99€ LH Ticket stornieren

ANZEIGE

Chris1509

Aktives Mitglied
06.03.2012
236
0
BER
Ich warte mittlerweile 2 Wochen auf die Rückbuchung einer Stornierung, obwohl die LH-Dame am Schalter von "höchstens ein paar Tagen" sprach. Wo kann ich denen mal wenig Druck machen? Unter Hilfe&Kontakt auf LH.com finde ich nämlich nichts passendes.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
81
Soso, Schlesinger schreibt das Herr Schlesinger empfiehlt. Von sich selbst in der 3. Person redete doch IMHO nur Cäsar.

//Modhinweis DrThax: Werbepost entfernt, daher auch Zitat auf selbiges.
 
Moderiert:

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Soso, Schlesinger schreibt das Herr Schlesinger empfiehlt. Von sich selbst in der 3. Person redete doch IMHO nur Cäsar.

//Modhinweis DrThax: Werbepost entfernt, daher auch Zitat auf selbiges.

Ich hatte hier nur meine Pressemitteilung eingestellt.
Aus dieser Pressemitteilung gehen zwei Fakten hervor: Zum einen, daß ich sehr in die Materie eingearbeitet bin. Zum anderen, daß hier teilweise Nonsens gesagt wurde, denn Bearbeitungs- oder Phantasiegebühren für die reine Rückzahlung dürfen von der Fluggesellschaft nicht erhoben werden!!!
 
Moderiert:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Ich hatte hier nur meine Pressemitteilung eingestellt.
Aus dieser Pressemitteilung gehen zwei Fakten hervor: Zum einen, daß ich sehr in die Materie eingearbeitet bin. Zum anderen, daß hier teilweise Nonsens gesagt wurde, denn Bearbeitungs- oder Phantasiegebühren für die reine Rückzahlung dürfen von der Fluggesellschaft nicht erhoben werden!!!
Nein, im letzten Absatz erfolgte Eigenwerbung und die verstösst gegen unsere Forenregeln.
Bitte daran halten!
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.762
5.683
51
MUC
www.oliver2002.com
Heute völlig überrascht worden...

Historie: für eine Praktikantin ein Ticket MUC-LYS vv für 43.00 + 85.91 (tax+YQ) minus 20€ FCB = 109€ in E gekauft. (Gekauft in USA zur Umgehung der OPC) Die Dame wollte ihre Handynummer eintragen und hat aus versehen 'Buchung Stornieren' gedrückt, LH hat die Buchung und das Ticket sofort bearbeitet, auch Aktivierung meiner Kontakte brachte nix mehr.

Heute sah ich folgende Position auf meiner deutschen CC: LH 22023212xxxxxx EUR 55,91 H
Also scheint LH nun die tax & YQ minus 30€ zurückzubuchen...(y)
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Wie ich bereits schrieb: 'Bearbeitungs- oder Phantasiegebühren für die reine Rückzahlung dürfen von der Fluggesellschaft nicht erhoben werden!!!'
Also: EUR 30,- unrechtmäßig durch LH einbehalten!

Wenn ich mich korrekt an entsprechende Urteile erinnere, sind Bearbeitungsgebühren erst ab einer gewissen Höhe nicht mehr statthaft respektive unzulässig. Ganz grundsätzlich verboten sind sie nicht.
 

Becool

Aktives Mitglied
03.06.2010
215
0
Einfach einen netten Brief schreiben :)

"Sehr geehrte ******,
ich habe neulich ein Ticket in der Economy Class von XXX nach XXX mit der Ticketnummer XXXXXXXXXXXX erstanden.
Sicher haben Sie sich über den hohen Preis gewundert.
Dieser kam durch einen Fehler meinerseits zustande, weswegen ich den Beförderungsvertrag hiermit kündige.
Sie werden meine Reservierung in den nächsten 14 Tagen aufrecht erhalten. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nichtsmehr von mir hören, so werden Sie meine Buchung stornieren und mir den Betrag von XX,xx€ auf folgendes Konto zurücküberweisen:
xxxxx

Bitte akzeptieren Sie meine Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
 
  • Like
Reaktionen: DerEisbaer

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Wenn ich mich korrekt an entsprechende Urteile erinnere, sind Bearbeitungsgebühren erst ab einer gewissen Höhe nicht mehr statthaft respektive unzulässig. Ganz grundsätzlich verboten sind sie nicht.

