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Hatte ich aus irgendwelchen Gründe (Brille liegt ja -wie schon an derer Stelle erwähnt- noch im Mietwagen...) nicht gesehen.
Gibt es zufällig ne Aktion, dass ich Dich für eine Brille werben kann und Meilen bekomme?
Hatte ich aus irgendwelchen Gründe (Brille liegt ja -wie schon an derer Stelle erwähnt- noch im Mietwagen...) nicht gesehen.
Gibt es zufällig ne Aktion, dass ich Dich für eine Brille werben kann und Meilen bekomme?![]()
Wenn Du eine Aktion findest, bin ich sofort dabei! :: (<- das ist übrigens kein cooler "Daumen-hoch", sondern cooler "Daumen-hoch"-"Brillen"-Smiley)
Dann werd ich mal schauen, was ich so aus den Untiefen fischen kann.
PS: Die EBay Auktionen waren für mich nur notwendig da ich keine Freunde in Deutschland habe, denen ich eventuell kostenlose abos anbieten könnte.
Wenn Du es unbedingt wissen willst, frag doch mal den user farscape...
Gibt es zufällig ne Aktion, dass ich Dich für eine Brille werben kann und Meilen bekomme?![]()
schlechtes kino..was soll denn dieses "anprangern" hier?
Was ist Dein "Problem"?
Das ist irgendwie wiedersprüchlich.
a) es werden im Aktions-Link dezidiert DE und CH als Ausklappfeld angeboten
b) das Abo wird im selben Link auch für DE/CH spezifisch bepreist
c) dann steht nur unten die Einschränkung für DE.
Persönlich halte ich das für einen Fehler... ich werde beim Verlag nachfragen...
Da war das Meilenpaket, welches GQ erworben hat, wohl doch schneller aufgebraucht als gedacht.
STIMMT - ist ja auch wirklich irreführend. Aber ich hatte ja auch schon heute vormittag abgeschlossen.
Trotzdem finde ich es nicht korrekt. pp800 hat recht.
Der Hinweis „Solange der Vorrat reicht“ ist regelmäßig ausreichend, wenn damit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass der Warenvorrat für eine mit einer Hauptware verknüpfte Zugabe nur in geringerer Menge vorhanden ist als die Hauptware. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 (I ZR 224/06).
Nach § 5 Abs. 5 S. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist es irreführend und damit unzulässig, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist.
Jedoch bin ich der Meinung, dass bei diesem Angebot der Zusatz "Solange der Vorrat reicht" mehr als angebracht gewesen wäre.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass dieses Angebot gerade mal eine gute Woche "durchgehalten" hat und nicht wie angekündigt bis zum 30.11.2010.