3. Startbahn für den Flughafen in München

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bahaa

Reguläres Mitglied
20.04.2009
31
0
BW
Anmerkung: Habe jetzt mal den Artikel ordentlich zu Ende gelesen:eek: Wie der Sprecher der Gegnerinitative auf die Idee kommt man müsse nun gegen die Kirche klagen erschließt sich mir nicht:confused::eek:

Sobald ein entsprechendes Gesetz, dass die Höhe der Entschädigung regelt, steht kann ich im Wege der Adminsitrativenteigung per Verwaltungsakt (also einfach durch Bescheid einer Behörde) enteignen...

Interessant wie heutzutage von öffentlichen Stellen gebaut wird. Man plant etwas "Tolles" mit viel Kapitaleinsatz (was gleichzeitig Begründung für die unbedingte Durchführung ist), erklärt es wichtig für die Allgemeinheit und dann schaut man wo. Wenn der bisherige Eigentümer seinen Grund und Boden nicht hergeben will, nimmt man es ihm weg.

Ich stelle mir mal vor, wenn ich als Privatmann mir ein schönes Haus plane, irgendwo, und dann zu dem Grundstückseigentümer gehe und sage "los gib her".

Die Eigentumsgarantie im Grundgesetz wurde mal recht absolut gehandhabt und nur dem sozialen Wohl verpflichtet. Heutzutage gelten auch wirtschaftliche Interessen von Firmen und sonstige Projekte mit umstrittenen Nutzen.

Guter Kommentar: Flughafen: Dritte Startbahn - Abgehobene M
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Interessant wie heutzutage von öffentlichen Stellen gebaut wird. Man plant etwas "Tolles" mit viel Kapitaleinsatz (was gleichzeitig Begründung für die unbedingte Durchführung ist), erklärt es wichtig für die Allgemeinheit und dann schaut man wo. Wenn der bisherige Eigentümer seinen Grund und Boden nicht hergeben will, nimmt man es ihm weg.

Ich stelle mir mal vor, wenn ich als Privatmann mir ein schönes Haus plane, irgendwo, und dann zu dem Grundstückseigentümer gehe und sage "los gib her".

Die Eigentumsgarantie im Grundgesetz wurde mal recht absolut gehandhabt und nur dem sozialen Wohl verpflichtet. Heutzutage gelten auch wirtschaftliche Interessen von Firmen und sonstige Projekte mit umstrittenen Nutzen.

Guter Kommentar: Flughafen: Dritte Startbahn - Abgehobene M

Wie kann ein Kommentar gut sein, der offensichtlich gewisse Entwicklungen, Gespräche, Diskissionen etc. der Vergangenheit ignoriert/nicht recherchiert hat und genau eben diese für die Zukunft einfordert, als Verzögerunsgrund benennt?
Ach ist das herrlich, wie es oportun erscheint, gegen jedes und alles zu sein und dies dann in einen Kommentar zu packen!
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Interessant wie heutzutage von öffentlichen Stellen gebaut wird. Man plant etwas "Tolles" mit viel Kapitaleinsatz (was gleichzeitig Begründung für die unbedingte Durchführung ist), erklärt es wichtig für die Allgemeinheit und dann schaut man wo. Wenn der bisherige Eigentümer seinen Grund und Boden nicht hergeben will, nimmt man es ihm weg.

Ich stelle mir mal vor, wenn ich als Privatmann mir ein schönes Haus plane, irgendwo, und dann zu dem Grundstückseigentümer gehe und sage "los gib her".

Die Eigentumsgarantie im Grundgesetz wurde mal recht absolut gehandhabt und nur dem sozialen Wohl verpflichtet. Heutzutage gelten auch wirtschaftliche Interessen von Firmen und sonstige Projekte mit umstrittenen Nutzen.

Guter Kommentar: Flughafen: Dritte Startbahn - Abgehobene M

Ich empfehle Dir Artikel14(3) des GG:
"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Erschreckend finde ich bei dem oben verlinkten Artikel eher die Kommentare.

Da äussern sich ganz offensichtlich Leute, die Gewalt (und sei sie nur in Form von fliegenden Tomaten) in Ordnung finden, schließlich träfe es ja die "richtigen". Da schreiben Leute, die ausweislich ihrer Rechtschreibung nie eine fünfte Klasse besucht haben, aber selbstverständlich alle Zusammenhänge im Bezug auf die Flughafenerweiterung verstanden haben wollen. Unglaublich, was sich an Dummheit so auf Welt.de tummelt....
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.087
8.185
Dahoam
Erschreckend finde ich bei dem oben verlinkten Artikel eher die Kommentare.