Natürlich sind sie nicht verboten. Wenn diese Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung erhoben werden und der Kunde dies so akzeptiert, ist dies dessen persönliches Pech.
Es ist aber einer Fluglinie per LG-Köln-Urteil verboten worden, Klauseln in ihren AGB aufzunehmen, die besagen, daß der Kunde im Falle der Stornierung oder im Falle des Nichtflugantritts EUR 5,50 zahlen muß, weil die Rechtslage eine ganz andere ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Es ist aber einer Fluglinie per LG-Köln-Urteil verboten worden, Klauseln in ihren AGB aufzunehmen, die besagen, daß der Kunde im Falle der Stornierung oder im Falle des Nichtflugantritts EUR 5,50 zahlen muß, weil die Rechtslage eine ganz andere ist.
Wobei das widerrum (leider) auch nicht heißt, dass alle anderen diese Klauseln jetzt automatisch entfernen müssen. Dort ist in der Regel zudem auch nicht vom Nichtantritt die Rede, was die Sache wieder etwas anders lagert.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Wobei das widerrum (leider) auch nicht heißt, dass alle anderen diese Klauseln jetzt automatisch entfernen müssen. Dort ist in der Regel zudem auch nicht vom Nichtantritt die Rede, was die Sache wieder etwas anders lagert.

Dies ist ein Urteil, welches sich auf 'germanwings' bezieht. Es gibt ein in gleiche Richtung gehendes Urteil des LG Berlin, welches 'Air Berlin' betrifft.

Auch der Reiserechtler Professor i. R. Führich von der FH Kempten sagt, daß ein Zurückbehalten von Steuern und Gebühren im Falle des Nichtflugantritts oder der Stornierung eine ungerechtfertigte Bereicherung (§ 813 BGB - Herausgabeanspruch) durch die Fluggesellschaft darstellt.

Und: Es gibt nirgends eine Rechtsgrundlage, die erlaubt, daß die Fluggesellschaften für die reine Rückzahlung der Steuern und Gebühren, welche Sie für Dritte erhoben haben, auch noch Gebühren kassieren dürfen. - Wenn du anderer Meinung bist, dann nenne mir bitte diese angebliche Vorschrift, nach der sie dies dürfen sollen!

Ich habe festgestellt: Wenn man mit diesen beiden LG-Urteilen als Verbraucher argumentiert, lenkt die Fluggesellschaft sehr schnell ein. Denn eins wollen die Fluggeselslchaften: Urteile, die gegen sie ergehen, vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: 3dlh

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Wenn du anderer Meinung bist, dann nenne mir bitte diese angebliche Vorschrift, nach der sie dies dürfen sollen!
Dazu braucht es keine Meinung - das Problem ist genau entgegengesetzt: Es gibt trotz mancher entsprechender Urteile und Einschätzungen nach wie vor keine Regelung, wonach es explizit und allgemein untersagt ist. Und bei Weitem nicht jeder klagt bzw. kommt es auch gerne mal zu einem Vergleich im Einzelfall.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Und bei Weitem nicht jeder klagt bzw. kommt es auch gerne mal zu einem Vergleich im Einzelfall.

Genau. Dies muß man schon machen. Im Falle der freiwilligen Stornierung oder des Nichtflugantritts durch den Kunden, kommt die Fluggeselschaft nicht aktiv auf den Kunden zu, um diesem die von ihm erhobenen -jetzt nicht mehr angefallenen- Steuern und Gebühren für Dritte zurück zu zahlen.

Fordert der Kunde jedoch seine Steuern und Gebühren aktiv zurück, kann er sich auf den bereits von mir erwähnten § 812 BGB berufen. Auch muß der Kunde nicht akzeptieren, daß er für die reine Rückzahlung seiner ihm zustehenden Gelder auch noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen muß. Hier kann sich die Fluggesellschaft nämlich auf keine einzige Rechtsgrundlage berufen, nach der sie diese reine 'Rückzahlungsbearbeitungsgebühr' erheben darf.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Moin Moin

Ich schreibe mal hier um nicht was neues zu eröffnen.

Ich habe für nächste Woche 2 LH Tickets.
24.08. hin und 25.08. zurück
Ticket 1 BRE-MUC-BRE Klasse E
Ticket 2 MUC-KBP-MUC Klasse E

Ich will jetzt aber erst am 27.08. zurück
Ticket 1 könnte ich Umbuchen, ist mir aber zu teuer.
Ticket 2 ist nicht umbuchbar.

Habe jetzt einen neuen Flug KBP-MUC-BRE für den 27.08. gebucht.

Muss ich die beiden Tickets für den 25.08. nach dem Hinflug stornieren,
oder sollte ich einfach für den Rückflug nicht einchecken?

Gruß
Christian