Soll es ja bei Reisebüros vor Ort geben, Service und so.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Ach noch was: Maximieren, also Reisepreisminderung/Schadenersatz vom Veranstalter + Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft, geht m.W. nicht, da gab es in meiner dunklen Erinnerung mal ein Urteil, dass anzurechnen ist...
 

mumielein

Gründungsmitglied
06.03.2009
4.152
1
Dorf bei NUE
Nein, Maximierer sind das nicht, sie sparen ein Jahr auf so einen Urlaub und fanden an sich nur die Art und Weise, wie das ablief etwas befremdlich. Und einen Urlaubstag verschenken, indem man auf Flughäfen rumsitzt, obwohl man wirklich nichts dafür kann, ist ja wohl doof.

Das Reisebüro hat ihnen geraten, einen Beschwerdebrief zu schreiben und da stellte sich eben die Frage, an wen der Brief gehen soll und wie der Inhalt lauten sollte.

Ach so, das RB war auch ratlos, an wen der Brief gehen soll und das wiederum finde ich sehr, sehr befremdlich.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
das RB war auch ratlos, an wen der Brief gehen soll und das wiederum finde ich sehr, sehr befremdlich.

Ich tippe mal, die haben sich dumm gestellt, weil für die Reiseveranstalterhaftung eine Ausschlussfrist von einem Monat nach dem urpsrünglich gebuchten Reiseende gilt. Ansonsten meine ich mich an die Faustregel zu erinnern, dass Ausgleichszahlung in der Regel lukrativer sei. Kontaktiere doch für Detailfragen rcs und/oder umsteiger, die sind in der Materie drin und werden unserer Forengöttin sicher keinen Wunsch abschlagen... ;)
 
  • Like
Reaktionen: mumielein

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Delay compensation bei einer Pauschalreise geht tatsächlich direkt gegen die Fluggesellschaft. (Quelle eigene Erfanrung)

Auch wenn die umgebucht wurden, bleibt trotzdem AF der Ansprechpartner für Delay, denn deren Flug wurde gestrichen und sie sind daher zu spät ans Reiseziel gekommen. Am besten direkt einen Anwalt - nimm mal die Forums-Suchfunktion "Fachinger", der ist gut.

Edit: Hier ist er http://www.vielfliegertreff.de/reis...aygrund-wegen-kompensation-2.html#post1181715
 
  • Like
Reaktionen: mumielein

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.985
34
Wien
Ich würde auch einen Anwalt konsultieren der sich auch um die Abwicklung kümmert.
Hatte mal eine Klage gegen Lufthansa verpatzt weil ich eine Frist verpasst habe deshalb spare ich nimma am falschen Ende.
 
  • Like
Reaktionen: mumielein

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sie haben Anspruch auf jeweils 900 Euro gegen AF und auf anteilige Reisepreisminderung gegen den Veranstalter.

Hinflug:

Zusammenlegung zweier Flüge wird regelmäßig als Annullierung zu werten sein. Aber auch bei Annahme als bloße Verspätung greift EU-VO 261/2004. Da Zeitverlust am Endziel > 3h, aber <4h: 300 Euro/Person. Schuldner AF:

Rückflug:

Flüge fanden 24 Stunden später als gebucht statt. Das ist dann ebenfalls Annullierung. Vermutlich wird AF argumentieren, man habe die Flugplanänderung kommuniziert. Der Fehler läge beim Veranstalter bzw. dem Vermittler. Das mag sein. Dann obliegt es allerdings AF, sich ggf. bei Veranstalter/Vermittler schadlos zu halten. Rechtlich entscheidend ist, ob den Fluggästen die Änderung rechtzeitig, also mind. zwei Wochen vorher, mitgeteilt wurde oder nicht. Folge: 600 Euro. Schuldner auch hier: AF.

ZUSÄTZLICH: Anteilige Reisepreisminderung gegenüber Veranstalter. Deinen Lieben ist exakt der rechnerische Preis für EINEN Reisetag zu erstatten. Denkbar, wurde oben ja schon angesprochen, wäre, dass dann AF seine Ausgleichszahlung auf diesen Betrag anrechnen möchte. Die Möglichkeit sehe ich aber eher nicht, da die EU-VO eindeutig von Schadensersatz spricht. Eine Reisepreisminderung ist aber kein Schaden. Vielmehr ist es schlicht so, dass zu viel für das Ticket gezahlt wurde.

Achtung: AF wird freiwillig kaum zahlen! Außerdem entfacht AF eigentlich IMMER eine Zuständigkeitsdebatte, auf die ein wenig erfahrener Amtsrichter schon mal reinfallen kann. AF wird argumentieren, dass ein deutsches Gericht nicht zuständig sei, da betroffen ein Segment nach Frankreich und nicht nach Deutschland war. Das ist zwar Blödsinn, aber ein auf vielen eng bedruckten Seiten juristisch formulierter und mit diversen Urteilen vermeintlich belegter Blödsinn. Seht also zu, einen im Fluggastrecht erfahrenen Kollegen zu erwischen!
 
  • Like
Reaktionen: TXLover und mumielein

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.985
34
Wien
Ist es nicht so dass der Rückflug gestrichen wurde (600€) und auf die 24h Verbindung später umgebucht wurde.

Dann nochmals umgebucht wurde und der Abflug 6h vorgezogen (nochmal 600€) weil vermutlich bei einer Zusammenlegung zweier Maschine jene überbucht war.

Somit sollten doch allein wegen des Rückfluges 1.200€ Entschädigung zustehen, wobei die ersten 600€ von AF verschuldet sind und die zweiten 600€ wohl auf die Kappe des Veranstalters gehen da dieser für deine Angehörigen beschlossen hat eine frühere Maschine zu nehmen.
Da hätte schonmal um Erlaubnis gefragt werden müssen.
 
  • Like
Reaktionen: mumielein

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist es nicht so dass der Rückflug gestrichen wurde (600€) und auf die 24h Verbindung später umgebucht wurde.

Dann nochmals umgebucht wurde und der Abflug 6h vorgezogen (nochmal 600€) weil vermutlich bei einer Zusammenlegung zweier Maschine jene überbucht war.

Somit sollten doch allein wegen des Rückfluges 1.200€ Entschädigung zustehen, wobei die ersten 600€ von AF verschuldet sind und die zweiten 600€ wohl auf die Kappe des Veranstalters gehen da dieser für deine Angehörigen beschlossen hat eine frühere Maschine zu nehmen.
Da hätte schonmal um Erlaubnis gefragt werden müssen.


So gibt das der Sachverhalt nicht her. Wenn die vier Fluggäste zwischenzeitlich über eine schriftliche Buchungsbestätigung für den angeblichen 24h+-Flug erhalten haben sollten, hättest du Recht: Zwar wäre der Ersatz-Ersatzflug derart, dass es zu keinem zusätzlichen Zeitverlust am Endziel gekommen wäre, aber dafür zu einem Zeitverlust am Ausgangsflughafen, da 6h früher. Aber wie gesagt: Die 1200 Euro/Person funktionieren nur, wenn die vier über eine bestätigte Buchung für den 24h+-Flug verfügt haben sollten.
 
  • Like
Reaktionen: mumielein