Da äussern sich ganz offensichtlich Leute, die Gewalt (und sei sie nur in Form von fliegenden Tomaten) in Ordnung finden, schließlich träfe es ja die "richtigen". Da schreiben Leute, die ausweislich ihrer Rechtschreibung nie eine fünfte Klasse besucht haben, aber selbstverständlich alle Zusammenhänge im Bezug auf die Flughafenerweiterung verstanden haben wollen. Unglaublich, was sich an Dummheit so auf Welt.de tummelt....

Wobei man hier ausdrücklich rausheben muss dass sich Hartmut Binner von AufgeMUCt ausdrücklich für dieses Verhalten von irgendwelchen Deppen bei Dobrindt entschuldigt und sich davon distanziert hat. Wenn Menschen Gewalt anwenden ist der Punkt erreicht wo sie mit Worten nichts mehr erreichen können und zu wenig im Hirn haben um den Frust anders abzubauen. Hier tummeln sich auch immer gerne alle möglichen Umweltideologen aus dem extremen Lagern. Die suchen ja nur einen Grund damit sie sich aufführen können. Bei denen macht es keinen Unterschied ob es um ein Atomkraftwerk, eine Autobahn, ein Flughafen oder ein Kanal geht.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Unglaublich, was sich an Dummheit so auf Welt.de tummelt....

Stimmt schon, aber auf vielfliegertreff.de und sonstwo ist es auch nicht wirklich anders. Egal, wohin du guckst: Dummheit, Egoismus, Gier (nach Macht und Geld/Gütern) und eine Neigung zu Gewalttätigkeit sind die vorherrschenden Faktoren, die die Geschicke unserer Welt bestimmen. Insofern: Business as usual. Die Wutbürger von Stuttgart 21 sind übrigens auch nicht schlauer, und unfehlbar ist sowieso nur das Yield Management von LH.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Wobei man hier ausdrücklich rausheben muss dass sich Hartmut Binner von AufgeMUCt ausdrücklich für dieses Verhalten von irgendwelchen Deppen bei Dobrindt entschuldigt und sich davon distanziert hat. Wenn Menschen Gewalt anwenden ist der Punkt erreicht wo sie mit Worten nichts mehr erreichen können und zu wenig im Hirn haben um den Frust anders abzubauen. Hier tummeln sich auch immer gerne alle möglichen Umweltideologen aus dem extremen Lagern. Die suchen ja nur einen Grund damit sie sich aufführen können. Bei denen macht es keinen Unterschied ob es um ein Atomkraftwerk, eine Autobahn, ein Flughafen oder ein Kanal geht.

Die sogenannten Parkschützer haben über eine Woche gebraucht um nach der Sachbeschädigung und Körperverletzung von ihrem peinlichen Statement "ausgelassene Partystimmung" abzurücken.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Die sogenannten Parkschützer haben über eine Woche gebraucht um nach der Sachbeschädigung und Körperverletzung von ihrem peinlichen Statement "ausgelassene Partystimmung" abzurücken.

wobei das doch eigentlich stimmt: Sie hatten die Partystimmung ausgelassen und sind gleich zu Körperverletzung übergegangen... So was nennt man kreative Darstellung der Wahrheit.... ;)
 

Tammo

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
710
1
bei NUE (bislang MUC)
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Die SZ korrigiert sich - zumindest in der Aussage mit dem Ölpreis.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/airport-muenchen-dritte-startbahn-flughafen-rechnet-mit-oelpreis-von-dollar-pro-barrel-1.1126553

Von welchem Ölpreis ging die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung der dritten Startbahn des Münchner Flughafens aus? Jetzt zeigt sich: Die Behörde war wachsamer, als es ein SZ-Bericht vermuten ließ. Denn ein weiteres Gutachten hat wichtige Ergänzungen geliefert - und den Ölpreis im Jahr 2020 nicht auf 50, sondern auf 103 Dollar veranschlagt.

