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Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

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wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.531
597
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leider hat die versicherung heute per brief die kulanzanfrage negativ beschieden und sich auf ihre agb's berufen - am freitag konsultiere ich nun einen anwalt diesbezüglich !

Also dann viel Glück und berichte über das Ergebnis.

Gruss
wsvfan55
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.820
923
45
Ruhrgebiet
Folgende Aussage bekam ich heute:

Ein Gutschein, den man unabhängig von der aktuellen Wagenanmietung bekommen hat, ist wie Bargeld anzusehen, sollte mit einem solchen teilweise bezahlt worden sein, ist der Mietwagen nicht vollständig mit der Kredikarte bezahlt worden.

Anders sieht das mit Rabatten und Gutscheinen aus, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Mietvertrag stammen - CDP, 7 Tage fahren und 5 bezahlen, 5€ Rabatt bei Wochenendmieten... -.
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Folgende Aussage bekam ich heute:

Ein Gutschein, den man unabhängig von der aktuellen Wagenanmietung bekommen hat, ist wie Bargeld anzusehen, sollte mit einem solchen teilweise bezahlt worden sein, ist der Mietwagen nicht vollständig mit der Kredikarte bezahlt worden.

Anders sieht das mit Rabatten und Gutscheinen aus, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Mietvertrag stammen - CDP, 7 Tage fahren und 5 bezahlen, 5€ Rabatt bei Wochenendmieten... -.

Ich spüre wieder wie meine Abneigung gegen Versicherungen wächst.
 
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Reaktionen: MJay und Zurich Flyer

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Wieso, finde die Erlärung eigentlich schlüssig :rolleyes: .

Schlüssig ja, praktisch nein. Ich glaube halt nicht, das der Durchschnittskunde diese Feinheiten in der Praxis kennt bzw. entsprechend handelt.

Hat einfach zur Folge das ich keine Gutscheine nutzen werde. Ergo weniger Mieten. Soll nicht mein Problem sein. Flieg ich halt mehr :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Wieso, finde die Erlärung eigentlich schlüssig.
Die Erklärung schon, aber eigentlich sollten die Bestimmungen so formuliert sein, dass sie keiner Erklärung bedürfen.

Was die Versicherung meint oder ob das, was sie will, schlüssig ist, ist ja nicht Gegenstand der Diskussion.
Die Frage ist, ob sie es dem Kunden so vermittelt, dass der normal gebildete Durchschnittsleser es ohne Erklärung versteht.

Edit: Oups, da war flying_student schneller.
 
Zuletzt bearbeitet:

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.820
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45
Ruhrgebiet
Ich spüre wieder wie meine Abneigung gegen Versicherungen wächst.

Der Risikoträger erfüllt in seinen Bedingungen lediglich die Wünsche der CC :idea:.

Der aktuelle Risikoträger hätte gerne viel mehr Leistungen in das Versicherungspaket gepackt und hat diese Leistungen auch mehrmals vorgestellt, aber die CC wünschte lediglich die Übernahme der alten Versicherungsbedingungen.
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
2
42
Karlsruhe
Okay, dann schlag mal eine Formulierung vor und ich werde sie gerne weiterleiten :idea:.

Gleiches Angebot gilt für wizzard.
Ich wäre dafür, einfach eine Aufzählung zu machen, mit welchen Bezahlmethoden der Versicherungsschutz entfällt. Also zum Beispiel:
- Teilzahlung mit Bargeld
- Einlösung eines Gutscheins, der auf beliebige Mieten eingesetzt werden kann (wenn ich die Erklärung oben richtig verstanden habe)
- xxx

Wäre gut, falls Du noch mal nachfragen könntest, ob es außer den ersten beiden Möglichkeiten noch xxx gibt, und was xxx ist. Damit nicht noch jemand hier erst schmerzlich erfahren muss, wie gut die Versicherung im Schadensfall dann ist.

Unabhängig von der Erklärung wäre wohl erst im Rechtsstreit abschließend zu klären ob die Argumentation der Versicherung "überraschend" war, also die entsprechende AGB Passage unwirksam ist.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Folgende Aussage bekam ich heute:

Ein Gutschein, den man unabhängig von der aktuellen Wagenanmietung bekommen hat, ist wie Bargeld anzusehen, sollte mit einem solchen teilweise bezahlt worden sein, ist der Mietwagen nicht vollständig mit der Kredikarte bezahlt worden.

Anders sieht das mit Rabatten und Gutscheinen aus, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Mietvertrag stammen - CDP, 7 Tage fahren und 5 bezahlen, 5€ Rabatt bei Wochenendmieten... -.

Dies würde dann ja meine o.g. These bestärken, daß ein Gutschein aus einem unabhängigen Vorfall wie Teil-Barzahlung angesehen wird, richtig?
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Dann rate ich eigentlich dazu Wertgutscheine bei Abgabe verrechnen zu lassen und nicht bei Anmietung - das ist in den meisten Faellen ja immer moeglich, man muss dafuer nur persoenlich zum Schalter gehen !

dreschen, sehe ich es richtig dass hiermit nur ein Wertgutschein gemeint ist welchen man z.B. als Kompensation fuer eine vorhergehende Anmietung oder vergleichbares erhalten hat ?

Was ist denn mit den Rabattcodes fuer ADAC/AAA wo im Mietvertrag kein Wert angegeben ist sondern nur "Applied at return" ?

Vielen Dank,
S
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Mich würde mal interessieren, in welche Kategorie die Hertz Voucher für freie Miettage fallen (die ja auch in Kombination mit einer mehrtägigen Miete eingesetzt werden müssen).

Auf jedem Fall ein großes Dankeschön an den Threadersteller, die Problematik war mir beim besten Willen nicht bewusst!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.277
Okay, dann schlag mal eine Formulierung vor und ich werde sie gerne weiterleiten :idea:.

Gleiches Angebot gilt für wizzard.

Bin ich bei der Versicherung angestellt oder bekomme von denen ein Honorar dafür? ;)
Ich mache doch nicht die Arbeit, für die andere bezahlt werden :doh:
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.820
923
45
Ruhrgebiet
Bin ich bei der Versicherung angestellt oder bekomme von denen ein Honorar dafür? ;)
Ich mache doch nicht die Arbeit, für die andere bezahlt werden :doh:

Du meckerst über die Formulierung, gibst auch aber auch keinen besseren Vorschlag :rolleyes:...

Der Verbraucher meckert gerne über die Bedingungen, aber die Vorgaben kennt kein Verbraucher...
 
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FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.826
134
DUS
www.hotels-and-travel.de
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Ich mache mal folgenden Vorschlag für eine Ergänzung (das war aber ein Schnellschuss).

§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem
anderen Gegenstand oder den Umsturz des Mietfahrzeuges, sofern
(...)
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde. Eine vollständigen Bezahlung ist dann nicht gegeben, wenn nicht in Zusammenhang mit der Anmietung stehende betragsmäßig bezifferte geldwerte Vorteile (z.B. Gutscheine) in Abzug gebracht worden sind..


Wobei ich denke, es wäre in jedem Fall hilfreich dies durch Beispiele zu untermauern.