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da stellt sich mir wirklich die Frage ob das nicht schon unter Wucher fällt - gefühlt natürlich, keine Frage, aber rechtlich ??
Schwierig. Hohe Margen allein sind noch kein Wucher (vgl. Leiungswasser
AGB-Recht koennte erfolgversprechender sein. AdBlue ist (wie Oel oder Reifen) kein gesondert abrechenbares Verbrauchsmaterial, sondern ist untrennbar Teil der Hauptleistung "Zurverfuegungstellung eines Autos". Waere einen Versuch wert; aus der Huefte geschossen wuerde ich die Rechtswidrigkeit bejahen.