Natürlich legt man dann sofort nach und erklärt auch den im Zusatz zum Gutachten angenommenen Preis für zu niedrig. :rolleyes:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/airport-muenchen-dritte-startbahn-flughafen-rechnet-mit-oelpreis-von-dollar-pro-barrel-1.1126553-2

Ich verstehe nicht so ganz, warum man sich so sehr am Ölpreis aufhängt. Der lag 1992, bei Eröffnung des Flughafens, bei ungefähr 17.-$. Heute liegt er über 100.-$, seit 2005 kontinuierlich über 50.-$ und trotzdem wird mehr geflogen. Wenn der Ölpreis der Maßstab für das Flugverkehrsaufkommen wäre, dann sollten wir heute wohl nur 25% der Flugbewegungen von 1992 haben, kompensiert um Verbrauchseinsparungen maximal die Hälfte.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
wobei das doch eigentlich stimmt: Sie hatten die Partystimmung ausgelassen und sind gleich zu Körperverletzung übergegangen... So was nennt man kreative Darstellung der Wahrheit.... ;)

Ich hoffe nur, dass das mit S21 noch ein wenig köchelt. So lange haben wir in München von den Chaoten Ruhe...
Startbahn West lebt. Ich nenne die übrigens immer Josef Martin Fischer Gedächtnisstartbahn.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.822
2.076
FRA
Ist denn jetzt auch ein 3. Terminal in MUC geplant, oder darf man künftig öfters mit dem Bus fahren, a la FRA?
 

bahaa

Reguläres Mitglied
20.04.2009
31
0
BW
Ich empfehle Dir Artikel14(3) des GG:
"(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

Genau, so wie es dort steht. Wenn ich aber ein Zitat aus den vorigen Threads nehme:

"Sobald ein entsprechendes Gesetz, dass die Höhe der Entschädigung regelt, steht kann ich im Wege der Adminsitrativenteigung per Verwaltungsakt (also einfach durch Bescheid einer Behörde) enteignen..."

hört sich dies für mich in Sachen Auswirkung, Abwägung und Beachtung dieses Artikels doch etwas "anders" an.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.312
CGN
Genau, so wie es dort steht. Wenn ich aber ein Zitat aus den vorigen Threads nehme:

"Sobald ein entsprechendes Gesetz, dass die Höhe der Entschädigung regelt, steht kann ich im Wege der Administrativenteigung per Verwaltungsakt (also einfach durch Bescheid einer Behörde) enteignen..."

hört sich dies für mich in Sachen Auswirkung, Abwägung und Beachtung dieses Artikels doch etwas "anders" an.

Um es mal etwas ausführlicher zu erklären. Normalerweise funktioniert so eine Enteignung (ganz grob und laienhaft) in 2 Schritten. 1. Schritt: Es wird eine Abwägung gemacht, Eigentum des Einzelnen mit den Interessen der Allgemeinheit. Was zu diesen Interessen der Allgemeinheit also öffentlichen Interessen gehört wurde ja oben schon erklärt. 2. Schritt: Wenn das private Interesse überwiegt, dann darf nicht enteignet werden. Überwiegt das Allgemeininteresse wird jetzt die Höhe der Entschädigung festgesetzt.

"Der Staat" (sehr ungenau, ich weiß, aber dient vll dem Verständnis) kann jetzt noch entscheiden, ob er direkt durch ein Gesetz enteignen will oder in dem Gesetz nur der Behörde die Erlaubnis erteilt zu enteignen. Da gegen eine Enteignung durch die Behörde durch mehr Instanzen geklagt werden kann als gegen ein Gesetz ( der Rechtsschutz ist also besser, ist so, glaub's mir mal:) ), muss in der Regel durch Behördenentscheidung enteignet werden, da so der Bürger besseren Rechtschutz erhält. (Das steht in keinem Gesetz so, ist aber ständige Rechtsprechung).

Nun muss man sich noch überlegen, was ein Planfeststellungsverfahren ausmacht. In einem Planfeststellungsverfahren werden die privaten (und evtl. auch noch andere) gegen die Allgemeininteressen/öffentlichen Interessen abgewogen. Also genau das was in Schritt 1 unseres Enteignungsverfahrens geschieht. Daher würde man im Falle von Planfeststellungen Schritt 1 zweimal machen, weswegen man bei Planfeststellungen Schritt 1 nicht mehr bei der Enteignung braucht (schließlich hat man das schon gemacht) und nur noch Schritt 2 machen muss. [Das nennt sich dann auf juristisch enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses] (Und wenn sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens herausstellt, dass die privaten Interessen überwiegen, kann eben auch kein Planfeststellungsbeschluss ergehen).

Wenn du nun die Schritte ansiehst, die ich beschrieben habe, denke ich das klarer wird, dass das genau dem entspricht, was in Art. 14 III GG auch steht.
 
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